Zwar steht generell das LVU für Gepäckschäden ein, es verursacht sie aber nicht.
Dein Schädiger ist demnach beim Handling der Flughäfen zu verorten, nur mal so für´s spezifische Verständnis:
Das Handling wird fast ausschließlich von Fremdfirmen erledigt, bei welchen grottig bezahlte Hilfskräfte be- und entladen.
Dein Koffer unterfällt zumindest der üblichen Abschreibung von 10% p.a. und dürfte damit keine nennenswerte Refinanzierung mehr abbilden.
Ferner sind Schadenersatzforderungen bei Nouvelair eher aussichtslos - spar dir Mühe!