@'Erika1' sagte:
Nachtrag:
irgendwo habe ich gelesen, daß Reisende, die sich freiwillig in Gefahr begeben, in Regress genommen werden können. Gut so!
Ich meine, das ist eher eine "Kann"-Bestimmung. Abgesehen von den Lösegeldzahlungen (bei Susanne Osthoff spricht man vo 5 Mio USD) dürften sich die Kosten der Krisenstäbe auch im sechsstelligen Bereich bewegen. Solche Summen als ganzes zurückzufordern geht wohl nicht, einen Teil davon, je nach Einkommensverhältnissen, wäre allerdings angebracht.
Was die Sandalen-Bergsteiger und die abseits der gesicherten Ski-Pisten fahrenden Touristen anbelangt, sollte nicht nur ein Teil, sondern die volle Summe der angefallenen Rettungskosten in Rechnung gestellt werden.
Im allgemeine sollte gelten: "Wer sich in Gefahr bringt, kommt darin um", oder zahlt dafür (im Falle des Überlebens)!