Auf den Flug von Zürich bestehen, andernfalls kann man kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten – achten auf die vom Veranstalter gesetzte Frist! Lässt man diese verstreichen, gelten die angekündigten Änderungen als akzeptiert!
Southwind airline
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geschrieben 1712764948634"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1714465534713
hallo sbchen,
uns hat es genauso getroffen, keine alternativ Flüge, nur von anderen Flughäfen und das Kontingent von TUI sei ausgeschöpft.
Auch uns wurde gesagt (Pauschalreise gebucht), selbst Tickets zu buchen und einzureichen. Gesagt, getan und eingereicht.
Aber letztendlich verweist uns TUI immer wieder an Southwind. Keiner fühlt sich verantwortlich. Zusätzliche Tickets haben uns 1300€ gekostet auf denen wir jetzt sitzen bleiben.
Jetzt meine Frage, ob Ihr die Kosten erstattet bekommen habt?
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geschrieben 1714466957265
Willkommen im Forum von HolidayCheck Sa_Rina.
Lies mal meine Kommentare zu sbchens Beiträgen. Auf die Erstattung der Tickets ist der Veranstalter in Anspruch zu nehmen. Er konnte seinen Vertrag nicht mangelfrei erbringen. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast nimm zu dieser Kontakt auf.
Alternativ kannst du auch die Schlichtungsstelle des BMJ anrufen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1714469609152
Danke für die Rückmeldung.
die Beiträge habe ich gelesen. und auch ich bin der Meinung dass ein vertrag zwischen dem VA und mir zustande gekommen ist und somit der VA sich hätte kümmern, bzw. erstatten müssen. das Prozedere geht jetzt schon seit dem 30.03.2024. und ehrlich gesagt kann ich nicht mehr. TUI sieht sich definitiv nicht in der Verantwortung. Es sind mindestens 30 E-Mails hin und her geschrieben worden.
In der Rechtschutz bin ich leider nicht.
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geschrieben 1714471077543 , zuletzt editiert von vonschmeling
Dann wende dich an die Schlichtungsstelle des BMJ - hier klicken. Das Verfahren ist kostenlos.
Gut wäre natürlich, wenn du einen Schriftverkehr mit TUI vorweisen könntest, aus dem Alternativen verneint und die Aufforderung zur eigenmächtigen Ersatzbuchung hervorgeht. Anderenfalls stellt sich nämlich die Frage der Angemessenheit deiner Maßnahme. Ein Beispiel: Wird anstelle des Flughafens DUS eine Beförderung von CGN angeboten könnte das als zumutbar betrachtet werden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1714473875067 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe
@sa-rina sagte:
Auch uns wurde gesagt (Pauschalreise gebucht), selbst Tickets zu buchen und einzureichen.
Genau diesen Teil des Sachvortrags verstehe ich überhaupt nicht. Es wäre am Veranstalter gewesen, Alternativen anzubieten und ggfs. Umbuchungen vorzunehmen. Und dann hätte es somit ein neues Angebot gegeben das der Kunde annehmen oder ablehnen kann mit der Folge eines kostenfreien Rücktritts vom Reisevertrag.
Es sagt doch niemand, kümmere dich um einen Fug, wurscht was der kostet, und wir erstatten das? Und die TUI schonmal gar nicht.
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1714475826190 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Ich tippe auch , das wurde falsch verstanden.Die TUI unterhält eines der größten eigenen Ticketshops in Deutschland , aus der u.a. die Flüge zu den Pauschalreisen gezogen werden. Ist doch einfach, da einen Alternativflug herauszunehmen. Wenn es den nicht gibt- dann gibt es nur eine Möglichkeit --kolo Storno .
An so einer Reise hat die TUI gerade mal 3 % Rendite-- und dann soll hier nach Gutdünken einfach die Empfehlung kommen, buch Dir doch Deinen Flug selbst, reich uns dann einfach die Rechnung ein?
Nicht realistisch- und für eine TUI sicher überhaupt nicht.