• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1555086114077

    Ist hier zwar ziemlich off topic ... aber gerade dynamische Buchungen sind gekennzeichnet von der relativen Sicherheit im Blick auf den Beförderer und die Flugzeiten. Änderungen dürften an sich nur durch die Airline vorgenommen werden, ein gebuchtes Ticket für den Flug XY0815 nicht in eines für XY0816 umgewandelt.

    Eben die Auswahlmöglichkeit eines bestimmten Operatings ist m.E. ein enormer Vorteil dynamischer Buchungen.

    Im Übrigen wächst der Anteil dynamischer Pauschalreisen unaufhörlich, du dürftest dich mit deiner "nie wieder" Haltung also früher oder später mit dem Beladen des Wohnmobils befassen dürfen ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jw703
    Dabei seit: 1517673848923
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    geschrieben 1555086382773

    Warum ist man das so etwas nur passiert als ich dynamisch gebucht habe?

    Ich habe schon an die 100000 km in der Luft verbracht und ich hatte bis auf einmal nie Probleme.

    Und bei diesem einmal hat unsere Airline gestreikt.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1555087661910 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Dynamisch" vor Jahren "hat absolut nichts mehr mit dem Thema X Veranstalter heute zu tun.

    Völlig andere Situation damals - ausgefeilte Produktionstechnik heute. Du kriegst die Airline die Du buchst- und auch - Ausnahmen mag es geben--die gewählten Flugzeiten. Du hast Dein Ticket sofort- Punkt.

    Auch Deine Schilderung jw wird den Trend zur dynamisch produzierten Reise nicht aufhalten--- dies ist die Zukunft der alten Pauschalreise, die X- Buchung wird sogar noch interessanter in der Auswahl-- das Thema kommt schon bald .:smirk:

    Ein riesiger Teil der Buchungen läuft bereits heute über---dynamische Produktion.

    Und viele sagen: Gerne wieder dynamisch..

    Muss jeder für sich ausmachen-- nur- in nicht allzuferner Zukunft wird das eben der Normallfall sein.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1555087822552 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wie du ja schriebst liegt deine negative Erfahrung Jahre zurück, ich beziehe mich auf die gegenwärtigen Bedingungen.

    Diese bedeuten, dass dein Ticket im Moment der Buchung fest eingekauft wird, wobei natürlich das LVU das Recht beansprucht, notwendige Änderungen der Reisezeit oder der Streckenführung vorzunehmen.

    Bei klassischen Pauschalreisen hingegen war es nicht unüblich, die Reisegäste seitens des Veranstalters einfach auf die B-Maschine zu setzen, weil sich das z.B. positiv auf die Kosten auswirkte.

    Heute hat man bei einer dynamischen Pauschalreisebuchung nahezu dieselbe "Sicherheit" wie bei einer Einzelbuchung von Flug und Hotel, abzüglich des Risikos Insolvenz.

    Es ist im Sinne einer empirischen Abbildung übrigens vollkommen unerheblich, ob man 5x pro Jahr oder nur alle 5 Jahre einmal fliegt.

    In meinem Bekanntenkreis gibt es Leute, die bei 50 und mehr jährlichen Flügen maximal 1x von Verspätung oder Streichung getroffen werden und solche, die einmal im Jahr in den Urlaub düsen und mit schlafwandlerischer Sicherheit irgendwelche Störungen aufgebrummt bekommen ... :wink:

    Edit: Ooops - sorry, Günter war schneller! :no_mouth:

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  • tobby76
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    geschrieben 1555088120485

    vielen Dank für die Vorschläge...

    eigentlich bin bin ich ja jemand, der versucht, alles im Guten zu regeln.... und nicht mit drohen usw, um die Ecke zu kommen...

    aber er scheinbar wollen sie es wirklich nicht anders...

    werde Ihnen wirklich ne Frist setzen, um mich aus dem Vertrag zu lassen...

    ansonsten werd ich mit dem Verweis auf einige Urteile, den Rechtsweg bestreiten...

    dann allerdings werden Sie mir auch den Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden erstatten dürfen.. und nicht nur meine Anzahlung 

    Im folgenden Link sind ähnliche Flugzeiten.. und scheinbar auch ohne Kinder..

    https://www.abendblatt.de/reise/reiserecht/article209602163/Vorverlegung-des-Rueckflugs-in-die-Nacht-unzumutbar.html

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1555089147812 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nochmal tobby76:

    Ich rate dir ab von der Bezugnahme auf einzelne Urteile. Da können für den Laien nicht erkennbare Details einen ganz wesentlichen Unterschied machen, und zudem landet der Vorgang schnell in der Rechtsabteilung. Sodann ist man ohne eigenen rechtlichen Beistand auf verlorenem Posten!

    Auch mit dem Vorhalt der Vereitelung (und daraus resultierenden Ansprüchen auf Schadenersatz für immaterielle Beeinträchtigungen) ist mit Vorsicht zu verfahren, sie können ebenfalls Mächte wecken, denen du nicht gewachsen bist und dein Vorhaben scheitern lassen.

    Den Rechtsweg würdest du beschreiten und nicht bestreiten - schon so ein banaler lapsus calami legt nahe, dass der Gegener sich bissig gibt tatsächlich aber ziemlich zahnlos ist ... :smirk:

    Bleib besser bei deinem Leisten, und erkläre in aller Höflichkeit deine Absicht, einen alternativen Flug für (beispielhaft) 1200 Tacken für dich und deine Familie zu buchen und ITS auf die Kosten in Anspruch zu nehmen.

    Überdies bin ich sicher, dass das Reisebüro die Klaviatur der klaren Ansprachen schon weidlich genutzt hat. Die Annahme, du könntest eigenmächtig mehr bewirken dürfte vergebens sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tobby76
    Dabei seit: 1174435200000
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    geschrieben 1555090129324

    Ok du hast recht.. das ist im Moment einfach so ne Mischung aus Wut, Verzweiflung und Ratlosigkeit... Weil unsere komplette Vorfreude auf den Urlaub in den letzten zwei Monaten flöten gegangen ist.. und wir mittlerweile nur noch aus dem Vertrag wollen.. und dann was neues buchen..

    Ich gehe einfach auf Nummer sicher und lass nen Anwalt ein Schreiben verfassen..

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1555090971949

    Du machst zum Beispiel keine Angaben zum Zeitpunkt deiner Reise, tobby76 - das ist aber ein wesentliches Kriterium im Blick auf die möglichen Ansprüche ...

    Deine Emotionalität verstehe ich nur zu gut, immerhin lastet ja die ganze Verantwortung für die Familie auf dir.

    Du hast dieser ganz besonders aufmerksam Rechnung getragen mit deinen Recherchen und darfst darauf wahrlich stolz sein - jetzt geht es um ein Ergebnis, da muss man dann mal die Grenzen des eigenmächtigen Einwirkens erkennen und bereit sein, die Verantwortung zu übertragen.

    Ich würde dir zu einem letzten Gütevorschlag raten, offenbar bist du kein notorischer Prozesshansel.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tobby76
    Dabei seit: 1174435200000
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    geschrieben 1555093037008 , zuletzt editiert von tobby76

    Nein, der bin ich wahrlich nicht.. :grinning:

    hab bis dato einmal nen Anwalt gebraucht... und das war ein unverschuldeter Autounfall mit Auslandsbeteiligung... :wink:

    Die Reise sollte vom 07.06 bis 15.06 gehen. In die Türkei..

    Sollte der letzt gütliche Vorschlag dann über HC laufen oder direkt an ITS?

    Denn HC hat es ja schon mehrfach versucht.

    Natürlich noch vielen Dank für den Zuspruch 

    tut ja auch mal gut nach den ganzen Nackenschlägen..

  • vonschmeling
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    geschrieben 1555095394260 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro, hier HC - du musst damit rechnen, dass dich ITS direkt abweist mit deinem Anliegen.

    Ich würde dir raten nochmals telefonisch mit HC zu eruieren wie das weitere Vorgehen zu gestalten wäre, immer im Hinblick auf eine Durchsetzung deines Anliegens.

    Stimme dich ab und mach keine Alleingänge, bei denen du womöglich schon am Eingang pulverisiert wirst.

    Die Bevollmächtigung eines Anwalts sollte die ultima ratio sein und erst verwandt werden, wenn wirklich alle Versuche einer gütlichen Übereinkunft unisono als gescheitert zu betrachten sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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