Ich bezweifle sogar, dass "gerichtlicher Nachdruck" etwas bewirkt ...
Olympus Airways(OLY)
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geschrieben 1535652081905Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1535652572939
@vonschmeling sagte:
Ich bezweifle sogar, dass "gerichtlicher Nachdruck" etwas bewirkt ...
Aufgrund vorher eintretende Insolvenz?
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geschrieben 1535653152309
Nein, eher aufgrund der Verflechtung mit dem Charterer ICC und möglicher Zurückweisung des Verschuldens seitens OLY.
Für etliche Verlegungen / Streichungen fehlt bisher jeder Hinweis auf die Ursache - es kann demnach nicht vorausgesetzt werden, dass jeweils technische Probleme (=nicht exkulpierend) der Auslöser waren.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1535653600222 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Klar , vieles ist schöner - z. B. die aktuelle Gesetzeslage :
651 k BGB verlangen von Abhilfe -ist offensichtlich nicht erfolgt.
651 l BGB kündigen des Vertrages nach angemessener Frist - hab ich auch nichts von gelesen.
651 n Schadenersatz entfällt ja nun wohl , da der Mangel von einem Dritten verursacht wurde.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1535654441513
@vonschmeling sagte:
Nein, eher aufgrund der Verflechtung mit dem Charterer ICC und möglicher Zurückweisung des Verschuldens seitens OLY.
Für etliche Verlegungen / Streichungen fehlt bisher jeder Hinweis auf die Ursache - es kann demnach nicht vorausgesetzt werden, dass jeweils technische Probleme (=nicht exkulpierend) der Auslöser waren.
Die Gefahr, dass sich Olympus auf außergewöhnliche Umstände berufen kann besteht. Allerdings legt der EuGH dieses Merkmal derart restriktiv aus, dass die Wahrscheinlichkeit, Olympus könnte sich exkulpieren, relativ gering sein dürfte.
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geschrieben 1535654716314 , zuletzt editiert von vonschmeling
Du irrst, die Abhilfe kann ggf. eigenmächtig und ohne weitere Umschweife erfolgen, z.B. wenn der Reisende andernfalls seine Reisepläne ganz aufgeben müsste bzw. mit einer Abhilfe erkennbar nicht gerechnet werden kann.
Hier geht´s ja nicht um ein verstopftes Klo oder Mäuse im Schrank ...
Übrigens wenden Gerichte die Bestimmungen des BGB auf die jeweils zu treffende Entscheidung an und sprechen Recht innerhalb der rahmentlichen Vorgaben. Wozu sonst bräuchte man sie noch?
Hier zu deiner Information ein Urteil des BGH in ähnlicher Sache.
Natürlich sind gewisse vertragliche Bestimmungen ggf. zu prüfen, hier kann ja nicht jedes Detail ausgebreitet werden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1535654899566
@jlechtenboehmer sagte:
Klar , vieles ist schöner - z. B. die aktuelle Gesetzeslage :
651 k BGB verlangen von Abhilfe -ist offensichtlich nicht erfolgt.
651 l BGB kündigen des Vertrages nach angemessener Frist - hab ich auch nichts von gelesen.
651 n Schadenersatz entfällt ja nun wohl , da der Mangel von einem Dritten verursacht wurde.
Was ist mit den Ausnahmen zum Abhilfeverlangen?
Wieso kündigen, wenn man die Leistung in Anspruch nehmen möchte?
Liegt den wirklich ein "Dritter" vor?
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geschrieben 1535655152691
Ja warten wir mal noch ab was Flightright aus diesem Fall macht
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geschrieben 1535655254203
Die machen bestenfalls was aus dem ausgefallenen, nichts jedoch aus dem neu gebuchten Flug ....
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1535655299186
@goetzinho sagte:
Ja warten wir mal noch ab was Flightright aus diesem Fall macht
Diese Information hatte ich anfangs erfragen wollen. Du wirst dich wohl noch etwas gedulden müssen. Ich wäre an dem Ausgang des Prozesses interessiert!