• _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1683565092205 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Doch Günter - ich habe immerhin drauf hingewiesen -wenn natürlich hohe Telefonkosten entstehen, dann ist das natürlich nicht akzeptabel -dann reicht eine E-Mail -einfach als Nachweis eben aus, wobei in so akuten Situationen auch der EuGH zugunsten der Betroffenen entschieden hat, die unverzüglich einen Flug gebucht haben. Eine E-Mail kann jedoch nicht schaden, so der allgmeingültige Hinweis der Richter bzw. bei etwas mehr Vorlauf auch zwingend erforderlich.

    @ VS: auch wenn nicht die VO EU 261/04 gilt -so kann man dennoch Glück haben dank Shy! Im Prinzip 1:1 geregelt -ist i.d.R. bei allen türkischen Airlines auf der Website hinterlegt und kann dort beantragt werden. Ob es am Ende was wird, steht auf einem anderem Blatt (Chancen eher gering) aber Versuch macht klug. Bei kleineren Airlines sieht es tendenziell schlechter aus -Turkish zahlt da noch am ehesten.

    https://www.aerointernational.de/aviation/geld-zurueck-shy-abkommen-regelt-fluggastrechte-in-der-tuerkei.html

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1683569708207

    Ich möchte mich ja nicht in eure private Unterhaltug einmischen, aber ist in der von chiefcom beschriebenen Situation und zu der Uhrzeit (Haberling kann sicher die genauen Daten rausfinden) eine E-Mail nicht genauso umständlich bzw. genauso wenig hilfreich, wie ein Telefonanruf? Bereits entnervt von dem mißglückten Heimflug auf dem Smartphone eine freundliche aber bestimmte E-Mail absetzen? und dann warten, ob eine Reaktion kommt? wie lange denn bevor man seinen eigenen Flug bucht?

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1683570287501 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Es wir immer angeraten zumindest eine E-Mail zu schreiben mit kurzer Fristsetzung eben als Nachweis, den RV zumindest aufgefordert zu haben. Aufgund von Stress und Hektik natürlich nicht verwunderlich, an so etwas nicht zu denken und man eben einfach nur irgendwie nach Deutschland möchte......

    Aber wie VS schon geschrieben hat, denke ich, dass die Chancen doch ganz gut stehen, auch im Nachhinein hier noch etwas erstattet zu bekommen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1683570802237

    @REJBodenheim

    Danke. :thumbsup: Irgendwann endet Geduld und Freundlcihkeit.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1683583840655 , zuletzt editiert von HABERLING

    Also der Start des Fluges 4M815 nach NUE am 07.05.23 in AYT war um 19:27 Uhr, gelandet ist jener wieder in AYT um 21:16 Uhr.

    Der angebotene Ersatzflug startete in AYT am 08.05.23 um ca. 01:00 Uhr und landete in CNG um 03:27 Uhr.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1683617647507 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @rejbodenheim sagte:

    Ich möchte mich ja nicht in eure private Unterhaltug einmischen, aber ist in der von chiefcom beschriebenen Situation und zu der Uhrzeit (Haberling kann sicher die genauen Daten rausfinden) eine E-Mail nicht genauso umständlich bzw. genauso wenig hilfreich, wie ein Telefonanruf? Bereits entnervt von dem mißglückten Heimflug auf dem Smartphone eine freundliche aber bestimmte E-Mail absetzen? und dann warten, ob eine Reaktion kommt? wie lange denn bevor man seinen eigenen Flug bucht?

    Genau, Punktlandung!

    In solchen Situationen sollte eigentlich der Vorteil einer Pauschalreise greifen, nämlich der, dass sich der VA in angemessener Form um seine Gäste kümmert. Das darf ein Urlauber von seinem VA sicher erwarten.

    Eine Buslösung von Köln nach Nürnberg ist aus meiner Sicht keine kundenorientierte Lösung. Das sind über 400 Km und wenigstens nochmal 4 Stunden Fahrzeit ...Und dann ist man immer noch nicht Zuhause, denn der Bus lädt die Leute irgendwo ab...

    Allerdings hängt das eben auch damit zusammen, dass KÖLN, NUE oder Leipzig eben kein Nachtflugverbot haben- und dort eben Busunternehmen auf Abruf für Airlines bereit sind...Und diese arbeiten auch für Sunexpress, Tuifly,Corendon und einige andere.

    Also betrifft es ggf. auch individuell gebuchte Flüge- und damit wiederum nicht nur Pauschalurlauber.

    So ganz ungewöhnlich ist es also auch wieder nicht.

    Mail schreiben, telefonieren, Frist setzen- wenn man selbst ohnehin schon im persönlichen Ausnahmezustand ist, vielleicht noch Kinder dabei hat --und angespannt auf eine "irgendwie Lösung "des VA oder der Airline hofft? Das sind doch eher theoretische Tipps. Soll ich mir jetzt im Airport AYT auch noch umständlich die Mailadresse oder die Telefonnummer des Callcenters vom zuständigen VA heraussuchen? Gleichzeitig aber auch noch auf die Durchsagen der Airline zu meinem persönlichen Flug achten?

    @ Kourion, Deiner Aussage "Irgendwann endet Geduld und Freundlichkeit "ist nichts hinzuzufügen"

    Das hier ist übrigens auch interessant - wer leitet denn den Mavi Göck Flugbetrieb, klick!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1683620918796 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Oops ... trotzdem würd ich´s nicht an einer Personalie festmachen.

    Auch tadellos beleumundete Profis scheitern bisweilen beim Stricken mit zu heißen Nadeln! :relieved:

    Elementar ist Günters Hinweis auf die Pauschalreise, die - oft kritisiert! - in solchen Situationen eben einen gewissen eigenmächtigen Handlungsspielraum / eine Sicherheit bietet.

    Übrigens war das Ende der Geduld ein Zitat von Kourion ...:wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1683621957520 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Uiii, vertan, hab es natürlich korrigiert, sorry, Kourion...:blush: Danke für den Hinweis vs.

    Nein natürlich kann man das nicht an einer Personalie festmachen- und bei Airlines kennt der sich auch sehr gut aus.

    Sollte auch nur eine Hintergrundinfo sein.

    So ein Thema könnte man aber auch anders lösen-z.B. Übernachtung, Flug am anderen Tag-- nur gibt es eben keine rechtliche Verpflichtung dazu.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1683627206695

    Dann noch zum Abschluß ein Bild zur Geschichte...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1683629038817

    War mir eh klar, wie das gemeint war Günter, nur wird sich manch einer vermutlich denken "Ohje, der Pleitier macht wieder mal alles falsch!" ... :no_mouth:

    Bisher läuft das nicht rund, man fliegt wörtlich ins Himmelblaue - das muss besser werden.

    Und natürlich fühlt man sich an die letzten Fehlversuche erinnert, die ja dann auch zum schnellen Aus der Anex Bestrebungen führten.

    Im Übrigen kann man auch selbst eine Übernachtung organisieren und wiederum die Kosten vom RV verlangen, rechtlich ziemlich klar geregelt. Nur wie es dann nachher mit der Erstattung aussieht - bzw. ob man sich sogar streitig einigen muss - steht halt in den Sternen.

    Tja, zumindest die waiting pattern über dem Meer hätte ich gefeiert! :wink: :joy:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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