Wie gesagt, eine Kompensation für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit ist vom Veranstalter zu verlangen.
Der wird zwar vermutlich sagen, die Ursache habe nicht in seiner Sphäre gelegen, notfalls muss man das dann eben gerichtlich feststellen lassen.
Die Kompensation gem Fluggastrecht ist vom Luftverkehrsunternehmen zu verlangen. Abweichend von meiner sonstigen Haltung würde ich all jenen Beschwerdeführern, die keine Rechtschutzversicherung haben, raten sich eines der Inkassounternehmen zu bedienen (z.B. Euclaim) - sofern die die Beitreibung nicht ablehnen. Die bedienen sich auch sehr lustiger Methoden und beschlagnahmen schon mal einen kompletten Bomber zur Durchsetzung ihrer Forderungen ...