Das wird schwierig werden mit Entschädigungen. Im Hotel wurde dein Zimmer freigehalten, es konnte also nicht anderweitig genutzt werden. Allenfalls kannst du versuchen den Anteil an nicht beanspruchter Verpflegung geltend zu machen, halte ich aber für aussichtslos.
Bleibt XQ bei seiner Argumentation nicht vorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihrer Sphäre kommt von dort gar nichts, schon gar nicht Taxi oder Hotel.
Die Anwendung der VO(EG)261/04 ist imho deine einzige Hoffnung und die Vorgehensweise glasklar:
- Beschwerde führen bei XQ (geht über deren Website)
- Ablehnung bei der SÖP zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens einreichen
Bei einer Pauschalbuchung hättest du den Veranstalter auf Kompensation in Anspruch nehmen können.