• missholiday2
    Dabei seit: 1353628800000
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    geschrieben 1397416998000

    Ryanair Kindersitz Mitnahme  über 2 Jahre

    Wer kann mir mit einer Info über die Mitnahme von 2 Kindersitzen( nicht Booster) bei Ryanair gben ?!? Über Ryanair sind zwar Kindersitze als Kleinkindersitze anmeldbar , aber fallen diese noch darunter , da es sich nicht um 2 Kleinkinder handelt, da über 2 Jahre ??

    Kann ich diese einfach als zusätzliches Gepäck anmelden oder als Sperrgepäck .

    Danke im vorraus für nützliche Antworten !!

  • IcemanNRW
    Dabei seit: 1203465600000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1397485305000

    Hallo.

    Ich habe meiner Freundin vor ein paar Tagen zum Geburtstag eine Reise nach London geschenkt. Leider hat sie dann am Freitag festgestellt, dass ihr Personalausweis abgelaufen ist und wir fliegen jetztam Wochenende. Sie wollte heute zum Amt und sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Laut diverser Internet-Berichte, lässt Ryanair Leute mit vorläufigen Personalausweisen jedochnicht mitfliegen…. Hat jemand reelle Erfahrung damit (bitte kein Mutmaßungen)? Die Hotline wollten wir nur im äußersten Notfall anrufen (kostet 2€/Minute).

    P.S. Einen Reisepass hat sie leider nicht.

    Danke & Gruß

  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
    Beiträge: 579
    geschrieben 1397486379000

    Sonnenkind5578:

    http://www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen/regulations-traveldocumentation/

    AUF RYANAIR-FLÜGEN WERDEN AUSSCHLIESSLICH FOLGENDE DOKUMENTE ALS REISEDOKUMENTE AKZEPTIERT:

    o Gültiger Reisepass

    o Gültiger Personalausweis, ausgestellt von der zuständigen Regierungsbehörde eines Mitgliedsstaats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die zur Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich*, Gibraltar, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz (nicht akzeptiert auf nicht-Schengen Flügen), Tschechien, Ungarn, Zypern). *Die Gültigkeit französischer Personalausweise wurde von 10 auf 15 Jahre verlängert

    Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Fluggasts sicherzustellen, dass seine Reisedokumente den Anforderungen von Ryanair sowie den Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen an jedem Zielort entsprechen. Bedenken Sie auch Folgendes:

    Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, müssen Fluggäste auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) oder einen gültigen EU/EWR-Personalausweis mit sich führen. Sämtliche Strafen, Bußgelder oder anderweitige Kosten, die aus der Nichterfüllung dieser Auflagen entstehen, müssen vom Fluggast selbst übernommen werden bzw. werden ihm in Rechnung gestellt.

    Vor uns am Schalter haben Sie auch mal eine Dame heim geschickt,weil der Perso abgelaufen war...obwohl bei der BP ja jederzeit ein vorl. ausgestellt werden kann...also sind sie da wohl sehr streng, und wenn Du sicher gehen willst,dann würd ich eben die 4 Euro für die Auskunft riskieren...wenn ihr nämlich nicht fliegt,isses wohl teurer.... :?

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1397486741000

    ..ich interpretiere die Bestimmungen so: Ein "gültiger" Personalausweis ist auch ein vorläufig ausgestellter, müßte also von FR zur Beförderung anerkannt werden. Anders sieht es aus bei einem abgelaufenem Personaldokument..dieses ist ja nicht mehr gültig...

  • fernweh1957
    Dabei seit: 1089072000000
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    geschrieben 1397487123000

    Mein Mann ist (unwissend)mit einem ungültigen Personalausweis von Tampere nach Bergamo mit Ryanair geflogen. In Italien ist mir aufgefallen, das der Ausweis abgelaufen war. Beim Honorarkonsul in Florenz wurde ihm ein vorläufiger (1 Woche gültiger) ausgestellt, mit welchem er problemlos zurück geflogen ist.

    lg

    andrea

    gehe in die welt und sprich mit jedem
  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
    Beiträge: 579
    geschrieben 1397487277000

    Ich würde trotzdem nachfragen, denn in den AGB anderer FL ist der ''Ersatz''Ausweis immer mitaufgeführt, als gültiges RD. Sicher ist sicher,und wäre mir auch die 4 Euro wert.....

  • horhan
    Dabei seit: 1250985600000
    Beiträge: 676
    geschrieben 1397557472000

    Meines wissens kann nur mit dem Reisedokument eingecheckt werden womit man sich vorab Online Eingecheckt hat. Zumindest auf dem Hinflug. Da reicht dann auch ein vorläufiger Perso.

    Anders sieht es auf dem Rückflug aus. Im Falle eines Diebstahls muss man sich im Urlaubsland neue Dokumente ausstellen lassen. Da stimmen dann zwar die Daten nicht mehr überein aber zurück gelassen wird wohl kaum jemand.

    35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza
  • Nibjnile.
    Dabei seit: 1234224000000
    Beiträge: 856
    geschrieben 1397569926000

    http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GrossbritannienSicherheit.html?nn=546520#doc347466bodyText3 Es wird mit einem vorläufigen Personalausweis keine Probleme geben,denn auch dieses Dokument besitzt Gültigkeit! Diese darf jedoch bis zur Ausreise nicht ablaufen! ( 3 Monate gültig!)

    Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!
  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1398859907000

    "BGH-Urteil: Buchungsportal darf Daten von Ryanair-Webseite abgreifen "

    Spiegel online

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
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