• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1535657554581

    @haisert

    Bleib positiv - ich glaube nicht, dass eure Flitterwochen nicht zu ermöglichen sind.

    Bedenke einfach die viel kurzfristiger betroffenen Urlauber und deren "Abarbeitung" - das wird schon noch!

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1535659807350

    @law sagte:

    Die Gefahr, dass sich Olympus auf außergewöhnliche Umstände berufen kann besteht. Allerdings legt der EuGH dieses Merkmal derart restriktiv aus, dass die Wahrscheinlichkeit, Olympus könnte sich exkulpieren, relativ gering sein dürfte.

    Nochmal:

    Mir geht´s keineswegs um die Berufung auf außergewöhnliche Umstände sondern um ein Bestreiten der Verantwortung für die Ab- Umlaufplanung - inklusive der Auswirkungen auf die gesamte Flugplanung! - seitens des ausführenden Luftverkehrsunternehmens.

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  • law
    Dabei seit: 1533464023798
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    geschrieben 1535660292987

    Inwiefern könnte sich die durchführende Fluggesellschaft damit exkulpieren?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1535661930054

    Die durchführenden nicht, die ausführenden hingegen schon - bei entsprechenden Voraussetzungen.

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  • law
    Dabei seit: 1533464023798
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    geschrieben 1535690731882

    Die da wären?

  • Iris64
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    geschrieben 1535732992124

    @vonschmeling

    Ich bin da ganz bei dir mir der Vermutung, dass Involatus Olympus auch mal am Boden gelassen hat. Schließlich hatten die Vollcharter auf alle Maschinen. Leider wurde nicht so gebucht. Die Maschinen waren nicht ausgelastet..... Als ich in Fuerte rumwartete stand da aber eine Maschine rum, das Handling sagte: Es fehlt ein Ersatzteil... Deshalb eine Nacht im Hotel "gewonnen". Am nächsten Tag .... immer noch kaputt ... müsse nach Las Palmas zum Techniker, der das Werkzeug hätte. Ansatt das gleich morgens zu machen, wartete man bis abends um einen regulären Flug von Las Palmas durchführen zu können und dann nochmals nach Fuerte zurückzukommen, um 2 Flüge aufzunehmen. So war wenigstens der Umlauf LPA gemacht. .... Das Handling präsentierte tagsüber Mails von (ich meine) Involatus mit der Pax-Anzahl und schwupps waren dann aus drei Flügen einer.... Leider durfte man die Mails aber nicht fotografieren... Als ich diesen Mist gesehen habe, habe ich mir tuifly gegönnt. Mein RV Aldiana hat mir die Kosten dafür erstattet.

    In der Presse verurteilt Involatus ja Olympus, dass sie noch Schulden bei ihnen hätten.... Ich denke eher, die Flüge haben wegen Minderauslastung nicht stattgefunden, da Involatus abgesagt hat, und deshalb rückt Olympus auch nicht das Geld rauss...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1535735576861 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @law sagte:

    Die da wären?

    Beispiel:

    Condor beauftragt Avion Express mit der Durchführung eines Fluges. Dieser wird gestrichen oder verkehrt mit erheblicher Verspätung - die Beschwerde ist an Condor zu richten, die das Ticket verkauft hat und damit "ausführende Fluggesellschaft" bleibt.

    Ergänzung:

    Der EuGH hat entschieden, dass diejenige Fluggesellschaft als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen ist, die die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen – die Festlegung seiner Flugroute eingeschlossen – und dadurch ein an Interessierte gerichtetes Angebot für den Luftverkehr zu schaffen. Denn eine solche Entscheidung zu treffen bedeute, dass diese Fluggesellschaft die Verantwortung für die Durchführung des Fluges, einschließlich insbesondere seiner etwaigen Annullierung oder einer etwaigen großen Verspätung bei seiner Ankunft, übernimmt.

    Das ausführliche Urteil kannst du hier nachlesen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1535740812594 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Iris64

    Imho ist die Gretchenfrage: Ist hier nicht Involatus (mit der Entscheidungsgewalt über alle operativen Vorgänge) nicht eben gerade als "ausführendes LVU" zu betrachten und damit in Anspruch zu nehmen auf Entschädigungsforderungen gem. VO(EG)261/04, denn das Chartern ist vertraglich gesehen ja nichts anderes als ein wet lease zwischen zwei LVU.

    Zumindest gegenüber dem Fluggast würde mir diese Betrachtungsweise als naheliegend erscheinen, den müssen ja die im Innenverhältnis geltenden Vereinbarungen nicht interessieren.

    Tatsache ist: OLY hat dem Partner Involatus den Vertrag knall auf Fall vor die Füße geworfen und den Verein ganz gewaltig im Regen stehen lassen damit. Vorsichtig formuliert ist das sehr außergewöhnlich - es wird demnach schwerwiegende Erwägungsgründe dafür gegeben haben.

    An Spekulationen möchte ich mich beteiligen, aber es besteht durchaus Klärungsbedarf dahingehend, ob Involatus denn überhaupt das Recht hat, ohne weitere Umschweife Kompensationsforderungen abzuweisen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1535742670521

    @law

    Mir fällt gerade auf, dass du mit "Die da wären?" womöglich die "entsprechenden Voraussetzungen" gemeint haben könntest?

    Diese wäre ja sattsam bekannt - nämlich die beliebten außergewöhnlichen Umstände (Krieg, Streik, Pläster ...).

    Wie ich schon an Iris64 gerichtet schrieb: Die Gretchenfrage ist nicht welche Umstände sondern wessen Verantwortlichkeit, bzw. wer muss sich denn überhaupt exkulpieren?

    Die Olympus ist ja lediglich ausführendes Organ des Brokers Involatus und verkauft nicht etwa selbst Tickets an Fluggäste (sofern ich korrekt interpretiere, was Involatus hier ganz zu Anfang des Thread mitteilt).

    Daher ist m.E. Involatus analog zu einem "ausführenden Operator" zu betrachten aus fluggastrechtlicher Sicht.

    Beispielsweise wurde auch schon ein Veranstalter zur Zahlung der Kompensation gem. VO(EG)261/04 verurteilt, weil er den Fluggast nolens volens auf ein abweichendes Operating gebucht hatte und dieser sein Endziel dadurch erst erheblich verspätet erreichte - wenngleich die durchführende Fluggesellschaft tadellos und planmäßig operierte und damit nicht in Anspruch zu nehmen war.

    Involatus hat Beschwerdeführern indes flockig mitgeteilt, sie seien für die betreffenden Sachverhalte nicht zuständig sondern solle man sich an Olympus wenden.

    Die fliegen inzwischen längst unter anderer Flagge und werden höchstwahrscheinlich die Post mit den Forderungen umgehend in die Schnellablage A-Z entsorgen ...

    Aber viellicht findet sich ja wieder ein Kreativer und beschlagnahmt mittels Vollstreckungsbescheid kurzerhand einen der OLY Bomber um den Belangen seines Mandanten Nachdruck zu verleihen? :smirk:

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  • law
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    geschrieben 1535743319575

    Ich verstehe die Überlegungen, aber ist Involatus überhaupt ein Luftfahrtunternehmen? Könnten sie also überhaupt nach der Fluggastrechte-Verordnung in Anspruch genommen werden?

    Im Gegensatz zum Sachverhalt aus dem C‑532/17-Urteil flog Olympus auch unter eigener Kennung (bisher) und zumindest in meinen Buchungsunterlagen fehlt jeglicher Hinweis, dass ein anderes Luftfahrtunternehmen o.Ä. den Flug durchführt oder verantwortet.

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