@'curiosus' sagte:
...stimmt nicht, meine zahlt dann!
Unsere zahlt auch.
Haben sie zwar noch nie benötigt, aber ein solcher Schaden ist nach deren Auskunft bei uns mitversichert.
Gruß
holzwurm
@'curiosus' sagte:
...stimmt nicht, meine zahlt dann!
Unsere zahlt auch.
Haben sie zwar noch nie benötigt, aber ein solcher Schaden ist nach deren Auskunft bei uns mitversichert.
Gruß
holzwurm
curiosus und holzwurm,
bei allem Respekt - da habe ich Zweifel...
es stimmt aber, habe extra nochmal meine Versicherungsunterlagen durchgeschaut. Die zahlen z.B. bei Diebstahl aus einem vorher verschlossenen Koffer, genauso wie aus einem verschlossen Auto. Die Kasko zahlt ja im Falle eines Autoaufbruches lediglich den Schaden am Kfz und bei Diebstahl von fest eingebauten Teilen (Autoradio etc.). Meine Hausrat zahlt auch für die lose im verschlossenem Auto befindliche Teile (CD's u.a.).
Vielleicht ist meine Hausrat einfach so gut, weil so alt ist :D.
Oder sie sagen dir, im Prinzip zahlen wir, aaaaber
in deinem Fall ist die Versicherung des Veranstalters zuständig, weil das Gepäck in der Zeit vom check-in bis zur Entgegennahme am Kofferband beim Veranstalter versichert ist.
es gibt kein aber bei der Versicherung, nur bei der Airline.
Versuch mal denen klar zu machen was im Koffer alles drin war und welcher Schaden enstanden ist. Zudem hat der Veranstalter/Airline eine Maximalgrenze pro Koffer (Gewichtsabhängig). Der enstandene Schaden wird dadurch nicht abgedeckt. Mit der eigenen Versicherung hingegen schon, bei mir sind das bis 10% meiner Versicherungssumme.
@ curiosus
Dann Gratulation zur Versicherung, es muß eine der seltenen sein, die nicht vorher prüft, ob sie überhaupt zuständig ist und die unbesehen alles glaubt.
...nicht, dass wir uns missverstehen. Meine Versicherung zahlt nicht ohne zu prüfen. Im Fall eines Kofferdiebstahls oder Diebstahl aus meinem PKW zahlt sie den Differenzbetrag zwischender Erstattung der Airline bzw. Kasko zu meinem Schaden. Der Schaden wird also nicht doppelt reguliert.
Dann ist also doch zuerst der Veranstalter zuständig
An Doppelzahlung hatte ich nicht gedacht, es ging ja hier um die Verantwortlichkeit nach dem check-in und ob man den Koffer (gegen Diebstahl) abschließen sollte.
Davon ab, mein Mann ist beruflich mehrmals im Jahr im Flieger unterwegs, da wurde auch schon mal ein Schloß geknackt, obwohl es nie abgeschlossen ist (Sicherheitsprüfung), einfach, weil das Öffnen wohl nicht schnell genug ging.......
Gegen Beschädigung ist man also nie gefeit.
...und wer hat gezahlt?
Lufthansa
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!