• Plummie
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    geschrieben 1485281021093

    @vonschmeling sagte:

    Wären die Ansprüche bereits legitimiert geräte ihre Durchsetzung sicherlich einfacher ...

    Ich hab im anderen Thread zur Anrufung der SÖP geraten - das wiederhole ich hier gerne.

    Diese Angelegenheit ist momentan ein Zeitproblem. Die Vielzahl von Klagen gegenTUIfly werden aber irgendwann entschieden werden. Wird Tuifly verlieren, davon ist derzeit auszugehen, wird eine beträchtliche Schadensumme von Tuifly zu begleichen sein. Viele geschädigte Reisende warten darüber hinaus auf erste Urteile, um dann selber Klage einzureichen. Nach Ablehnung ihrer Forderung durch TUIfly besteht für die Klageeinreichung mit drei Jahren halt noch genügend Zeit.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1485282326884 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Frist betrifft aber nur die Einreden gem. VO(EG)261/04 ... nicht diverse Schadenersatzansprüche wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit. Schließlich sind die einzelnen Betroffenheiten höchst unterschiedlich und eine Verspätung (beispielsweise des Rückflugs) u.U. ein vergleichsweise geringer Schaden.

    Ich verstehe zwar nicht worauf sich deine Bemerkung zum Zeitproblem bezieht - bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können jedoch noch gut und gerne 3 Jahre und mehr ins Land gehen.

    Zudem ist es trügerisch sich auf inter partes ergangene Urteile zu stützen bei der Entscheidung zur Klage. Diese bilden bestenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Ausgang in einer ersten Instanz ab!

    Übrigens teile ich deine Zuversicht hinsichtlich eines Obsiegens der Kläger nicht, oder glaubst du die X3 Juristen sind auf der Milchsuppe dahergeschwommen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mewchen
    Dabei seit: 1219276800000
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    geschrieben 1485290464518

    Danke für eure Rückmeldungen.

    Allerdings bin ich in keiner Weise bereit, die Ablehnung von TUIfly so hinzunehmen. Auch ärgert mich die Tatsache, dass TUIfly noch nicht mal einen Hauch von Ausgleich oder Entschuldigungsentschädigung anbietet.

    Diese zusätzlichen 2 Tage waren so ein Psycho-Horrortrip, das der gerade verbrachte Urlaub völlig flöten war.

    Ich denke, die wollen das Ganze nur aussitzen, denn mit Sicherheit werden die meisten, die diese Ablehnung bekommen, zwischenzeitlich die Flinte ins Korn werfen und die Angelegenheit nicht weiter verfolgen. Darauf hoffen TUIfly und Konsorten.

    Aber wir werden versuchen, das durchzuziehen. Ich schaue jetzt mal, ob wir in unserer Rechtsschutzversicherung auch bei Urlaubskonflikten abgesichert sind und dann will ich noch abchecken, ob wir vielleicht über die zusätzliche Reiseversicherung, die wir immer als Komplettpaket abschließen, vielleicht einen Rechtsschutz haben. Wenn nicht, dann bleibt uns auch nur die "Flightright"-Lösung. Die erreichen doch sicher mehr, als wenn man als Einzelperson die Sache angeht, oder? 

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr eure Erfahrungen oder Vorgehensweisen hier mitteilen würdet. Vielleicht können wir dann gemeinsam den richtigen Weg einschlagen.

    Danke

    mewchen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1485291621594

    TUIfly enlastet die Kunden hinsichtlich aller nachweislichen Kosten - stellt die Betroffenen also soweit gleich (im Sinne BGB §§ 280).

    Für welche "Härten" darüber hinaus aufzukommen wäre muss man dann wohl tatsächlich streitig evaluieren.

    Viel Erfolg dabei!

    Ich bedaure die hier soweit ziemlich eindimensonale Beitragsaktivität ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • domrepfan1995
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    geschrieben 1485328530251

    Übergebe die Angelegenheit flightright und du kannst dich zurücklehnen. Denn flightright erledigt alles für dich. Und der Name ist bei den Fluggesellschaften bekannt. Ich habe 2x flightright eingeschaltet und 2x Geld bekommen. Natürlich kassieren die Prosvission, aber nur im Erfolgsfall. Also kein Risiko!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1485342320136

    Sorry, aber die Wortwahl von Psycho-Horrortrip für eine verspätete Rückreise bis "und Konsorten" (die es zudem nicht gibt) halte ich für schlicht und einfach unangemessen.

    Kläre die Übernahme mit deiner Rechtschutzversicherung, akzeptiere, dass TUIfly den unsäglichen Kosten nicht noch freiwillig Entschädigungen hinterherschmeisst, und richte dich in Sachen prozessualer Entscheidung ggf. auf einen langen Atem ein.

    Natürlich werden etliche Betroffene "die Flinte ins Korn werfen", bzw. zu der Erkenntnis kommen, dass zumindest der Fluggesellschaft als solcher keine Böswilligkeit/ Willkür vorzuwerfen ist. Einige werden evtl. auch einfach nur eine etwas sachlichere Herangehensweise auf ihre Problematik anwenden und nicht als "Psycho-Horrortrip" emfpunden haben.

    :worried: auf Wut kann ich gar nicht ... !

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1485342617132

    ....wäre mir gar nicht aufgefallen, hättest es nicht noch gesagt :wink:

  • HABERLING
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    geschrieben 1485381289523

    Zwei Verfahren gegen hannoversches Flugunternehmen nach Flugbeeinträchti-gungen in den Herbstferien 2016

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HABERLING
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    geschrieben 1485381419188

    Tui muss Alternativflug für 2838 Euro zahlen

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1485382150045

    Link zwei führt zu einer meiner Meinung nach im Zusammenhang mit den "Epedemie" Ereignissen unstreitigen Sachlage:

    Kostenersatz wird angeblich von X3 nicht bestritten. Leider ist aus dem kurzen Artikel nicht ersichtlich, welchen Ursprungs die Klage war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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