• Fuerta
    Dabei seit: 1533985082433
    Beiträge: 2
    geschrieben 1533985592083

    Hallo zusammen,

    bin seit geraumer Zeit stiller Mitleser in diesem Forum. Heute war es auch bei mir so weit, unser Flug wird verschoben, die Mitteilung von alltours kam per Mail:

    "...wir haben soeben von Ihrem Reiseveranstalter Alltours folgende Fluginformation zu Ihrer gebuchten Reise erhalten.

    Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt per E-Mail an eine der u. g. Kontaktdaten bis zum 11.08.2018, 10.00 Uhr, damit wir dem Veranstalter den Erhalt der weitergeleiteten Information

    schnellstmöglich rückbestätigen können. Vielen Dank!

    Ihre neuen aktuellen unverbindlichen Flugdaten lauten wie folgt:

    CGN FUE 26.08.18 15:50 19:40 OLY0726

    FUE CGN 05.09.18 19:15 00:35+1 X32279"

    Der Hinflug wurde einfach um 12h nach hinten verschoben, dadurch ist der ganze Urlaubstag verloren...

    Laut Alltours AGBs ist es möglich bei einer "erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung" UNENTGELTLICH vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.

    Hat das schon mal einer versucht, oder muss ich das hin und her so hinnehmen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1533985921987

    Eine Verschiebung von mehr als 4h im Rahmen einer Pauschalreise berechtigt zur Kündigung des Reisevertrages mit Anspruch auf Erstattung aller Zahlungen. So jedenfalls ein LG Urteil aus jüngster Zeit.

    Es erging m.W. allerdings nicht gegen alltours - wenn die sich also weigern musst du dich streiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fuerta
    Dabei seit: 1533985082433
    Beiträge: 2
    geschrieben 1533993145755

    Danke für deine schnelle Antwort.

    Das ist die Antwort von alltours:

    "Wie Sie bei Buchung auf unserer Homepage den AGB Ihres Reiseveranstalters entnehmen konnten, sind Flugangaben im Charterflugbereich generell unverbindlich und eine Stornierung daher nicht kostenfrei möglich.

    Allgemein bedeutet dies, dass Fluggesellschaft, Flugzeiten und Streckenführungen vorbehaltlich und somit nicht vertragsbindender Bestandteil sind. In einigen wenigen Fällen kann es leider auch mehrmals zu Änderungen kommen. Bedingt durch Verschiebungen von Landezeiten auf ausländischen Flughäfen oder Überlastungen der Luftkorridore. Auch bei Umstellungen durch höhere oder geringere Passagierzahlen können kurzfristige Änderungen, vor allem während der Vor- oder Nachsaison, auftreten.

    Der Veranstalter hat auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei Einfluss, da diese von den jeweiligen Flughäfen und den nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben werden. Die idealen Wunschflugzeiten für den einzelnen Kunden lassen sich dadurch nur selten verwirklichen.

    Sie haben eine 11 Tage Reise gebucht. Die Reisedauer bemisst sich auch nicht nach dem Aufenthalt am Urlaubsort, sondern wird immer inklusive der An- und Abreise angegeben.

    Auch in Gerichtsentscheidungen gelten der erste und der letzte Tag einer gebuchten Reise als Beförderungstage, die nicht zur Erholung dienen.

    Demnach liegt kein Mangel im Sinne des Reiserechts vor, da vertraglich keine bestimmte Fluggesellschaft und Flugzeit zugesichert wurden."

    finde das ist eine Frechheit...was würdet ihr tun?

  • Pusheen
    Dabei seit: 1533794812380
    Beiträge: 6
    geschrieben 1533994330061 , zuletzt editiert von Pusheen

    @vonschmeling sagte:

    Jau, je nach Verschiebung auch alternativ die Erstattung von 50% eines Tagessatzes der Reise.

    Gem. VO(EG)261/04 besteht kein Anspruch.

    Danke dir :-) sind 12,5 Stunden wenn ichs richtig im Kopf habe also kommts da quasi eh drauf raus... kann ich das einfach formlos dem RV (Tropo) mitteilen?

    Edit: die Rückflüge um den Dreh sind jetzt plötzlich alle um 9:10/10:10 (statt Abends) und unser Rückflug am 31.08. ist gar nicht mehr im Plan. Ganz großes Kino -.-

  • wassermannduo
    Dabei seit: 1210377600000
    Beiträge: 259
    geschrieben 1533994647256

    @Fuerta

    Naja "Frechheit" liegt im Sinne des Betrachters.Was dir alltours schreibt entspricht den Regularien,die du eben auch mit den AGB zugestimmt hast bei Buchung. Ja Anreise und Abreise ist als Urlaubstag zu rechnen,versteh immer noch nicht warum da so viele drauf rumhacken?!. Is halt Pech bei dir,Aufregen bringt nix,und üblicherweise ist Zimmerzustellung eh erst ab 14 Uhr laut internationalen Regeln.Was bringts also um 10 Uhr morgens in der Lobby zu hocken? Du kannst nicht viel tun ,außer zu stornieren die Reise wenns dir nicht passt gegen Bares.Oder eben es hinnehmen ,den Anspruch hast auf Beförderung,aber nicht auf Wünsch dir was Zeiten,ist alles unverbindlich und Rechtens auch.Leider unschön oft aber naja.Freu dich auf den Urlaub einfach....

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1533996322643 , zuletzt editiert von Kourion

    @fuerta sagte:

    "Wie Sie bei Buchung auf unserer Homepage den AGB Ihres Reiseveranstalters entnehmen konnten, sind Flugangaben im Charterflugbereich generell unverbindlich und eine Stornierung daher nicht kostenfrei möglich... (ff)"

    Stand dies zuvor in den AGB ?

    Ich kann diesen Hinweis in den aktuellen AGB, gültig ab 1.7.18, nicht finden.

    Falls du, Fuerta oder jemand dies in den aktuellen ( hier ) gelesen hat: Unter welcher Ziffer ist es nachzulesen ? Vielen Dank schon mal im Voraus.

    ----------------------

    Edit: In den AGB für Buchungen bis zum 30.06.18 finde ich unter "Leistungsänderungen" nur einen HInweis auf mögliche Zwischenlandungen bei Direktflügen - hier nachzulesen

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534005113993

    @Fuerta

    Hier klicken zum von mir erwähnten Urteil. Vielleicht solltest du alltours mal darauf verweisen ...?

    @wassermannduo, @kourion

    Es spielt keine Rolle, ob das so in den AGB wie jetzt von alltours vorgetragen stand, wie man sieht kann man diese durchaus erfolgreich angreifen.

    Genau das würde ich auch empfehlen, denn aus rechtlicher Sicht ist die Antwort in der Tat eine Frechheit:

    Reisezeiten sind keineswegs "unverbindlich" oder "nicht Vertragsbestandteil", das hat weiland auch schon der BGH festgestellt. Die Reisezeiten dürfen vorläufig genannt werden, bestimmte Änderung jedoch berechtigen den Kunden durchaus zur einseitigen Kündigung mit Anspruch auf die Herausgabe des Erlangten. Selbst wenn der Veranstalter wichtige Gründe spezifiziert (eine Mühe, die sich alltours gar nicht erst macht und stattdessen mit hingeschluderten Gemeinplätzen um die Kurve kommt!?) bleibt dem Reisenden überlassen, die Zumutbarkeit der Verschiebung von mehr als 4h für sich zu evaluieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1534008066263 , zuletzt editiert von Kourion

    @vonschmeling

    Nein, es spielt keine Rolle, Aber diese Antwort "Wie Sie bei Buchung auf unserer Homepage den AGB Ihres Reiseveranstalters entnehmen konnten,...(ff)" fand ich heftig und sie ist in der Tat eine Frechheit.

    Ich habe in den letzten Jahren sehr häufig über Alltours gebucht und ich habe niemals einen derartigen Passus in den AGB gelesen. Andere Airline, mögliche geänderte Streckenführung mit eventuell einer.Zwischenlandung - so etwas in der Art ja. Aber nichts zu Zeiten, die "vorbehaltlich und somit nicht vertragsbindender Bestandteil sind".

    Aktuell war ich allerdings nicht auf dem Laufenden, da meine letzte Buchung auf Sommer 17 zurückgeht. Drum wollte ich es wissen. Und nein, ich habe weder bis 30.06.18 noch ab 01.07.18 einen entsprechenden Passus in den AGB gefunden. Unglaublich diese Antwort !

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • DerewigReisende
    Dabei seit: 1293926400000
    Beiträge: 269
    geschrieben 1534010354143

    @fuerta wichtig ist , reist du mit Kindern. Ankunft ist ja erst 00:35 Uhr , also am nächsten Tag. Es gibt genug Urteile die befürworten wenn du mit Kindern reist und dir selber einen besseren Flug suchst.

    Du kannst aber auch mehr Schadensersatz verlangen da "dadurch der zweite Urlaubstag beeinträchtigt wird". Weiterhin liegt eine Störung der Nachtruhe vor da ihr wahrscheinlich nicht vor 03:00 Uhr im Zimmer seit. 

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1534011440935

    @kourion

    Danke für die Erläuterung - so habe ich jetzt auch deinen Beitrag hoffentlich richtig verstanden.

    @DerewigReisende

    Iwo, das ist nicht wichtig. Man braucht zum Glück wahrlich keine Kinder, Nachtruhe oder sonstige "Beeinträchtigungen" mehr anzuführen, der Tenor des Urteils ist denkbar weit gefasst.

    Gehört inzwischen allerdings eher ins Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - nur mal so als Anregung ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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