Ich habe mich auf die Pauschale Aussage in den AGBs der Reiseveranstalter bezogen.
Das kann man im Netz nachlesen.
Bei vielen Reiseanbietern finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen sogenannten Änderungsvorbehalt. Veranstalter dürfen dann den Reiseablauf und andere Reiseleistungen auch nach der Buchung noch verändern. Voraussetzung ist, dass die Änderungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind.08.07.2021
Das bedeutet es muss im Einzelfall geprüft werden ob es zumutbar für den Reisenden ist, bei einer Umbuchung der Airline gleiche Leistungen z.B.sp. XL Sitzplatz Buchungen bei großen Leuten, Flugzeiten oder Flughäfen.