Hallo,
wenn du den Hinflug verfallen lässt und den Hin-und Rückflug zusammen gebucht hast - canceln die dann nicht auch automatisch den Rückflug wenn du den Hinflug nicht antrittst???
Hallo,
wenn du den Hinflug verfallen lässt und den Hin-und Rückflug zusammen gebucht hast - canceln die dann nicht auch automatisch den Rückflug wenn du den Hinflug nicht antrittst???
Erfahrungen zum Thema
"Hinflug nicht angetreten, was ist
mit dem Rückflug, speziell in Bezug auf Germanwings"
Bitte beachten, daß der Thread aus 2003 stammt !
Und - bei einigen Linienfluggesellschaften wie LH
könnte das anders gehandhabt werden.
@'holzwurm' sagte:
...wenn z. B. eine Airline die Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges nicht zurückerstattet obwohl sie dazu verpflichtet ist,...
Ist sie nicht!
Du hast zwar richtig erkannt, dass die Gebühren staatliche Abgaben sind, aber jede Fluglinie kann ihre eigenen "Stornogebühren" festlegen. Wenn in diesen steht, dass bei Storno oder Nichtbenutzung nur das oder nichts erstattet wird, so kann das durchaus Rechtens sein.
Sagen wir so, die eleganteste Art wäre, wenn diese Airlines sinngemäss so schrieben:
.... im Fall von nicht benutzten Flugabschnitten erhalten Sie den bezahlten Tarif einschließlich aller Steuern und Abgaben zurück. Wir behalten uns als Aufwandsentschädigung jenen Betrag ein, der dem Betrag der Steuern und Abgaben entspricht...
Wenn man dieses dann akzeptiert, kommt man auf das Gleiche hin...
Gruß
Peter
@'mosaik' sagte:
Ist sie nicht!
Du hast zwar richtig erkannt, dass die Gebühren staatliche Abgaben sind, aber jede Fluglinie kann ihre eigenen "Stornogebühren" festlegen. Wenn in diesen steht, dass bei Storno oder Nichtbenutzung nur das oder nichts erstattet wird, so kann das durchaus Rechtens sein.
Sagen wir so, die eleganteste Art wäre, wenn diese Airlines sinngemäss so schrieben:
.... im Fall von nicht benutzten Flugabschnitten erhalten Sie den bezahlten Tarif einschließlich aller Steuern und Abgaben zurück. Wir behalten uns als Aufwandsentschädigung jenen Betrag ein, der dem Betrag der Steuern und Abgaben entspricht...
Wenn man dieses dann akzeptiert, kommt man auf das Gleiche hin...
Gruß
Peter
Ich würde es sogar noch etwas anders formulieren:
.... Wir behalten uns als Aufwandentschädigung jenen Betrag ein, der dem Flugpreis ohne Steuern und Gebühren entspricht jedoch maximal z. B. 20 Euro .....
Gruß
holzwurm
Zunächst mal ist die Airline - zumindest in Deutschland - verpflichtet,
bei ausgefallenen Flügen den Steuer- und Gebührenanteil
zurückzuerstatten. ( Landgericht Köln 2003 ) Und dies wird auch nahezu überall so gehandhabt.
Selbstverständlich hat sie das Recht, eine Bearbeitungsgebühr
zu nehmen. Fällt diese allerdings unangemessen, also
über Gebühr hoch aus, gibt es wieder Probleme
mit Verbraucherzentralen usw..
Der eigentliche Netto-Flugpreis bleibt bei Stornierung
oder Nichtinanspruchnahme doch schon heute
immer bei der Lowcost-Airline - oder?
ich habe nochmals genau nachgelesen - Zitat:
...Stornierung durch den Fluggast:
... nach deutschem Recht kann der Luftfrachtführer dann den Flugpreis verlangen, abzüglich der infolge der Vertragsaufhebung eingesparten Aufwendungen oder der durch anderweitige Buchung erzielten oder böswillig nicht erzielten Erlöse. Die Beweislast hierfür hat der Fluggast...
...Viele Fluggäste buchen demgegenüber billigere Sondertarife mit hohen Stornokosten bzw. ohne Rücktrittsmöglichkeit (no refundable). Solche Stornokosten sind grundsätzlich zulässig... ...kann auch bei Nichtantritt des Fluges der gesamte Flugpreis verlangt werden...
Zitatende, Quelle Reiserecht Dr. Führich 2007, Rn 997 und 998
Somit war meine bisher vertretene Meinung nicht korrekt und ich interpretiere diese Aussagen so, dass man zwar den gesamten Flugpreis als Stornogebühr verlangen kann, nicht jedoch Gebühren. Auch nicht in anderer Umschreibung.
Wobei Stornokosten sowieso nur unter bestimmten Bestimmungen überhaupt verlangt werden können (Hinweis darauf vor oder bei Buchung, Einbeziehung der AGB).
Manchmal irrt eben auch der Fachmann...
Gruß
Peter
hallo zusammen,
wer hat erfahrung bei Air Berlin kann man dort auch die Gebühren und steuern zurück forden?
gruss
maripasl
Bei JEDER Airline es gibt ein Urteil des höchsten EU Gerichtshofes wonach diese Gebühren IMMER zurück zu erstatten sind!
Hallo,
ich hätte eine detailierte Frage zum Thema Rückerstattung.
Bei mir setzte sich der Reisepreis wie folgt zusammen:
Flugpreis: ca. 8€
Goverment Security Charge: 8€
Passenger Service Charge: ca. 15€
FUEL: ca. 4€
Surcharge: ca.8€
MWST: ca. 8€
Bei einem nicht angetretenen Flug muesste doch alles außer der Netto-Reisepreis rückerstattet werden, abzüglich der Bearbeitungsgebühren.
In meinem Fall wurde von Germnawings ca. 30€ einbehalten, obwohl nur 5€ Gebühren vereinbart waren.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht es mit den Kostenpositionen FUEL & Surcharge aus, werden diese ebenfalls rückerstattet.
Vielen Dank für Eurer Anworten.
Kai
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!