• holzwurm
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    geschrieben 1156505543000

    @'curiosus' sagte:

    ...stimmt nicht, meine zahlt dann! :D

    Unsere zahlt auch.

    Haben sie zwar noch nie benötigt, aber ein solcher Schaden ist nach deren Auskunft bei uns mitversichert.

    Gruß

    holzwurm

  • Erika1
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    geschrieben 1156506105000

    curiosus und holzwurm,

    bei allem Respekt - da habe ich Zweifel... :D

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1156511316000

    @Erika:

    es stimmt aber, habe extra nochmal meine Versicherungsunterlagen durchgeschaut. Die zahlen z.B. bei Diebstahl aus einem vorher verschlossenen Koffer, genauso wie aus einem verschlossen Auto. Die Kasko zahlt ja im Falle eines Autoaufbruches lediglich den Schaden am Kfz und bei Diebstahl von fest eingebauten Teilen (Autoradio etc.). Meine Hausrat zahlt auch für die lose im verschlossenem Auto befindliche Teile (CD's u.a.).

    Vielleicht ist meine Hausrat einfach so gut, weil so alt ist :D.

  • angste
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    geschrieben 1156511591000

    Oder sie sagen dir, im Prinzip zahlen wir, aaaaber

    in deinem Fall ist die Versicherung des Veranstalters zuständig, weil das Gepäck in der Zeit vom check-in bis zur Entgegennahme am Kofferband beim Veranstalter versichert ist. ;)

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1156512090000

    @eslipart:

    es gibt kein aber bei der Versicherung, nur bei der Airline.

    Versuch mal denen klar zu machen was im Koffer alles drin war und welcher Schaden enstanden ist. Zudem hat der Veranstalter/Airline eine Maximalgrenze pro Koffer (Gewichtsabhängig). Der enstandene Schaden wird dadurch nicht abgedeckt. Mit der eigenen Versicherung hingegen schon, bei mir sind das bis 10% meiner Versicherungssumme.

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1156512246000

    @ curiosus

    Dann Gratulation zur Versicherung, es muß eine der seltenen sein, die nicht vorher prüft, ob sie überhaupt zuständig ist und die unbesehen alles glaubt. :shock1:

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1156513117000

    @eslipart:

    ...nicht, dass wir uns missverstehen. Meine Versicherung zahlt nicht ohne zu prüfen. Im Fall eines Kofferdiebstahls oder Diebstahl aus meinem PKW zahlt sie den Differenzbetrag zwischender Erstattung der Airline bzw. Kasko zu meinem Schaden. Der Schaden wird also nicht doppelt reguliert.

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1156513533000

    Dann ist also doch zuerst der Veranstalter zuständig ;)

    An Doppelzahlung hatte ich nicht gedacht, es ging ja hier um die Verantwortlichkeit nach dem check-in und ob man den Koffer (gegen Diebstahl) abschließen sollte.

    Davon ab, mein Mann ist beruflich mehrmals im Jahr im Flieger unterwegs, da wurde auch schon mal ein Schloß geknackt, obwohl es nie abgeschlossen ist (Sicherheitsprüfung), einfach, weil das Öffnen wohl nicht schnell genug ging....... :?

    Gegen Beschädigung ist man also nie gefeit.

  • curiosus
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    geschrieben 1156513599000

    ...und wer hat gezahlt?

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1156513678000

    Lufthansa :D

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