@ Quad
Als im Januar meine zwei Feuerzeuge in Frankfurt auf dem Flughafen entfernt wurden, wurde ein Informationsblatt dem Koffer beigelegt, der von einem Bundespolizisten unterschrieben und mit einem Amtssiegel abgestempelt war.
Der Koffer wurde jedoch nicht gewaltsam geöffnet. Bei gewaltsamer Öffnung eines Koffers, muss ein Bundespolizist anwesend sein. Bei gewaltsamer Öffnung einer Wohnungstür, muss auch ein Polizist anwesend sein. Bei Gefahr in Verzug, kann auf die Anwesendheit eines Polizisten verzichtet werden.
Bei einem durch Durchleuchtung entdecktes Feuerzeug besteht keine Gefahr durch Verzug.
@ NGB1
Man muss nicht alles verstehen können...
Aber so steht es nun mal geschrieben und dann müssen wir damit leben.