@'kutte' sagte:
Kleiner Einwurf zum Thema Personalausweis in Deutschland:
Es besteht keine Verpflichtung, als Deutscher in Deutschland einen Personalausweis mitzuführen. Lediglich der Besitz dieses Dokumentes ist vorgeschrieben!
Es ist in Deutschland vorgeschrieben, daß man sich auf Aufforderung ausweisen können muß.
Ob das dann ein Personalausweis oder ein Reisepass ist, spielt dabei keine Rolle. Ein Führerschein gilt in D nicht als Ausweis.
Von dem her hat man in D eines der beiden Ausweisdokumente jederzeit bei sich zu führen.
Trotzdem zurück zum Thema:
Wer sich zu fein ist neue Ausweisdokumente anfertigen zu lassen um in den Urlaub zu können, der soll dann lieber gleich zuhause bleiben.
Denn auch für die Österreicher gilt mein obiges geschriebene. Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten kann in D im Rahmen einer Routinekontrolle sogar ein Verwarnungsgeld fällig werden und im schlimmsten Falle eine Identitätskontrolle auf einer Polizeiwache angeordnet werden.
Es ist zwar richtig, daß man mit abgelaufenen Papieren innerhalb der EU reisen darf und kann. Jedoch kann in einer Kontrolle auch vorstehendes passieren.
Und hier noch einen kleinen Auszug aus einer Anwaltsseite:
Infos: Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person, z.B. einem Polizeibeamte, auch vorzulegen. Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zu beachten ist hierbei, dass nur bestimmte Personen berechtigt sind, nach einem Personalausweise zu fragen. Welche das im Einzelnen sind, sollten gesondert erfragt werden, um unnötige Missverständnisse zu vermeiden.
Und hier noch was von der Stadt Wiesbaden:
Reisepässe für Personalausweise jetzt kontrollieren!
Wer in den nächsten Wochen das Ausland bereist, sollte rechtzeitig kontrollieren, ob sein Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) noch gültig ist. Auch wenn in Westeuropa die Schlagbäume gefallen sind und an den anderen Grenzen kaum noch kontrolliert wird, kann ein abgelaufener Ausweis unangenehme Folgen haben und Ärger bedeuten, zum Beispiel beim Kontakt mit den Behörden des Gastlandes. Ist der Urlaub mit einer Flugreise verbunden, kann ein abgelaufener Ausweis am Zielort zur Rückweisung führen.
Ich denke jetzt ist es für alle klar und deutlich - auch für die Österreicher, denn was im eigenen Land richtig ist, muß in einem Urlaubsland noch lange nicht richtig sein.
Daher meine Empfehlung:
Immer mit gültigen Papieren in den Urlaub reisen. Dann hat man im Urlaubsland - auch innrhalb Europas - keinerlei Probleme.
Gruß
holzwurm