• Sonnenfeuerblume
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    geschrieben 1658332306640 , zuletzt editiert von Sonnenfeuerblume

    @_aqua_sports_ genau das habe ich ja getan. Dem Reisebüro und dem Veranstalter mitgeteilt dass ich mit der Flugzeitänderung und dem Verlegen nach Frankfurt nicht einverstanden bin. Bei Anex ist aber keiner zu erreichen....auch nicht vom Reisebüro....und auf die Email antwortet auch keiner. Mir geht's jetzt nur darum ,ob ich das Umbuchen mehr oder weniger erzwingen kann ( will ich so nicht sagen ) aber einfordern kann. Also einen Flug von Nürnberg. Wie @vonSchmeling schon gesagt hat unser Flug wäre 2 Uhr am 3.08.22 von Nürnberg gestartet. Also fast genauso 14 Tage.

    Welches Formular, meinst Du um wegen den Flügen an Sie heran zu treten?

    Und eigentlich wollen wir gerne fliegen bzw den Urlaub mit der Familie aber ab Frankfurt würde sich nicht lohnen. Mit den Flugzeiten ectr.

    Sonnenfeuerzauber
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1658334583378 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Da gibt es viele Formulare -unter Reisen umbuchen stornieren -Ersatzflug noch einfügen.

    https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/reise-mobilitaet

    oder bei Absage und Neubuchung

    https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Nicht-Durchfuehrung_einer_Pauschalreise_kein_Ruecktritt.pdf

    Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Empfangsbestätigung. Frist 7 Tage -wenn die nicht reagieren, dann würde ich das so machen - bei so einer massiven Veränderung habe ich keine Zweifel, dass hier eine Selbsthilfe gerechtfertigt ist! Ich würde da professionelle Hilfe beanspruchen -denke wirklich da braucht man keine Angst haben auf irgendwelchen Anwaltskosten sitzen zu bleiben -dafür ist die Änderung einfach viel zu groß (anderer Tag, anderer Flughafen). Falls die Reise am Ende doch noch platzen sollte schlägt der jedenfalls noch zusätzlich eine Entschädigung für verloren gegangener Urlaubstage raus!

  • Sonnenfeuerblume
    Dabei seit: 1657880280115
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    geschrieben 1658335948107 , zuletzt editiert von Sonnenfeuerblume

    Der Tag ist der Selbe nur die Flugzeiten massiv geändert und eben statt Nürnberg jetzt Frankfurt.

    Von Herzen Danke für die schnelle Auskunft. Ich habe jetzt erstmal das Reisebüro Forderungen stellen lassen, nach anderen Flügen und Zeiten. Mal sehen. Aber die sagen das eben auch mit den 14 Tagen. Ganz ehrlich, ich möchte eigentlich nur andere Flüge für Uns und einen schönen Urlaub. Ohne hin und her. Ich würde am liebsten, nichts fordern müssen, sondern einfach nur umgebucht werden mit passablen Entgegenkommen, aber es sieht nicht nach Einsicht von Anex aus. Bzw dass wir unsere Reise antreten können, weil wir umgebucht werden.

    Sonnenfeuerzauber
  • torto2
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    geschrieben 1658336308281

    Hallo zusammen ,

    wie ich vorhin geschrieben habe wir wären auch am 30.7 von Nürnberg geflogen. Jetzt kam heute die Änderung das wir von Frankfurt fliegen. Wir haben es angenommen und Fliegen und den Urlaub genießen. Meine Unterlagen habe ich jetzt weitergeleitet an Flightright und die machen den Rest für mich. Wie sagt man in Franken der Käs ist gessen:wink:.

  • Sonnenfeuerblume
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    geschrieben 1658336967071 , zuletzt editiert von Sonnenfeuerblume

    @torto2

    Das freut mich sehr, dass es für Euch so akzeptabel ist, Ihr fliegt sicher auch länger als 1 Woche und seit ja unter den 14 Tagen, somit gibt es ja auch Entschädigung. Für Uns sind Flüge von Frankfurt mit den Zeiten leider nicht akzeptabel. Weil 470km Anfahrt und mind 5h Autofahrt. Hin und zurück jeweils. Reiner Urlaub wäre dann 5 Tage. Aber, ich wünsche Euch von Herzen einen schönen Urlaub und das jetzt, alles reibungslos klappt.

    Sonnenfeuerzauber
  • vonschmeling
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    geschrieben 1658337460492 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Jetzt aber mal gaaanz langsam:

    Im vorliegenden Fall wurde die Änderung rechtzeitig - also 14 Tage vor Beginn der Reise angekündigt.

    Es besteht demnach weder aus der Streichung noch aus dem Rücktritt ein Anspruch auf Schadenersatz.

    Ich kann soweit / gem. der bisherigen Schilderung schon gar nicht einen Anlass zur Selbstabhilfe mittels eigenmächtiger Flugbuchung erkennen. Sonnenfeuerblume braucht demnach weder Forderungen zu formulieren noch irgendwelche Antragsformulare auszufüllen.

    Sie kann kündigen und neu buchen - das war´s dann aber auch schon.

    Ob das Alternativangebot als angemessen gelten kann müsste ggf. ein Gericht entscheiden. Eine Reisevereitelung liegt jedenfalls nicht vor.

    Last not least: Kann der Parkplatz nicht genutzt werden kann man um eine Erstattung der Kosten ersuchen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • torto2
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    geschrieben 1658337729067

    @Sonnenfeuerblume,

    danke erstmal:grinning:. Nein wir fliegen auch nur 1 Woche aber wir haben uns gedacht wir Arbeiten das ganze Jahr hart wie jeder von uns!!! Und wegen sowas lassen wir uns unseren Urlaub nicht kaputt machen. Es tut mir für euch echt leid und ich kann es auch verstehen bei dieser Entfernung das hätten wir auch nicht gemacht aber von uns aus sind es knapp 200 km nur. Aber ich hoffe trotzdem das ihr was findet und alles klappt wäre ja sonst echt Schade:cry1:. Und allen anderen Danke ich für die Zeit in dem Forum Schweiß Tränen und Glück ja eine Rolle gespielt haben:grinning: in der ganzen Geschichte.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1658338520854

    @_aqua_sports_

    So richtig durcheinander geht´s an sich in deiner "adäquaten" Antwort - ich nehme nicht an, dass hier auch nur ein einziger Beteiligter eine Nur-Flug Buchung bei Mavi Gök vorgenommen hat.

    Ferner sind die Begrifflichkeiten schon sehr genau zu nehmen und im Blick auf den Einzelfall zu betrachten.

    Sehr freundlich, dass du mit Feuereifer Musterschreiben verlinkst - nur ist halt auch der Anlass für die Beschwerde maßvoll zu betrachten.

    Imho hat es keinen Sinn, die Taube auf dem Dach zu versprechen, wenn noch nicht einmal der Spatz in der Hand zu greifen ist. Da helfen dann auch keine Durchhalteparolen!

    Bitte auch berücksichtigen: Die Selbstabhilfe muss ja immer erst einmal eigenmächtig finanziert werden.

    Wenn es ganz doof läuft obwohl scheinbar alle Voraussetzungen gegeben sind, bleibt der Selbstabhelfer gepflegt auf allen Kosten sitzen, noch dazu Anwalt und Gericht - und schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

    Diese Risiken sind nicht zu verachten und sollten demnach auch hier hinterlassen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1658338918952 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Ich habe ihr eine Anlaufstelle zweck kostenloser Erstberatung genannt -da wird ihr professionell geholfen wenn sie mag.

  • Sonnenfeuerblume
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    geschrieben 1658339287078 , zuletzt editiert von Sonnenfeuerblume

    @vonSchmeling

    Danke für die ausführliche Antwort. Ganz genauso wie Du es geschrieben hast habe ich es auch rausgelesen und verstanden. Wir haben, dass Reisebüro ein paar Forderungen formulieren lassen nach anderen Flügen ectr. Ob dem entsprochen werden kann, weiß ich nicht, aber werde sicher Zeitnah informiert. Das hat aber dass Reisebüro von sich aus vorgeschlagen und dann, auch veranlasst. Ich hoffe auf irgendeine passable Lösung. Ansonsten werden wir, stornieren müssen. Eine Neubuchung wird aber kaum möglich, die Preise sind für uns nocht mehr erschwinglich und das Hotel ausgebucht. Es gibt für uns kaum bezahlbare Optionen. Zumal die Familie ja in diesem Hotel ist.

    Sonnenfeuerzauber
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