Das ist aus meiner Sicht allerdings kein sonderlich guter Rat - zumindest nicht bei einer Nur-Flug Buchung!
Ein über einen Veranstalter gebuchter Flug wird nicht automatisch zu einer Pauschalreise mit den gem. §§ 651a-m im BGB definierten Ansprüchen und hat der Veranstalter auch keine "Beförderungspflicht" (um jeden Preis), wenn nicht noch weitere Leistungen bei ihm gebucht wurden.
In diesem Falle kündigt er schlichterdings einseitig den Vertrag und muss nicht etwa ein wesentlich teureres Operating zum gebuchten billigen Preis anbieten.