• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1711745956702 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @sbchen sagte:

    Hatte auf dieses Urteil verwiesen:

    https://www.ra-****.de/flugreisevertrag-reisemangel-bei-erheblicher-flugverspaetung.htm

    Die Sternchen durch eine andere Form von übergeben ersetzen... der Filter schlägt gnadenlos zu :-)

    Der Link wäre ohnehin nicht zulässig, zur weiteren Betrachtung wie vor. Die Präsenz kenne ich.

    Die Hinweise auf beispielhafte Urteile machen überhaupt keinen Eindruck, sondern rufen eher jene Wächter auf den Plan, die einer gütlichen Einigung entgegentreten.

    Bleiben lassen!

    Es ist mithin nicht ratsam große Geschütze aufzufahren bevor überhaupt eine verbindliche Ablehnung des RV vorliegt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sbchen
    Dabei seit: 1630490859493
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    geschrieben 1711746503945

    Falls jemand das Urteil einsehen möchte:

    AG Hannover, Az.: 568 C 7273/15, Urteil vom 17.12.2015

    Da ging es allerdings um den Rückflug, der um einen Tag verschoben wurde. Der Kläger hat dann auf eigene Kosten einen Rückflug am "gebuchten" Tag auf eigene Kosten gebucht, da der RV eine entsprechende Umbuchung (trotz Verfügbarkeit) abgelehnt hat. Bei mir wurde ein solcher Flug ja auch abgelehnt (mangels Kontingent). Komplett stornieren wollte ich nicht, neu buchen mit gleichen Daten (aber anderem RV) wäre ca 600€ teurer gewesen, der Ersatzflug hat nur etwas über 400€ gekostet, war also die günstigere Variante, auch wenn die Erstattung nicht klappen sollte...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711747111650

    Die Rechtslage ist klar und das Urteil bekannt (sh. Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen).

    Ich wiederhole daher:

    • Deine Maßnahme war rechtmäßig
    • du musst keine Urteile heranziehen zur Rechtfertigung
    • dieses betrifft eben einen abweichenden Sachverhalt und verursacht mehr Schaden als Nutzen (bei zero Eindruck!)
    • dein Thema hast du mit Schlauinsand und nicht mit Southwind
    • nutze das Unterforum Reiseveranstalter
    • im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen gibt es ebenfalls parallele Themen - Durcheinander perfekt

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1711797884641

    @sbchen sagte:

    Mich hat es heute auch kalt erwischt, um 17 Uhr kam ein Anruf vom Reiseveranstalter, am 3. April sollte es ab Frankfurt losgehen Richtung Antalya. Der RV konnte nur eine Umbuchung auf Flughafen Düsseldorf anbieten, das haben wir dankend abgelehnt (laut Recherche eh unzulässig und unzumutbar). Haben jetzt nach Rücksprache mit dem RV selbst einen Hinflug gebucht mit SunExpress (Rückflug wäre eh SunExpress gewesen), da im Kontingent vom RV keine passenden Flüge mehr verfügbar waren.

    Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar Schuhe. Hoffe zur Beweissicherung, dass Du es Dir schriftlich bestätigen hast lassen, dass der RV keine freie Kapazitäten mehr hatte.

    Zurück zum Forum, da die Flugstornierung EG-VO 261/2004 auffordern.

    Wichtig zu erwähnen wäre noch, dass natürlich die EG-VO 261/2004 für eine türkische Fluggesellschaft mit Abflügen VON der Türkei NACH Europa nicht greift. Jedoch hat die Türkei eine ähnliche Verordnung, dass s.g. SHY-Abkommen. Man kann also auch Ansprüche nach türkischen Recht für Abflüge aus der Türkei stellen:

    https://web.shgm.gov.tr/doc4/shy-passenger.pdf

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711800911108

    Die Sachverhalte gehören getrennt betrachtet, denn der ersatzweise gebuchte Flug muss vom Veranstalter erstattet werden. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft wegen der Streichung stehen auf einem anderen Blatt. Diese dürften schwierig durchzusetzen sein, hier gilt tatsächlich Recht haben und Recht bekommen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sbchen
    Dabei seit: 1630490859493
    Beiträge: 7
    geschrieben 1711971567003

    Die Fluggastrechte dürften hier kein Thema sein, auch wenn es um den Abflug von Deutschland aus nach Antalya geht, mein Vertragspartner ist der RV und nicht die Airline. Wäre allerdings interessant zu wissen, ob es bei so einem Fall (Airline darf nicht mehr in die EU einfliegen) überhaupt einen (durchsetzbaren) Anspruch gegen die Airline geben würde. Ich persönlich würde diesen Fall eher als außergewöhnlichen Umstand einschätzen, da die Airline einen solchen Fall auch mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden kann - ich möchte nicht ins politische abdriften, deswegen bleibt da der auslösende politische Faktor besser mal außen vor.

    Ich drücke allen, die ein Ticket selbst gebucht haben die Daumen, dass eine Lösung gefunden wird.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711971728353 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Selbstverständlich kommen die Fluggastrechte in Betracht, sie gelten auch für Pauschalreisen.

    Allerdings teile ich deine Bedenken hinsichtlich der Durchsetzbarkeit, trotz analoger Regeln in der TR musst du erst einmal jemanden finden, der deine Rechte ggf. vertritt. Aber das sagte ich ja bereits.

    Gegenüber dem Veranstalter hast du Anspruch auf die Erstattung der zusätzlich aufgewendeten Kosten für den Flug.

    Gegenüber der Airline solchen gem. der Vo(EG)261/04.

    Es sind 2 getrennt zu betrachtende Ansprüche, die auch nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jenny3089
    Dabei seit: 1709450239159
    Beiträge: 13
    geschrieben 1711983793707

    Und zwar habe ich folgende Frage es geht um die Airline Southwind. Wir Fliegen am 6.7 hin mit Southwind und zurück am 18.7 mit 7 personen 2 erwachsene und 5 Kinder Southwind fällt ja aus weil die EU Lande und startverbot verhängt hat . Hat schon jemand ne Mitteilung bekommen bezüglich der Umbuchung oder wurde es stoniert ? Bereitet mir alles Bauchschmerzen auch wen es noch bisschen hin ist .Wir sind beim Reiseveranstalter Holidaycheck Reisen vielleicht ist ja jemand hier der den Gleichen Reiseveranstalter hat und schon was gehört hat . Vielen Dank schon mal für die Antworten.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6356
    geschrieben 1711984458495

    Bauchschmerzen hin oder her... Ruhe bewahren.

    Wie arbeiten Reisebüros in so einer Situation? sie kümmern sich zuerst um die akuten und dringenden Fälle, also um die Reisenden, die in den nächsten Tagen los müssen. Wenn die Reise erst in 07.2024 stattfindet (also in 3 Monaten) wird sie aktuell noch nicht die Megapriorität haben.

    Ihr habt ja einen Transport von A nach B gebucht und darum wird sich das RB rechtzeitig kümmern und euch auch rechtzeitig informieren.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1711984649557 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo Jenny.

    Ich denke, dass auch in diesem Fall nach Reisedatum (!) abgearbeitet wird.

    Lies mal ein wenig zurück. Ein ganz aktuell Fliegender hat wohl schon Nachricht erhalten, diejenigen, die erst in ein paar Monaten fliegen, werden noch etwas warten müssen. Sind ja gewiss nicht gerade wenige Urlauber, die umgebucht werden müssen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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