Ab morgen soll laut tuifly der komplette Flugbetrieb stattfinden.
Es soll keine Ausfälle geben
selbst nach Griechenland wird geflogen.
Der sreik wurde kurzfristig abgesagt.
Allen betroffenen ein fröhliches aufatmeN und schönen urlaub.
Ab morgen soll laut tuifly der komplette Flugbetrieb stattfinden.
Es soll keine Ausfälle geben
selbst nach Griechenland wird geflogen.
Der sreik wurde kurzfristig abgesagt.
Allen betroffenen ein fröhliches aufatmeN und schönen urlaub.
@ bernhard707: Mir ist sehr wohl bekannt, was sich hinter Gesamtkonzern TUI verbirgt. Aber jeder kluge Konzern trennt sich auch mal von Ballast, wenn er Verluste produziert.
Na ja, erstmal wollen sie wieder fliegen, auch um Kollateralschaden zu vermeiden.
Bin gespannt auf Gerichtsentscheidungen von wegen Entschädigung ja oder nein. TUI sagt nein, diverse Reiserechtler ja. Flightright&Co bekommen viel Arbeit.
Darauf bin ich allerdings auch mal Gespannt.
Ich glaube nicht, dass sich die TUI mit "höherer Gewalt" exkulpieren kann.
Ich wäre mir da nicht so sicher.
Dies ist meines Wissens ein absolut einmaliges Vorkommnis, selbst eine ausgewachsene Grippeepedemie hat nie so massiv und kurzfristig Personal verknappt.
Es ist richtig, dass Personalknappheit durch Krankheit sich in Einzelfällen nicht exklulpierend auswirkt. Etwas anders dürfte das aussehen wenn TUIfly nachweisen kann, dass ein nie zuvor erlebter Prozentsatz des Kabinen- und Flightdeckpersonals sich krankgemeldet hat.
Glaubst du, dass dich die Aussage "ich habe mehrere Jahre auf dem Flughafen gearbeitet" plötzlich wahnsinnig kompetent erscheinen lässt?
Falls ja: du irrst!
Also ich würd es eher anders herum sehen.
sollte der Krankenstand wegen einer Epidemie so hoch sein, könnte man unter Umständen ja noch mit,höherer Gewalt argumentieren.
also quasi nur ein krankheitsgrund für alle Beteiligten.-> plötzlich auftretende Krankheit verbreitet sich rasend schnell
wenn die Diagnosen aber unterschiedlicher Natur sind, ist es das unternehmerische Risiko des Unternehmens, nicht genug ersatzpersonal vorzuhalten.
Spanndend wäre es dann aber, in wie weit der Arbeitnehmer bzw der ausstellende Arzt über die Diagnose Auskunft geben muss. Denn da kommen wir ja in den Bereich der Schweigepflicht.
Naja, eine Krankmeldung ist ja nicht spezifiziert sofern es sich nicht um eine meldepflichtige Infektion handelt (z.B. Ebola).
Daher geht deine Erwartung ins Leere.
@'r.cichon' sagte:
Hallo doc3366,
muß dir ganz ehrlich sagen das die Sache kleine Männer oder noch kleinere Männer ( geht wohl um den Verdienst ) nicht schön von dir geschrieben ist ( verarscherei ). Meinst du etwa ein Gutverdiener ärgert sich bei solchen Dingen ( TUIFLY ) nicht ?
...
Eben! Lies es Dir nochmal in Ruhe und Bezug auf Trave`s Aussagen durch, dann wird Dir hoffentlich ein Licht aufgehen
... hätte ich doch nur einen Bruchteil deiner Zuversicht ...
"wenn die Diagnosen aber unterschiedlicher Natur sind"
Die brauchen noch nicht einmal unterschiedlicher Natur zu sein.
Sehr wird u.a. diese Diagnose aufgeschrieben :
Z56 Kontaktanlässe mit Bezug auf das Berufsleben
Inkl.:Arbeitslosigkeit o.n.A.
Arbeitsplatzwechsel
Belastende Einteilung der Arbeitszeit
Drohender Arbeitsplatzverlust
Nicht zusagende Arbeit
Schichtarbeit
Schwierige Arbeitsbedingungen
Unstimmigkeiten mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!