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  • mkfpa
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    geschrieben 1455368502000

    Bei Anspruechen wegen Flugverspaetungen, wegen technischer Defekte, versucht Lufthansa sich anscheinend, mit einem Standardschreiben das technische Defekte "Ausergewoehnliche Umstaende" sind, vor den Zahlungen entsprechend EU 261 zu druecken.

    Wenn man dem aber schriftlich widerspricht und auf gaengige Urteile verweist wird dann anscheinend problemlos bezahlt.

    Fuer mich ein absolutes "No Go" und LH ist deshalb ab sofort ein weiteres Mitglied auf meiner persoenlichen "Schwarzen Liste" von Fluggesellschaften die ich meide wenn es irgendwie geht.

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  • mkfpa
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    geschrieben 1455375517000

    Es geht nicht um EIN Urteil bezogen auf LH sondern um gaengige Rechtsprechung.

    Und nein, es spricht nicht fuer LH das sie doch bezahlen.

    Leider hat es (bisher) nicht mich betroffen, denn ich wuerde liebend gern Anzeige wegen:

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

     stellen. ;)

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  • mkfpa
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    geschrieben 1455376999000

    Gerne doch mk116 und du hoerst von mir sobald LH das mit mir versucht.

    Wobei, ich gebe dir Recht, keine Ahnung ob der Staatsanwalt so eine Anzeige wegen "fehlendem oeffentlichen Interesse" niederschlaegt.

    Wobei ich nicht verstehe wie solche Entscheidungen mit StGB Para 258 vereinbar sind. ;)

    Allerdings will ich das auch gar nicht wirklich wissen denn so eine Entscheidung, eines Staatsanwalts, hat mir schon mal den sprichwoertlichen Arsch gerettet. :laughing:

    Edit: Kannst du bitte Links zu Beitraegen von mir posten wo ich behaupte dass "Schaeden durch Dritte einer Airline nicht angelastet werden koennen" Danke.

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  • mkfpa
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    geschrieben 1455403071000

    Danke fuer die Links, muss ich dir jetzt die entsprechenden Links zu Urteilen raus suchen die meine Aussagen von damals bestaetigen? Oder schaffst du das selbst?

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  • mkfpa
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    geschrieben 1455416725000

    Haallooo, dir ist aber schon klar das du, mit deinen letzten Beitraegen, meine Aussage bestaetigst.

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