• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1317122112000

    Nee, das hat mit Lockmittel wenig zutun, die Skyairline hat ein sehr variables Auslastungstool, das heißt, sie verlegen auch rel. kurzfristig noch die Rotations ihrer Maschinen und verursachen damit halt allerhand Durcheinander beim Kunden.

    Zudem sind sie nicht grade Protagonisten im Einzelplatz (Nur Flug) Geschäft, sondern hauptsächlich Charterer - und da können sie sich bekanntlich fast jede Eskapade erlauben.

    Tut mir leid für dich, aber wenn du´s ein wenig zuverlässiger und trotzdem direkt willst, wirst du um die teutonischen Anbieter nicht herumkommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1317122280000

    Nicht unfair sondern unklug einen Flug wegen Geschäftsterminen bei einer Charter Fluggesellschaft zu buchen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • antiskyy
    Dabei seit: 1316995200000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1317125138000

    Habe nochmal mit Sky telefoniert. Die sagen, dass ich nur die Flughafengebühren erstatte bekommen würde. Diese betragen ca. 28-33€. ???

  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
    Beiträge: 28975
    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1317125706000

    Warum hast Du das nicht gleich bei Deinem Anruf gefragt, wie hoch die Summe ist ?

    Ach ja, einige Beiträge habe ich hier eben gelöscht - bitte unbedingt nochmal hier reinschauen und durchlesen:

    http://www.holidaycheck.de/forum-Forenregeln+Netiquette+hilfreiche+Infos-id_416.html

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • antiskyy
    Dabei seit: 1316995200000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1317126070000

    Weil ich davon davon ausgegangen bin, dass man kostenlos stornieren kann und den Betrag der Airline auch zurück bekommt...

  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
    Beiträge: 28975
    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1317127063000

    Da ja in den AGBs von Sky ( wie auch bei allen anderen ) ausdrücklich steht

     

    3.Leistungen

    3.1.

    Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Angebotes von GSA sowie aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

    Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bei Direktflügen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Luftbeförderung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

     

     

    und weiterhin steht dort:

    7.Rücktritt des Flugreisenden

    7.1. Der Flugreisende kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Flugreise unter Angabe der Buchunngsnummer von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GSA. Zu empfehlen ist, diese in jedem Fall schriftlich gegenüber GSA zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei GSA unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftszeiten (Mo – Fr. bis 18:30 Uhr).

    Tritt der Flugreisende vom Vertrag zurück oder tritt er den Flug nicht an, so ist GSA berechtigt, entweder eine konkret zu berechnende oder eine pauschalierte Entschädigung (Stornokosten) als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, kann diese Stornokosten im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernehmen.

    7.2.

    Wählt GSA die konkrete Berechnung, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Flugpreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Leistungen.

    7.3.

    Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Flugreisendem pro gebuchter Flugstrecke bei Rücktritt

    bis 14 Tagen vor dem planmäßigen Abflug: 50% des vereinbarten Flugpreises

    ab 14 Tagen vor dem planmäßigen Abflug 100% des vereinbarten Flugpreises

    7.4.

    Bei gekennzeichneten Sonderangeboten (z.B. „Aktionspreisen“) ist eine teilweise oder vollständige Erstattung des Flugpreises grundsätzlich nicht möglich.

    7.5.

    Es bleibt dem Flugreisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, daß ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von dem Vertrag entstanden ist.

    7.6.

    Bereits ausgehändigte Flugscheine sind vom Flugreisenden zurück zu geben und dürfen nicht mehr weiter verwendet werdne, da andernfalls eine Erstattung nicht erfolgt.

     

     

     

    sieht es wohl mit kostenlosem stornieren schlecht aus. Da war der Hinweis von bernhard mit dem Charterflug schon richtig, gerade wenn man so wichtige Termine hat ... der Flug findet ja auch mit 15 Stunden Vorverlegung noch am gleichen Tag statt.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1317134305000

    Im EPV (Nur Flug Buchung) ist eine Verlegung von 15h als wesentliche Änderung zu bewerten, in Anbetracht der Strecke wäre nur eine Verlegung von 3h zu tolerieren, der Fluggast hat ansonsten Anrecht auf eine zufriedenstellende Ersatzbeförderung bzw ggf die Erstattung des Flugpreises.

     

    Ungeachtet der AGB gelten hier in der Tat die sich aus der EUVO ergebenden Vorschriften:

    (5) Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken.

    Quelle: 32004R0261 der EU

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • antiskyy
    Dabei seit: 1316995200000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1317148403000

    Ich habe heute beim LBA-Bürgertelefon angerufen und mich informiert. Da die Sky nicht in die EU-Verordnung fällt habe ich wenig Chancen irgendwelchen Schadenersatz zu vordern. Selbst wenn ich den Flug in Deutschland Gebucht und in Deutschland einen Vertrag mit denen Geschlossen habe.

    Bedeutet das, dass die Ailine im Ausland mit dem Passagier machen kann was es will??

    Wir verlegen jetzt einfach mal den Flug um 15 Stunden!!! Der Kunde kann ja sowieso nichts machen... Ich kann das einfach nicht verstehen.

     

    Mein Ärger hält sich jetzt in Grenzen, da ich jetzt gesehen habe, dass der Slot den die Sky jetzt nicht nutzt, weil der Flug vorverlegt worden ist, jetzt von der Pegasus angeboten wird. Gleiche Zeit 17:00.

     

    Aber OK ist das nicht. Auch gegenüber den anderen Airlines nicht....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1317150559000

    Diese Auskunft befremdet mich ... ich gehe davon aus, dass du deinen Flug von einem Mitgliedsstaat der EU angetreten hast?

    Sodann gilt:

    Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt

    a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten; ...

    VO 261/2004

    Ausnahme wäre: Du hast 2 einzelne Flüge und nicht einen Hin- und Rückflug gebucht.

    Die Skyairline kann gar nicht "Mitglied" oder "Nichtmitglied" sein, da die Verordnung unabhängig vom Carrier für alle Operatings ex EU Mitgliedsländer greift.

     

    Ich frage mich allerdings, ob das alles hier in Thread zur Airline noch relevant ist und ob man das Thema nicht besser im Unterforum Meinungen zum Reiserecht diskutieren sollte?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • berni52
    Dabei seit: 1245888000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1317404303000

    Wir waren mit 2 Pärchen v om 10.09.11 bis 17.09.11 in der Türkei. Leider hatten wir einen Flug mit der Sky Airlines.Mal abgesehen von den pampigen und zähen Brötchen beim Hin und Rückflug war das Klima an Bord katastrophal.Als vor ca. 2 Jahren im Fernsehenm ein Bericht über dicke Füsse beim Flügen gesendet wurde, hatte ich mich darann erinnert, dass das auch schon mal bei uns war. Bei Sky Airlines hatte dies voll zugetroffen. Vermutlich um Treibstoff zu sparen wurde der Kabinendruck nicht richtig eingestellt und wir 4 hatten alle dicke, schmerzende Füsse. Ich musste meine Sandalen und meine Frau sogar die Flip Flops ausziehen. Auch noch am nächsten Tag taten uns die noch immer geschwollenenFüsse weh. Da wir ca. 2-3 mal im Jahr fliegen kann ich schon beurteilen wann der Kabinendruck iO. ist.Reklamation beim Veranstalter bisher ohne Resonanz. Durch falsch eingestellten Kabinendruck erhöht sich aber auch die Trombosegefahr. Darum nehmen wir auch vor jeden Flug ein Aspirin.Des weiteren wurde der Flug kurzfristig um 3 Stunden vorverlegt. Nie mehr Sky Airlines

    Gruss Berni

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!