monsterlanglauf schrieb:
> Ha da lach ich drüber!!!Ich hab vor Ort,also in Palma sofort so ein Kerl von Altours geschnappt und´gefragt was ich machen kann!!Der hat dann gesagt ich soll zum Air Berlin Verkaufsschalter!!Der Mann von dem Air Berlin Schalter hat mir dann versichert und ne TeleNummer von Air Berlin in berlin gegeben und dann halt versichert dass ich dann auch noch nach meinem 3wöchigen Urlaub die reklamieren könnte.Dann hat der mallorquinische Kerl mich halt angelogen!Oder gelten die Bestimmungen von Air Berlin Spanien anders?
Der Mann von Alltours hat doch Euch den richtigen Hinweis gegeben.
Diese Aussage von Air Berlin Spanien, daß die Meldung noch nach dem Urlaub reicht, hätte man sich schriftlich geben lassen sollen. Somit wäre der Schaden bereits in Spanien schriftlich gemeldet gewesen und AB Deutschland müsste dann nach 3 Wochen noch die Ansprüche akzeptieren.
Dann wäre AB auch nach der Rückkehr (3 Wochen) in der Haftung, da der Schaden vor Ort gemeldet wurde. Mündliche Zusagen sind leider nichts wert. Aus diesem Grund war AB im Recht.
Im Reisebereich muß man sich leider alle Mängel und Reklamationen unverzüglich schriftlich bestätigen lassen. Erst damit kann man erfolgreich gegen eine Airline oder Reiseveranstalter vorgehen.
Hier dier Auszug aus den FAQs der Air Berlin:
Gepäckbeschädigung - an wen kann ich mich wenden?
Bitte
wenden Sie sich im Fall einer Gepäckbeschädigung gleich bei Ihrer
Ankunft an den Gepäckermittlungsschalter (Lost & Found), an dem
eine Schadensmeldung aufgenommen wird. Sollte dies nicht möglich sei,
richten Sie bitte umgehend eine schriftliche Reklamation des Schadens
an:
Air Berlin
Abt. Kundenservice
Saatwinkler Damm 42 - 43
13627 Berlin
E-Mail: kundenservice@airberlin.com
Fax: + 49 (0) 30 / 34 34 - 19 09
Daher sollte man sich schon vor der Reise informieren, was ist zu tun wenn dies oder jenes passiert. Außerdem bin ich der Meinung, daß die Reisebüros auf solche gängigen Vorkommnisse schon bei der Buchung hinweisen sollten und auf die entsprechende Vorgehensweise mitteilen sollte. Ich als Reisevermittler mache es sofern Kundenkontakt vorhanden ist und der Kunde nicht im Internet gebucht hat. .
Gruß
Karl-Heinz