mhhh, die agb`s von FR lassen ja schon Grund zum spekulieren...
Die Kohle kriegt man natürlich wieder, aber eine Erstattung von € 19,- bringt auch nicht viel, wenn man in Timbugto festsitzt oder kurzfristig nach Hause muss...
Flugstornierungen und Flugplanänderungen
Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Sie den alternativ angebotenen Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge nicht wahrnehmen können.
Ryanair bietet für Flüge, die aus außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegenden Gründen Verspätung haben oder annulliert werden, keine Erstattung. Es ist deswegen empfehlenswert, eine entsprechende private Reiseversicherung abzuschließen, die Ihre Kosten in diesem Fall abdeckt. Ihre Rechte entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bleiben hiervon unberührt. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von mehr als zwei Stunden werden Sie schriftlich über Ihre Rechte auf Entschädigung und Hilfeleistung im Rahmen dieser Verordnung informiert.
Bei sehr frühzeitiger Buchung sollten Passagiere die Flugzeiten ihres Hin- und Rückflugs zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug unter www.ryanair.com oder bei einer Ryanair-Buchungszentrale nochmals überprüfen.