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Falls sich die Verspätung auf dem Flug ex EU ereignete hast du u.U. Anspruch auf eine Kompensation gem. VO(EG)261/04, welcher direkt bei Nouvelair zu fordern wäre. Allerdings ist es nicht ganz einfach, diesen bei Luftverkehrsunternehmen mit Sitz außerhalb der EU durchzusetzen.
Handelte es sich um eine Pauschalreise kannst du ungeachtet des Verschuldens und der betroffenen Strecke 5% eines Tagessatzes ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weitere vom Veranstalter beanspruchen.
Übrigens sind Verspätungen an Informationsvakuum beileibe kein Alleinstellungsmerkmal der Nouvelair!