Sogar RTL Punkt 12 hat onur Air ein Beitrag gewidmet weil es wieder ein krassen Vorfall gab.
Wie man onur Air vermeidet? Bei der Buchung steht doch immer die Fluggesellschaft. Einfach auf onur Air achten und solang suchen bis man eine andere hat.
Sogar RTL Punkt 12 hat onur Air ein Beitrag gewidmet weil es wieder ein krassen Vorfall gab.
Wie man onur Air vermeidet? Bei der Buchung steht doch immer die Fluggesellschaft. Einfach auf onur Air achten und solang suchen bis man eine andere hat.
Bei Pauschalreisen wenig nützlich, da jederzeit auch kurz vor Abflug "getauscht" werden kann .
Sicher vermeiden kannst du das nur bei Flugbuchung extra .
... und bei der individuellen Buchung schön die Beförderungsbedingungen der Airline beachten, die sich ebenfalls die Übertragung der Leistung auf Dritte vorbehalten.
Ziemlich zuverlässig aufgehoben ist man nur bei Linienbuchung - was Richtung AYT zumeist die Akzeptanz eines Umsteigefluges bedeutet. Das ist dann aber auch wieder ein Skandal, nicht wahr?
Ach so - Punkt 12 hat sich der Airline angenommen. Das ist natürlich wahnsinnig beeindruckend. Zwischen Sophia Wollersheim und Desirée Nick war wahrscheinlich noch eine 8min Lücke zu füllen ...
Ich bin am 26.07.16 nach Atanlya geflogen. Ca. 5 Stunden Verspätung. Rückflug sollte um am 31.7.16 um 23.35 Uhr sein, hatte jedoch über 6 Stunden Verspätung. Es war der gleiche Flug, den den User Poeschke hatte. Da Onur nur schwer zu belangen ist, würde ich mich lieber an den Reiseveranstalter (FTI) halten, der schließlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise verantwortlich ist. Meine Frage an das Forum: Besteht hier ein gewisses Wahlrecht. Kann ich vom Reiseveranstalter die Entschädigungspauschale von 2 mal 400 Euro verlangen, wobei sich der Reiseveranstalter ja dann an der Onur schadlos halten kann? Im Übrigen habe ich der Internetseite von Onur entnommen, dass nach türkischen Recht im Wesentlichen dieselbem Entschädigungsleistungen bei Verspätungen zu zahlen sind wie nach der EU-Verordnung.
Jürgen
Nein, es gibt kein derartiges "Wahlrecht". Die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 kann nur vom Luftverkehrsunternehmen beansprucht werden, für die Veranstalter gilt indessen die Erstattungspflicht von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung (ungeachtet des Verschuldens) und natürlich für jede weitere.
Zudem findet die VO(EG)261/04 auch nur Anwendung auf Abflugdestinationen in der EU bzw. EU basierte Airlines für nicht EU Abflüge.
Ansonsten sind die Bestimmungen des MÜ anzuwenden (beispielsweise Rückflugverspätung).
Präzise Informationen zur Vorgehensweise findet man übrigens im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
es gibt ja mittlerweile auch firmen, die betroffenen passagieren ihre ansprüche abkaufen und dann selber diese rechte gegenüber der airline durchsetzen müssen.
man bekommt dann natürlich nicht die gesamte entschädigung, sondern nur z.b. 2/3 davon und der rest ist der verdienst der firma.
könnte also eine alternative für diejenigen sein, die den rechtlichen weg nicht nehmen wollen.
man kann ja mal nachfragen, ob der eigene fall überhaupt für eine entschädigung geeignet ist und wieviel geld man bekommen würde.
ich persönlich habe allerdings keine erfahrung damit und kann das nicht bewerten.
werf ich mal nur als möglichkeit in die runde...
Wir fliegen in Kürze mit Onur air und wüßten gern wie die Sitzplätze im Flugzeug aufgeteilt sind. Gibt es 3 Plätze nebeneinander oder nur 2 und 4? Die Informationen im Netz sind sehr widersprüchlich.
Gehe maL davon aus , daß du eine 3-3 Bestuhlung vorfindest . Onur hat zwar auch A330 , die habe ich auf diversen Abflughäfen in Deutschland noch nicht zu Gesicht bekommen .
Man möge mich verbessern , wenn das nicht stimmt !
TC OCB mit Flug OHY825 landet heute um 12:34 von Antalya kommend in Düsseldorf.
O.K. ! Ist ein A330 ! Wäre dann eine 2-4-2 Bestuhlung ! Dann muß @pumpel sich vorher erkundigen , falls er Plätze reservieren will . Eine Garantie gibt es aber durch kurzfristigen Wechsel auch nicht !
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!