• Dierk1973
    Dabei seit: 1175644800000
    Beiträge: 73
    geschrieben 1181398295000

    @'Hardy01' sagte:

    Ryanair macht das absichtlich. Dadurch erledigen sich mit einem Schlag die meisten aller (berechtigten) Beschwerden.

    Das genau ist meine Meinung aber anscheinend können die mit einem schlechten Kundensevice überleben, fragt sich nur wie lange ?

    Ich werde auf meinen nächsten Flügen auf mehr Kundenservice achten und lieber etwas mehr bezahlen. Obwohl ich bei der Ryanair nicht gerade wenig bezahlt hatte und somit auch keine Nachteile haben werde ;)

  • yuccapalme
    Dabei seit: 1109980800000
    Beiträge: 12579
    geschrieben 1181401590000

    Hallo,

    wenn Beschwerden nur in Englisch entgegengenommen werden und ich der englischen Sprache nicht mächtig wäre, dann würde ich erst gar nicht mit Ryanair fliegen.

    Gruß, Barbara

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
    Beiträge: 583
    geschrieben 1181406898000

    Waren die von dir bestätigten AGB in Deutsch?

    Waren die Buchungsseiten in Deutsch?

    Dann müssen auch Beschwerden in Deutsch angenommen und bearbeitet werden!

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • Chris737
    Dabei seit: 1179964800000
    Beiträge: 678
    geschrieben 1181422765000

    @'Bifi44' sagte:

    Waren die von dir bestätigten AGB in Deutsch?

    Waren die Buchungsseiten in Deutsch?

    Dann müssen auch Beschwerden in Deutsch angenommen und bearbeitet werden!

    MfG Rainer

    Leider sieht das Ryanair anders. Zitat aus den "Geschäftsbedingungen für die Beförderung" von Ryanair:

    "Beanstandungen und die Erhebung von Ansprüchen müssen in schriftlicher Form und in englischer Sprache erfolgen. Reichen Sie nur Kopien ein, da das Originaldokument nicht an Sie zurückgesendet wird."

    Quelle: Internet-Seite von Ryanair.

  • dillen
    Dabei seit: 1155340800000
    Beiträge: 240
    geschrieben 1181423421000

    Was sieht das EU-Recht hier vor, ist das i.O.?

    Denn Brüssel gibt in letzter Zeit doch recht verbraucherfreundliche Vorgaben...

    Diese Angabe mit "in englischer Sprache" sollte mal geprüft werden, für mich ist da der Verbraucher eindeutig benachteiligt...

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
    Beiträge: 583
    geschrieben 1181462797000

    @ chris 737

    Ich sehe das so wie der " Nachposter" dillen, Beschwerden müssen in der Sprache behandelt werden in welcher ich meinen Auftrag erteilt habe.

    Denken wir das ganze doch mal weiter....

    Meine Garantieansprüche für die Mikrowelle in Kanton Chinesisch?

    Der Sitz meiner KfZ Versicherung geht nach Südafrika, Korrespondenz in Afrikaans oder Kisuhaeli?

    Ich würde meine Beschwerde in Deutsch schicken um Bestätigung und deutsche Antwort bitten. Im Brief würde ich auf Deutsch erwähnen das der Buchungsvorgang in Deutschland auf einer deutschsprachigen Internetseite vorgenommen wurde. Bei Nichtbearbeitung innerhalb gewisser Frist, wegen Verwendung der deutschen Sprache, Weiterreichung an den Verbraucherverband.

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • annimaus
    Dabei seit: 1149033600000
    Beiträge: 457
    geschrieben 1181469345000

    falls du hilfe beim übersetzen brauchst :) kann dir gern helfen

    ...up up and away...
  • dillen
    Dabei seit: 1155340800000
    Beiträge: 240
    geschrieben 1181475499000

    Darum gehts ja hier nicht Anni. Einen Übersetzer wird wohl jeder "auftreiben" können. Die Frage ist, ob der Verbraucherschutz hier eingehalten wird.

    Bifi der Vergleich mit der Mikrowille gefällt mir, genau das ist der Ansatzpunkt....

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2486
    geschrieben 1181477764000

    Ich denke wir kommen vom Thema ab...

    Mikrowellen, oder allgemein Güter, werden über ein zwischengeschaltetes Unternehmen verkauft! Du kaufst ja nicht in China, sondern beim Händler XXX.

    Bei Ryanair kaufst du aber direkt ein Ticket in Dublin via Internet...

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
    Beiträge: 583
    geschrieben 1181481221000

    @jaykayham

    @'Bifi44' sagte:

    Waren die von dir bestätigten AGB in Deutsch?

    Waren die Buchungsseiten in Deutsch?

    Dann müssen auch Beschwerden in Deutsch angenommen und bearbeitet werden!

    MfG Rainer

    Die Frage ist doch nicht wo das Unternehmen seinen Sitz hat sondern in welcher Sprache war die Internetseite auf welcher ich gebucht habe und in welcher Sprache waren die AGB abgefaßt.

    Ist seit neuem Fremdsprachenkentniss in Wort und Schrift Voraussetzung zur Geschäfts und Beschwerdefähigkeit?

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!