• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1681571489547 , zuletzt editiert von Kourion

    @Ahotep Man kann's ja mal versuchen. :grinning:

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    @Nakmu

    Habe deine neuen Flugzeiten (ungleich Verspätungen) im Condor-Thread gefunden.

    Und zu Verschiebungen bei Pauschalreisen (+ zur geänderten Airline) hat - ebenfalls im Condor Thread - schon vonschmeling geantwortet - hier klicken (2. Posting von oben).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Nakmu
    Dabei seit: 1546179633895
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    geschrieben 1681572981159

    Korrekt erfasst. :-)

    Pauschalreise in der Zukunft mit bereits bekannten neuen Flugzeiten (Hinflug 15:50 Std. später, Rückflug 3:05).

    Es geht hier nicht darum, Geld rauszuschlagen, sondern im Rahmen möglicher Rechte wieder annähernd an die gebuchten Leistungen heranzukommen und dafür beim Reiseveranstalter und bei der Airline eine Änderung zu erwirken. Es gehen schließlich Urlaubszeit vor Ort und gebuchte Leistungen (Hotelverpflegung an betroffenen Tagen) verloren....und dies stellt nach diversen Urteilen einen Reisemangel mit Erstattungsansprüchen dar.

    Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Reisenden von Condor - egal ob pauschal oder individuell, egal ob von Hamburg, München, Leipzig etc. reisend, diese neuerlichen Änderungen wg. Marabu so widerstandslos akzeptieren. Mir wäre auch lieber, meine Reise fände wie gebucht statt. Tut sie aber nicht und daher wehre ich mich.

    Sollten wir uns aber nicht hier etwas unterstützen und austauschen? Dazu dient dieses Forum meiner Meinung nach. Egal, ob im Vorfeld einer Reise oder danach.

  • Nakmu
    Dabei seit: 1546179633895
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    geschrieben 1681573293649

    @Kourion

    Danke sehr!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1681573422125 , zuletzt editiert von Kourion

    @Nakmu

    Was du machen kannst und was nicht zu erwarten ist... hier aus dem Condor-Thread reinkopiert:

    @vonschmeling sagte:

    Bei Pauschalreisen gelten Verschiebungen um 4h und mehr (ganz gleich ob nach vorn oder nach hinten) als so erheblich, dass der Reisegast den Vertrag kündigen kann.

    Der Wechsel der Airline allein entfaltet hingegen keine Wirkung auf Ansprüche.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1681573461886

    @ vonschmeling

    Sind derart gr0ße Verschiebungen rechtens oder gehen die Firmen davon aus das die Kunden Iihre Rechte nicht kennen ?

    GRuß

    Karl

  • Nakmu
    Dabei seit: 1546179633895
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    geschrieben 1681573562812 , zuletzt editiert von Nakmu

    Danke sehr, Kourion.

    Den Beitrag hatte ich bereits gelesen.

    Sicherlich wäre nun ein Storno der Reise möglich. Da die Preise für identische Reisen derzeit aber weitaus höher liegen (als zum Zeitpunkt unserer Buchung), macht eine Neubuchung für uns keinen Sinn.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1681574493595 , zuletzt editiert von Kourion

    @Nakmu

    Ja, das ist wohl der Fall. Musst du schauen, wie du es angehst. Es ist ärgerlich, klar. Nicht wegen der anderen Airline (das ist normal, nichts Außergewöhnliches), aber wegen der großen Verschiebung. Aber was soll's ? Ich gebe zu, dass mich das nicht soo sehr ärgern würde, hänge nicht so an "guten" Flugzeiten. Fliege lieber 19 / 20 / 21 Uhr als um 3 oder 4 oder 5. Darum würde ich fliegen und keinesfalls stornieren... :wink: ist aber nicht Jedermanns Sache, ich weiß.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1681574627864

    @Nakmu - Du kannst zumindest beim RB/RV anfragen, ob es keine anderen Flüge an diesem Tag gibt. Dürfte allerdings, wenn überhaupt möglich, nur gegen Aufpreis machbar sein. Aber auch die neue Airline ist nicht in Stein gemeiselt, denn auch sie kann einen Dritten als Erfüllungsgehilfen beauftraen.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Nakmu
    Dabei seit: 1546179633895
    Beiträge: 16
    geschrieben 1681574934325

    Danke @nate1 und @Kourion

    Mit der Airline Marabu habe ich nicht mal das Thema, es geht uns eigentlich um die massive Zeitverschiebung (fliegen gerne früh). Wir versuchen es einfach mal beim RV/Condor :-)

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1681575086413

    Wird man mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Änderung des Flugplanes informiert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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