• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1583333486531

    @vokkber sagte:

    Eine Buchung für einen Flug mit Finnair wurde von Traveloverland.de bearbeitet und als verbindliche Buchungsanfrage mit konkretem Reisepreis und Kreditkarteninformationen per eMail an mich übermittelt.

    Welchen Teil meiner Erläuterung hast du nicht verstanden?

    Selbstverständlich war deine Buchungsanfrage verbindlich, jedoch stand die verbindliche Annahme deines Angebots ja noch aus.

    Meine Ausführungen sollten eben dazu dienen, künftig solche Irrtümer zu vermeiden - die Formulierung des Anbieters hingegen ist keineswegs irreführend!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
    Dabei seit: 1416700800000
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    gesperrt
    geschrieben 1583348040858 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603

    ich finde solche themen immer schwierig

    da die experten von hc die viel mehr kenntnis und wissen und ganz andere sichtweisen haben

    und hier der verbraucher, der das ganze oft nicht versteht, weil vieles einfach unverstaendlich ist

    und, wie oft bucht ein durchschnittsdeutscher eine reise ? und staendig aendern die veranstalter was, da gibt es nicht mehr nur DIE TUI

    sondern noch x-tui usw...

    ein veranstalter bietet eine reise an

    der verbraucher stellen eine verbindliche buchungsanfrage, die, wovon er ausgeht so wie er sie praesentiert bekommt, auch angenommen wird

    denn wenn es fuer den verbraucher verbindlich heißt, ist er ja, wenn der veranstalter das angebot annimmt, daran gebunde, mit allen rechten und pflichten die er mit dem vertrag eingeht

    ploetzlich kommt aber der veranstalter um die ecke und sagt nö, nicht zu dem preis,

    kannste trotzdem kriegen kostet jetzt aber 100 euro mehr

    der verbraucher fuellt sich unverstanden und veraeppelt

    anderes beispiel

    wenn am regal im supermarkt ein anderer preis steht, als dann letztendlich die kasse ausspuckt kann der verbraucher ja auch sagen, nö kannste behalten lieber supermarkt

    und nur mit dem auflegen auf das kassenband und das eintippen muß der verbraucher die ware ja auch nicht verpflichtend kaufen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1583349511294 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Für deinen Vergleich gilt:

    Finde den Fehler!

    Natürlich ist auch der Anbieter an sein Angebot gebunden, das hat mit Expertenwissen wenig zu tun - und wird dieses ja immerhin hier reichlich zur Verfügung gestellt.

    Nur kann der Anbieter (wie z.B. im Falle VokkBer!) eben von verschiedenen Leistungsträgern abhängig sein, während der Buchungswillige seine Entscheidung allein verantwortet. Insofern herrscht hier nicht etwa "Ungerechtigkeit" sondern vielmehr Ausgewogenheit.

    Salopp formuliert kannst du halt Äpfel nicht mit Birnen vergleichen - beim einen liegt die alleinige Entscheidungsgewalt, beim andern bestehen Abhängigkeitsverhältnisse.

    Juristen sind zur Präzision verdammt - sei es beim Formulieren oder beim Lesen.

    Da der weit überwiegende Teil der Ausschreibungen juristisch geprüft sein dürfte bedarf es für einen Widerspruch eben gegenteiliger Expertise.

    Alternativ kann man sich auch die hier hinterlassenen Hinweise zu Risiken und Nebenwirkungen auf einem durchaus kompetenten Niveau reinziehn ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Candecor
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1583390724157 , zuletzt editiert von Candecor

    Kurzerklärung für Suzimausi & Co., welche sich darauf berufen, selber keine Ahnung zu habe: Finger weg von Onlineportalen

    Erklärung in einfacher Sprache zum vorliegenden Fall:

    1. Kunde findet Flug auf PortalTraveloverland (Vermittler) von der Finnair (Leistungserbringer) zum Preis X
    2. Kunde stellt "verbindliche Buchungsanfrage" bei Portal "Traveloverland"
    3. Traveloverland bestätigt verbindliche Buchungsanfrage dem Kunden (... aber nicht die Buchung)

    "Verbindliche Buchungsanfrage" durch den Kunden bedeutet, dass, wenn die Buchung zum Preis x möglich ist, die Buchung auch ohne weitere Rücksprache durch Traveloverland bei Finnair erfolgt. Das ist die "Verbidlichkeit" bei der Anfrage.

    In diesem Fall war die Buchung zum Preis x nicht möglich, die "verbindliche Buchungsanfrage" damit hinfällig und es gab ein neues Angebot an den Kunden, was dieser ablehnte.

    Wenn Kunde denkt, mit der Buchungsanfrage schon eine Buchung getätigt zu haben oder eine Preisgarantie zu haben, so irrt sich der. Das geht eben nur direkt bei der Airline (manchmal dann oft deutlich teurer als über den Vermittler)

    Alles rechtens, alles normal - kein Grund hier irgendwelche bösen Vermutungen anzustellen.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1583394972818

    @candecor sagte:

    Kurzerklärung für Suzimausi & Co., welche sich darauf berufen, selber keine Ahnung zu habe: Finger weg von Onlineportalen

    Erklärung in einfacher Sprache zum vorliegenden Fall:

    ich schreibe der verbraucher

    wie kommst du auf das schmale brett mir persoenlich zu unterstellen ich habe keine ahnung ?

    und raetst mir von onlineportalen ab ?:rage:

    du solltest vielleicht mal genauer lesen, bevor du anderen so etwas unterstellst...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1583395891454

    ... und wie auf das schmale Brett, eine "einfache" Erklärung sei noch nötig gewesen? :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1583397742167

    Die Geschichte ist doch inzwischen geklärt-- es wurden kompetente Erläuterungen der Abläufe geliefert

    Zudem entstand kein Schaden für den User.Thema erledigt.

    Nebendiskussionen braucht keiner.

    Danke für die Hintergrundinfos-- dann machen wir zu.

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