• Buckeye
    Dabei seit: 1167609600000
    Beiträge: 222
    geschrieben 1554994190313

    Hallo,

    jetzt hat es uns schon wieder erwischt.

    Wir sollten am Samstag von Zürich mit GM nach Hurghada fliegen.

    Gerade bekomme ich per E-Mail neue Reiseunterlagen. Gebucht war der Flug GM 3506 um 8:55 Uhr.

    Jetzt geht es erst um 22:10 Uhr mit Flug GM 3526 los. Ankunft einen Tag später um 2:30 Uhr.

    Wir haben bei ITS Indi gebucht.

    Wir möchten die Reise so nicht antreten. Haben wir die Möglichkeit kostenlos zu stonieren?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Claudia

  • Kakapo
    Dabei seit: 1553856133648
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    geschrieben 1554995570375

    Hallo Buckeye,

    hier geht es wohl primär um die Frage, ob eine Flug­verlegung zumut­bar ist.

    Darüber urteilten Richter in Deutschland in der Vergangenheit z.B. so:

    Ankunfts­tag und Rück­reisetag sind nicht Urlaub, sondern für An- und Abreise da – auch wenn jemand schon für den ersten Tag einen Mietwagen oder anderes gebucht hat.

    Startet der Hinflug erst um 16.50 Uhr statt um 6.25 Uhr, ist das in Ordnung, so urteilte zumindest das Amts­gericht Hannover (Az. 555 C 10563/02).

    Wie jedoch die Schweiz das Reiserecht auslegt...……?   Versuch macht kluch (g) !!!

  • Buckeye
    Dabei seit: 1167609600000
    Beiträge: 222
    geschrieben 1554996912155

    Danke für Deine Antwort!

    Habe gerade mit Its gesprochen. Wir können kostenlos stonieren!

    LG Claudia

  • tobby76
    Dabei seit: 1174435200000
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    geschrieben 1555069932998 , zuletzt editiert von tobby76

    Hallo Claudia,

    konntest du direkt mit ITS sprechen? Da wir ebenfalls betroffen sind und auf einen Flug um 2:50 Uhr umgebucht worden sind. Diesen können und wollen wir nicht wahrnehmen, da wir zwei Kinder (7 Jahre und 9 Monate) haben. Ursprünglich wäre unser Flug um 15.15 Uhr gegangen. Wir haben uns bewusst bei der Buchung für diese Flugzeit entschieden, wobei wir wussten, dass diese sich ändern kann. Aber eben nicht in diesem Ausmaß.

    Leider zeigt sich bei ITS niemand kompromissbereit. Sie vertreten den Standpunkt, dass es sich um eine zumutbare Flugänderung handelt und lassen uns nicht vom Vertrag zurücktreten.

    Gruß

    Tobias

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1555072819763

    Vielleicht solltest du schriftlich auf die gängige Rechtsauffassung aufmerksam machen, nach der bei einer Verlegung der Reisezeit (insbesondere in die Nacht und ausdrücklich für Reisende mit Kindern) Betroffenen auf dem Klagewege die Kosten eines alternativen Fluges regelmäßig zugebilligt wird.

    Such doch einfach mal einen Flug zu einer vernünftigen Zeit raus, ermittle dessen Kosten und erkundige dich freundlich, ob ITS diese Handhabung deines Problems lieber wäre ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tobby76
    Dabei seit: 1174435200000
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    geschrieben 1555074814792

    Hallo vonschmeling,

    habe es bis jetzt mithilfe von HolidayCheck versucht. Haben ihnen unterschiedliche Flüge gezeigt. ITS zeigt sich aber null Komma null einsichtig. Andere ähnliche Flüge sind nur gegen Aufpreis möglich. Sie argumentieren damit, dass es eine zumutbare Verschiebung ist, da sich nur die Flugzeit, nicht aber der Flughafen ändert.

    HC hat auch Urteile, die vergleichbar mit unserem Fall sind, an ITS weitergeleitet, die ich extra raus gesucht habe. Das interessiert sie aber leider nicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1555079484678

    Etwas in der Art hatte ich mir gedacht, daher auch der Hinweis auf die eigenmächtige Buchung eines alternativen Fluges mit der Ankündigung ITS für die Kosten in Anspruch zu nehmen.

    Von direkten Verweisen auf Urteile rate ich Nichtfachleuten gewöhnlich ab. Es handelt sich weit überwiegend um inter partes getroffene Entscheidungen, die selbstverständlich nicht bindend sind. Wenn du hingegen ankündigst Fakten zu schaffen und die Kosten ggf. per Mahnbescheid geltend zu machen wandelt sich vielleicht die Gesinnung.

    Ganz eindeutig ist eine Verlegung eines legs deiner Flüge auf 2 Uhr eine ganz elementare Störung der Nachtruhe und insbesondere in Begleitung von Kindern daher unzumutbar.

    Falls du eine Rechtschutzversicherung hast bitte um deren Unterstützung.

    Oft genügt schon ein einziges Schreiben eines bevollmächtigten Anwalts um die Dinge in die gewünschte Richtung zu lenken.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Buckeye
    Dabei seit: 1167609600000
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    geschrieben 1555082536039

    Hallo tobby76,

    die Flugzeitänderung haben wir 48 Stunden vor Abflug bekommen. Wir fliegen jetzt 13 Stunden später.

    Ich habe selber bei ITS angerufen. Man hat mir sofort eine kostenlose Stonierung angeboten oder 100€

    Entschädigung für die einen Tag spätere Anreise.

    Mit meinem Reisebüro haben wir versucht von anderen Flughäfen Flüge zu bekommen. So kurzfristig war leider

    nichts mehr zu bekommen.

    Ich habe auch mit Germania Flug telefoniert. Eigentlich waren für Samstag zwei Maschinen nach Hurghada geplant. Da beide Maschinen total überbucht waren, hat man jetzt noch eine dritte Maschine dazu gebucht. Dies hat mir der freundliche Mitarbeiter von Germania gesagt. Unsere eigentlich gebuchte Maschine GM3506 geht jetzt um 11:10 Uhr. Wir wurden auf Flug GM 3526 um 22:10 umgebucht.

    Um 20:50 Uhr geht auch noch ein Flieger von GM 6160 nach Hurghada. Warum man uns auf die späte Maschine umgebucht hat,konnte uns niemand sagen. Gebucht hatten wir Anfang Mai 2018. Dynamisch gebucht bei ITS-Indi.

    Wir wollten stonieren, haben uns jetzt aber anders entschieden. Mein Mann und Sohn möchten unbedingt in den Tauchurlaub.

    Wir konnten unser Hotel am Flughafen kostenlos stonieren und fahren jetzt morgen Nachmittag los. Unser Reisebüro hat uns noch einen bezahlbaren Parkplatz am Flughafen besorgt.

    Eine Frage an die Experten hier hätte ich dann noch. Bei meinen vielen Telefonaten mit meinem Reisebüro wurde das EU-Fluggastrecht angesprochen. Findet das hier bei einer kurzfristigen Verschiebung des Fluges um 13 Stunden Anwendung? Oder sind wir mit den 100€ von Its gut bedient?

    Jetzt freuen wir uns auf unseren Urlaub!

    Liebe Grüße und DANKE für Eure tolle Hilfe!

    Claudia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1555085226678 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Du kannst mit Berufung auf die VO(EG)261/04 eine Kompensation in Abhängigkeit von der Flugstrecke fordern.

    Diese beträgt bei Flügen bis 1500km Entfernung 250, bis 3500km 400 und darüber 600€.

    Maßgeblich ist die Entfernung nach Großkreisberechnung. Von ZRH nach HRG wären es 3147km, also 400€ pro Ticket.

    Die Entschädigung ist beim durchführend LVU zu fordern, das Angebot von ITS betrifft nur den verkürzten Hotelaufenthalt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jw703
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    geschrieben 1555085649243

    Dynamisch gebucht bei ITS-Indi.

    Vielleicht liegt es auch daran.

    Wir hatten auch mal dynamisch gebucht. Da wurden auch unsere Flugzeiten nicht nur einmal geändert.

    Es gab sogar noch unsere eigentlichen Flüge (laut Flugnummer).

    Da wurden die An- und Ab-reisedaten verschoben. Was macht man da als AN wenn man nur 2 Wochen gebucht hat?

    Das ist schon Jahre her und es war keine Pleite der Airline.

    Dynamisch= einmal und nie wieder.

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