Völlig blödsinnige Sportgepäckregeln bei Lufthansa- auch für FTLs

  • serramanna
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    geschrieben 1225349612000

    Gestern habe ich mich ausführlich mit der FTL- Hotline von LH über die Mitnahme von Tauchgepäck nach BKK unterhalten. Die Freigepäckmenge für Frequent Traveller beträgt 40 kg.

    Wenn ich jetzt beispielsweise 20 kg normales Gepäck mitnehme und 20 kg Tauchgepäck, gilt diese Regel definitiv NICHT (mehr).

    Dann muss ich für das Tauchgepäck den dafür vorgesehenen Tauch- Sportgepäckzuschlag von 2 x 150 = 300€ bezahlen. Verheimlichen läßt sich mein Tauchgepäck nicht, da ich wg. mitführen eines kleinen Tanks zur Sondergepäckkontrolle muss, ansonsten mein Gepäck nicht verladen wird.

    Genauso unsinnig sind die Sportgepäckregeln von LH im Gewichtskonzept (Zitat)

    SMALL

    bis 15 kg

    Golf Ski Wasserski

    Europa-Interkontinental 70 € pro Strecke

    MEDIUM

    15-32kg

    Fahrräder, Tandems, Tauchgerät mit Tank, Stabhochsprung, Surf

    Europa-Interkontinental 150€ pro Strecke

    LARGE

    über 32kg bis max 50 kg

    Windsurf, Kanu Kajak

    Europa-Interkontinental 300€ pro Strecke

    Dabei besteht eine Kopplung von Art des Sportgepäcks und Gewicht.

    Führt man z.B. 12 kg Golfgepäck mit sich, kostst das 70 € pro Strecke (SMALL)

    Führt man z.B. 12 kg Tauchgepäck mit sich, MUSS man 150€ pro Strecke berappen (MEDIUM).

    Der LH Mitabeiter am Telefon war sehr verlegen und wunderte sich selber über diese blödsinnige Regeln, sagte aber, er wolle sich nicht äußern über seine Meinung dazu- es wäre nun mal so. Auf meine Frage, mit wem ich die Sinnhaftigkeit dieser Regeln bei LH diskutieren könne kam ......nichts.

    Villeicht erbarmt sich auf diesem Wege mal ein Lufthanseat hier zu erklären, wieso LH 12 kg Golfgepäck für 70€ pro Strecke und 12 kg Tauchgepäck für 150€ pro Strecke transportiert. Mit dem Kerosinverbrauch hat es ja definitv nichts zu tun-Gewicht ist Gewicht. Und weiter wüßte ich gerne, warum die FTL-regel ausgehebelt werden und es offensichtlich dort einen Unterschied macht, ob zusätzlich 20kg Kleidung oder Tauchgepäck transportiert wird.

    Gruß

    Serramamma

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
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    geschrieben 1225353448000

    300 Euro, WOW. Dafür kannste Dir vor Ort gleich zwei neue Neo's maßschneidern lassen.

    Aber diese unterschiedliche Behandlung von Golf- und Tauchgepäck existiert bei fast allen Fluggesellschaften schon "immer". In einigen Foren kocht das Thema ebenfalls hoch, da sich viele zu Recht als Melkkühe der Gesellschaften sehen.

    In einer der zwei bekanntesten Tauchzeitschriften wird 1x jährlich die "Taucherfreundlichste Airline" prämiert. Weiss leider nicht, inwieweit Leser da mitstimmen können. Vielleicht wär das mal eine gute Gelegenheit, die Airlines "abzuwatschn".

    Auch lieben Gruß

    Kidir

  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
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    geschrieben 1225355240000

    Serramanna, grad kam ein Tip in meinem Stammforum rein :

    Diese Regelung existiert auch bei Iberia. Dort wird von der Airline !vorgeschlagen, in den zwei Koffern Tauchgepäck und normales Gepäck zu mischen. :laughing:

  • mike1981
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    geschrieben 1225372028000

    ich könnte mir vorstellen dass das versicherungstechnische gründe hat! sollte dein tauchgepäck nicht mehr auftauchen oder beschädigt werden, ist die höhe der entschädigung wahrscheinlich davon abhängig was transportiert wurde! ich denke, dass es für verlorengegangenes oder beschädigtes tauchgepäck mehr entschädigung gibt als für normale gepäckstücke. und da vielleicht golfschläger nicht so schnell beschädigt werden können wie tauchgepäck ist der transport der golfschläger billiger als der des tauchgepäcks... könnte eine erklärung dafür sein.

    wenn du jetzt dein tauchgepäck als normales gepäck aufgibst und es verschwindet, wirst auch nur die entschädigung für normales gepäck bekommen...

  • mike1981
    Dabei seit: 1222992000000
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    geschrieben 1225375258000

    Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.

    ich habe nur versucht mir vorzustellen, wieso das so sein könnte! die frage hier war ja, wieso das bei den airlines so geregelt ist. in dem text zum montrealer abkommen steht ja nur etwas von reisegepäck... eventuell wird das tauchgepäck ja nicht als reisegepäck gewertet, sondern als frachtstück... und fracht ist meiner meinung nach anders versichert als reisegepäck (nach tatsächlichem wert...?!)... sollte also sportausrüstung für die man bei einer linien airline extra bezahlt nicht als gepäck sondern als facht angesehen werden, würde das erklären wieso hier so viel geld bezahlt werden muss!

    vielleicht weiss das ja hier jemand genauer!

  • mike1981
    Dabei seit: 1222992000000
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    geschrieben 1225378467000

    Erneut Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist. Bitte überstrapaziere die Zitierfunktion nicht unnötig. Danke

    klär mich doch mal auf woher dein wissen kommt! hast du denn etwas beruflich mit der ganzen thematik zu tun oder woher willst das alles wissen?

    was würde denn z.b. nicht funktionieren wenn ein sportgepäckstück als frachtstück behandelt würde, was abwicklung und rechtliche bestimmungen betrifft?

  • mike1981
    Dabei seit: 1222992000000
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    geschrieben 1225381043000

    du hast mir meine frage noch nicht beantwortet woher du das weisst...

    das mit dem zoll ist klar... aber...

    wenn ich im ausland etwas kaufe, das einen bestimmten wert übersteigt muss ich dieses auch versteuern, auch wenn ich es in meinem gepäck habe (klamotten, laptop, fahrrad.....) habe ich das teil in deutschland gekauft, mit in urlaub genommen und reise damit wieder ein und der zoll ××××××× mich am airport, so muss ich nachweisen, dass das teil entweder unter einem bestimmten wert ist, ich es schon in deutschland gekauft habe (rechnung) oder muss es nachverzollen. habe ich keine rechnung dabei muss ich diese nachreichen, am flughafen selbst muss ich aber trotzdem erstmal zoll bezahlen (den ich bei vorlage der deutschen rechnung zurück bekomme)

    wenn ich mein gepäck per fracht versende, und per rechnung nachweisen kann dass das frachtstück schon versteuert ist und ich es zum persönlichen gebrauch einführe und wieder mit zurücknehme (wäre ja auf dem selben flieger gebucht wie ich, hin und zurück) dann muss man es doch nicht mehr versteuern, oder?

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1225381309000

    ...hier geht es nicht um Zollgesetze, Einfuhr-Richtlinien oder Freigrenzen. Hier geht es um die derzeitige Regelung zum Freigepäck bei Lufthansa, also bitte beim Thema bleiben.

    Desweiteren bitte ich um einen angemessenen Sprachgebrauch, mike .. ;)

  • Kidir
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    geschrieben 1225381487000

    Mike, hatte mir auch schon mal überlegt, ob ich Tauchgepäck als Fracht aufgebe. (15 KG Sportgepäck bei British Airways ca. 750 Euro einfach ! :shock1: )

    Tja und auf dem Rückweg muss es wieder durch den dt. Zoll. Und da muss man dann auch beweisen, daß man es nicht im (Billig)Urlaubsland gekauft hat. Kann daneben gehen, wenn man nicht alle Rechnungen besitzt bzw. per Ibäh privat ohne Rechnung gekauft hat.

    Edit : Sorry Curi, du warst schneller .

  • Kidir
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    geschrieben 1225381714000

    Zurück zum Thema :

    was mir noch vorstellen könnte, ist die Taucherschwemme der letzten Jahre. Und ein großer Tauchtrolly nimmt doch ganz schön Platz weg. Dagegen Golfgepäck eher weniger.

    Das wird einfach zuviel im Bauch des Fliegers und sie versuchen es über die Preise zu regulieren.

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