Hallo Maeusekind,
prinzipiell ist deine Meinung richtig. Als Pauschalreisender muß ich die Änderung akzeptieren,
wenn mein Nur-Frühflug beispielsweise auf den Nachmittag oder Abend verlegt wird.
Als Kunde der Airline kann ich bei so einer Änderung wahlweise
- kostenfrei zurücktreten
- die Airline oder den Flughafen wechseln - die vertragsbrüchige Airline übernimmt die
Mehrkosten der Anfahrt und/oder die Umbuchung auf andere Airline -, um weiterhin
vormittags fliegen zu können. Die Airline schuldet den Flug von A nach B nicht nur am
gleichen Tag, auch die Uhrzeit ist Bestandteil des Nur-Flug-Vertrages.
- bei weniger als 14 Tagen vor Abflug Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung verlangen
Ob das alles im Einzelfall erforderlich ist, steht auf einem anderen Blatt Papier,
nur möglich ist es.
Gruß privacy