zur Aufklärung, 5P hat den Flier nicht verliehen und dann zurüch geleast.
Guckst Du hier
@benny909 sagte:
Da haben dich die anderen Taucher angeflunkert.
Die 737 die Flüge für 5P durchführt ist in der Slowakei registriert und entspricht damit allen EASA Standards.
Als Randnotiz: Es ist extrem schwierig Fluggerät mit Russischem AOC für Charter in der EU zu gewinnen (vgl. Startschwierigkeiten von Azur Air DE, dort konnte die Russische Mutter erst nach langem hin und her Flüge mit Russischem Gerät ex DE durchführen).
Es ging auch niemandem darum irgendwelche Sicherheitsstandards anzuzweifeln.
Bewußt gelogen haben die sicher nicht. Evtl war es auch nur so dahingesagt.
Auf der 737 stand Cobrex Trans.
Habe ein Foto davon bekommen.
Die anderen sind jedenfalls froh, dass deren Urlaubsreise nicht, so wie meine, komplett gescheitert ist.
Irgendein Feedback vom Veranstalter?
@vonschmeling sagte:
Irgendein Feedback vom Veranstalter?
Bislang nicht.
Den Reisepreis habe ich bereits vollständig zurück, aber dies sollte ja selbstverständlich sein. Mein Reisebüro hat mich da toll unterstützt, und auch die Entschädigung bei Small Planet beantragt, wozu es bereits eine Vorgangsnummer gibt.
FTI habe ich bzgl. meiner unnötigen Aufwendungen (Transferkosten zum Flughafen, Rückfahrt nach Hause, Stornokosten für meine vorausgebuchten Tauchgänge) sowie wegen Schadenersatz nach §651f(2) BGB angeschrieben.
Habe das Schreiben per Einschreiben abgeschickt und vorab gefaxt.
Nun hoffe ich ohne Rechtsstreit etwas zu erreichen. Ich bin nicht rechtschutzversichert, aber je nachdem was dabei herauskommt würde ich ggf. auch noch einen Schritt weitergehen.
Ich hatte ja meine Eltern dabei, die eine eigene Buchung hatten, und für diese Reise extra aus dem Oberallgäu angereist sind - hin mit dem Rail&Fly der Pauschalreise. Zurück auf eigene Kosten. Mein Vater hat Montag einen Termin zur Beratung bei einer Rechtsanwältin. Zuvor hat er bei FTI angerufen, und dort sagte man ihm dass es außer der Reisepreiserstattung nichts geben würde. Das BGB sagt da meiner Meinung nach etwas anderes, aber ich bin auch kein Jurist.
Muss nun abwarten wie FTI reagiert.
An meiner Enttäuschung nun zu Hause statt zum Tauchen in meinem geliebten Stammhotel zu sein ändert dies natürlich alles nichts. Zumal es am 10./11.06. wirklich 2 sehr unschöne Tage waren.
@deepdiver78 sagte:
...
Zuvor hat er bei FTI angerufen, und dort sagte man ihm dass es außer der Reisepreiserstattung nichts geben würde. Das BGB sagt da meiner Meinung nach etwas anderes, aber ich bin auch kein Jurist.
Und eben auf der Grundlage des BGB kamen Gerichte bislang Entscheidungen, die deutlich von der Auskunft von FTI abweichen.
Das ist aber ebenfalls Thema für den FTI Thread, ich denke, es wäre überaus interessant wenn du dort weiter über den Verlauf deiner Causa berichten würdest.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadenersatz ist, dass die Reise erheblich beeinträchtig bzw. vereitelt wurde - beispielsweise Absage der gesamten Reise. Man braucht kein Jurist zu sein um zu verstehen, dass in deinem Fall demnach ein solcher Anspruch unstreitig besteht.
Die Forderung wird als Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit wegen Nichterfüllung substantiiert.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt nach § 651f BGB zum Schadensersatzanspruch bei Pauschalreisen:
(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
FTI konnte für die Reisenden nach RMF offenbar keinen alternativen Flug anbieten. Den Ausfall des Small Planet Fluges ist der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen, auch wenn er ihn nicht direkt verschuldet hat sondern ein Erfüllungsgehilfe.
Die Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist ein Schadenersatzanspruch besonderer Art und kann folglich neben anderen pauschalreiserechtlichen Ansprüchen (etwa aus §§ 651 c-f BGB) geltend gemacht werden.
Diese Norm zielt auf die Wiedergutmachung immaterieller Schäden.
Während der auf die Begleichung von materiellen Schäden gerichtete Schadenersatzanspruch aus § 651 f Abs. 1 BGB mit anderen, ebenfalls auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichteten Schadenersatzansprüchen - etwa aus dem MÜ - verrechnet werden kann um einer Überkompensation vorzubeugen, muss ein solcher Ausgleich bei Vorliegen eines Schadenersatzanspruches aus § 651 f Abs. 2 BGB wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nicht vorgenommen werden.
Danke @vonschmeling
Ja..wir sollten hier nicht weiter OT gehen. Zumal ich dies generell eh schon etwas ausgeartet in diesem Thread, in welchem es um die Airline gehen sollte, finde.
Nochmal vielen Dank für Deine Hilfestellung.
Es gibt ja weitere Betroffenen dieses speziellen Operatings mit berechtigten Interesse daran, welche Möglichkeiten zur Kompensation ihnen gegeben sind.
Insofern steht das hier Geschriebene durchaus in einem Bezug zum Sachverhalt "Totalausfall der Reise durch Streichung des gegenständlichen Small Planet Fluges" und ist auch für jene womöglich interessant, die mit anderen Veranstaltern dort gebucht hatten.
Das stimmt.
Leider habe ich hier von anderen Betroffenen der Annulierung am 10.06.2018 noch nichts gelesen.
Im veranstalter Forum habe ich allerdings noch nicht geschaut. Werde ich mal nachholen.
Hier mal wieder was positives :
Flug 5P5221 Köln - Agadir, auf die Minute pünktlich gestartet, 10 Minuten verfrüht gelandet. Boenig 737-800 in jungfräulichem weiß ohne Beschriftung, Kennung OM HEX (wo ist die denn her ?). Sitzkomfort passabel, alles sehr sauber. Statt eines auf der HP angekündigten Speisen- und Getränkeverkaufs gab es kostenlos ein großes Kürbiskernbrötchen mit Käse oder Schinken, dazu Heiss- und Kaltgetränke. Aus welchen Gründen auch immer kein Bordverkauf. Meine drei Mitreisenden und ich waren rundum zufrieden.
OM-HEX -> AirExplore from Slovakia, 737-800 aus November 2001
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!