• F-Uerte
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    geschrieben 1532862059466

    Hallo zusammen,

    nachdem ich ca 70 der inzwischen 81 Seiten hier gelesen habe,bin ich mehr als beunruhigt. hab letztes Wochenende über gobucher Anfang September 2 wochen Fuerteventura gebucht- Abflug nachts aus Köln/Bonn mit Olympus airways.

    da meine Freundin sehr ängstlich ist was fliegen angeht (ist erst eine Handvoll mal in ihrem Leben geflogen), beunruhigt mich das ganze sehr. Würdet ihr übers reisebüro versuchen umzubuchen oder was würdet ihr mir raten? oder sind die Verspätungen aktuell nur den Ferien geschuldet?würde mich freuen wenn ihr mir dort ein paar Empfehlungen geben könntet

    dank euch!

  • Segelflieger08
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    geschrieben 1532864608225 , zuletzt editiert von Segelflieger08

    Aktuell hat die airline erstmal drei Maschinen zur Verfügung, min. 2 sind auch gerade seit gestern immer am Fliegen, daher würde ich vorsichtig hoffen, dass es jetzt besser wird

  • Chrissi200
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    geschrieben 1532865837648

    Wie bist du denn zurück gekommen?Wir sollten mit dem selben Flieger (OLY305)zurück.

    Wir haben nur noch mitbekommen,dass wir alle am Freitag bis 12:00 Uhr aus dem Hotel raus sollten.Wir sind dann mit dem Taxi zum Flughafen und haben selbst einen Flug zurück gebucht.Teurer Spaß 25 std unterwegs und nun endlich wieder zu Hause.

  • HC-Mitglied2421491
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    gesperrt
    geschrieben 1532866738330

    @wuelfi71 sagte:

    So klar ist das trotz Deines selbstbewussten Auftretens und reichlichen Gebrauchs von Fettbuchstaben m.E. nicht. Nach normalen Rechtsgrundsätzen kann eine Pauschale immer nur anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten treten, nie zusätzlich dazu gefordert werden, so wie vonschmeling es auch ausgeführt hat. Es handelt sich somit um einen Mindestbetrag, das sagt eigentlich auch schon der gesunde Menschenverstand.

    Ein paar ganz Schlaue haben dann ein sehr weit hergeholtes Konstrukt entwickelt: Ihrer (Minder-)meinung nach soll die Pauschale nur immaterielle Schäden entschädigen, so dass materielle Schäden zusätzlich geltend gemacht werden könnten. Dabei beziehen sie sich auf ein BGH-Urteil aus der Mottenkiste, nämlich BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80, in dem es um einen Unfall auf einen nicht gestreuten Weg ging. (...)

    Wer also meint, zusätzlich zur Pauschale sich noch Beträge vom Luftverkehrsunternehmen erklagen zu können, begibt sich m.E. auf dünnes Eis (...)

    @Wülfi71, na ja, so reichlich - wie von Dir erhofft - war der Gebrauch von Fettbuchstaben nun auch wieder nicht. Du darfst im Übrigen natürlich Deine eigene Rechtsauffassung haben, aber sie ist leider nicht zutreffend. Maßgebend für Schadenersatzforderungen bei Flugannullierungen/-verspätungen ist nicht ein "BGH-Urteil aus der Mottenkiste", das sich mit ungestreuten Gehwegen im Schnee beschäftigt, sondern - wie bereits ausgeführt - die EU-FluggastrechteVO 261/2004. Bezüglich Flugannullierungen sind in Art. 5, Abs. 1a) Entschädigungen für Auslagen unter Bezugnahme auf Art. 8 geregelt und zusätzlich in Art. 5, Abs. 1c) Entschädigungen für immaterielle Schäden/Unannehmlichkeiten unter Bezugnahme auf Art. 7 geregelt. Hier geht's also nicht um "ein paar ganz Schlaue" oder eine fragwürdige "Mindermeinung", wie von Dir fälschlicherweise wahrgenommen, sondern um die aktuelle Rechtslage.

    @wuelfi71 sagte:

    Auf jeden Fall hat es gereicht, den BGH damit zu verwirren, der drauf hin eine Anfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt hat. Was daraus geworden ist, konnte ich leider nicht mehr recherchieren.

    Nein, der BGH war nicht verwirrt. Der BGH hat den EuGH auch nicht wegen ungestreuter Schneewege angerufen, sondern - wie im Übrigen auch das Handelsgericht Wien - aufgrund einer im Jahre 2009 aktuell vorliegenden Klage bezüglich großer Flugverspätungen. Dabei ging es genau um diesen Punkt der Entschädigung von materiellen Auslagen und einer zusätzlichen Entschädigungspauschale für immaterielle Schäden/Unannehmlichkeiten. Der BGH hat dabei auf einen Schwachpunkt der EU-VO 261/2004 hingewiesen, dass nämlich dort große Flugverspätungen schlechter gestellt werden als Flugannullierungen, obwohl der Schaden für den Fluggast vergleichbar ist. Dazu hat der EuGH im November 2009 festgestellt, dass Fluggäste, die von einer großen Verspätung betroffen sind, einen ähnlichen Schaden in Form eines Zeitverlusts erleiden wie Fluggäste bei einer Flugannullierung und sich somit in einer vergleichbaren Lage befinden. Es wäre daher - laut EuGH - nicht gerechtfertigt, die Fluggäste verspäteter Flüge anders zu behandeln, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. Demzufolge hat der EuGH entschieden, dass Fluggästen bei Verspätungen von über 3 Stunden am Zielort neben den bereits bestehenden Entschädigungen für materielle Schäden gem. Art 8, EU-VO 261/2004, ebenso wie bei Flugannullierungen auch eine Entschädigungspauschale für immaterielle Schäden/Unannehmlichkeiten gem. Art 7, EU-VO 261/2004, zusteht.

  • HC-Mitglied2646135
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    geschrieben 1532866754908

    @F-Uerte

    Wenn du 70 Seiten gelesen hast, weisst du doch was mit der Airline los ist. Mit Olympus zu fliegen ist wie an einem Glücksspiel teilnehmen. ;-)

  • F-Uerte
    Dabei seit: 1532861669460
    Beiträge: 5
    geschrieben 1532866917188

    das meiste war ja von hannover/Hamburg was dabei steht. dachte vllt gibts schon Neuigkeiten/ Infos/irgendetwas was mich beruhigt:/

  • vonschmeling
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    geschrieben 1532867942726

    Also an HAJ lag´s nur einmal ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ana_4
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    geschrieben 1532868254085

    hallo, also zum beispiel der flugplan für nächste woche wurde wieder total geändert ab zürich! man kann sich wirklich nicht darauf verlassen..

    gemäss involatus seite (flugplan) findet unser flug nicht mehr statt vom 01.08.2018 ab zürich - habe restplatzbörse, FIT & 5vorflug angerufen - die wollen von gar nichts wissen und helfen nicht weiter - was würdet ihr an unserer stelle machen?

  • HABERLING
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    Beiträge: 9599
    geschrieben 1532868535375

    Das Flugzeug mit der Registrierung SX-APC ist repariert und es fliegen wieder alle 3 Flugzeuge von OLY. Demnach dürfte sich der Flugplan langsam wieder normalisieren.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Palmelinchen
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    geschrieben 1532869507087

    Zuerst mal:

    Für Olympus sind 5 (!) Flugzeuge aktuell am fliegen. Es sind lediglich 3 bislang nur für die Kanaren-Flüge unterwegs.

    Und @F-Uerte : ab Köln Bonn kannste Glück haben, so wie die heute morgen, dass der Flug pünktlich geht, oder halt Pech, wie ich, dass beide Hinflüge knapp 3 Stunden Verspätung hatten und vorher auch schon nach hinten verschoben wurden.

    Mehr Flugangst ist Quatsch. Die fliegen nicht anders als ne Maschine von DE, XQ oder sonst wer.

    Klar finde ich es auch komisch, dass die Maschinen andauernd kaputt sind; trotzdem haben se (leider) die Zulassung zu fliegen - also müssen sie ja wohl 'sicher' sein.

    "Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung" Heinrich Heine
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