@vonschmeling:
Zu der Rechtssprechung bzgl. Vorverlegung von Flugzeiten empfehle ich mal eine einfache google Suche, bevor mir eine Lüge unterstellt wird. Es geht auch nicht um Reisemängel. Der ADAC hat uns empfohlen einen Rechtsanwalt einzuschalten, da gute Chancen bestehen, die von der EU festgelegte Entschädigung für Flugannulierungen zu erhalten (bei dieser Strecke 400€/Flug). Bei einem innereuropäischen Flug wäre die Sache wohl eindeutig, da wir einen Flug aus der Türkei hatten, war sich der ADAC nicht ganz sicher. Unsere Anwältin hat die Sache geprüft, sieht gute Chancen und hat ein entsprechendes Schreiben an Tailwind geschickt. Wohlgemerkt an Tailwind, nicht den Reiseveranstalter. Aber wer weiterhin glauben möchte, dass willkürliche Flugverlegungen in Ordnung sind, weil Flugzeiten als unverbindlich angegeben werden, der kann das ja tun.