Hallo
Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass man sich um solche Sachen kümmern sollte.
"Ich will mich nicht fotografieren lassen " Was ist das denn für ein Argument
Es werden doch keine Aktaufnahmen für den Pass gemacht !?
Hallo
Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass man sich um solche Sachen kümmern sollte.
"Ich will mich nicht fotografieren lassen " Was ist das denn für ein Argument
Es werden doch keine Aktaufnahmen für den Pass gemacht !?
Definitiv braucht man in Deutschland seine Ausweispapiere nicht mitführen. Wird man z.B. bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert, reicht der Führerschein sowie der Fahrzeugschein völlig aus.
Sollte man in die Lage kommen, zur Feststellung seiner Identität einen Ausweis vorlegen zu müssen und hat diesen nicht dabei, handelt man keineswegs ordnungswidrig. Im Zweifelsfall muss man dann natürlich das Prozedere der Identitätsfeststellung über sich ergehen lassen.
Passgesetz:
§ 1 Paßpflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Paß mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Paßpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genügt.
http://www.aufenthaltstitel.de/passg.html
Daher wird manchen Beklagten der Pass vom Gericht entzogen, damit sie nicht ausreisen können.
@'kutte' sagte:
Definitiv braucht man in Deutschland seine Ausweispapiere nicht mitführen. Wird man z.B. bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert, reicht der Führerschein sowie der Fahrzeugschein völlig aus.
@'kutte' sagte:
Diese Mitführpflicht gilt allerdings nur für Grenzübertritte! Innerhalb der EU hat sich dass ja eigentlich inzwischen auch mehr oder weniger erledigt, da ja keinerlei Kontrollen stattfinden.
...das ist definitiv falsch!
Denn:
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
(...)
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
3. gegen das Verbot
a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3
verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
@'kutte' sagte:
Definitiv braucht man in Deutschland seine Ausweispapiere nicht mitführen. Wird man z.B. bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert, reicht der Führerschein sowie der Fahrzeugschein völlig aus.
Sollte man in die Lage kommen, zur Feststellung seiner Identität einen Ausweis vorlegen zu müssen und hat diesen nicht dabei, handelt man keineswegs ordnungswidrig. Im Zweifelsfall muss man dann natürlich das Prozedere der Identitätsfeststellung über sich ergehen lassen.
Es besteht aber in Deutschland eine Ausweispflicht.
siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/BJNR008070950.html
Es steht zwar keine Mitführpflicht, da magst Du recht haben. Aber jeder sich irgendwelchen Ärger mit den Behörden ersparen will führt im eigenen Interesse ein gültiges Ausweisdokument mit sich.
Der Führerschein kann zwar als Ausweisersatz anerkannt werden, ist aber keine Pflicht und liegt im Ermessen des kontrollierenden Beamten. Ein hartnäckiger Beamte verlangt eine Geldbuße und Identifikation auf der Wache.
Darum deshalb:
Generelles Mitführen von zumindest dem gültigen Personalausweis ist ratsam um sich jeglichen Ärger zu ersparen.
Wenn Du meinst Du bist im Recht, dann handhabe es weiterhin wie bisher, jammere aber nicht wenn mal der Schuß nach hinten los geht., weil Du an einen gesetzestreuen Beamten geräts. Es ist doch nicht zuviel verlangt eine Plastikkarte im Geldbeutel oder bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Ich hab grundsätzlich meinen Perso im Geldbeutel um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Gruß
holzwurm
Hier Paragraphen zu zitieren ist doch witzig.
Die Aussage das ich mich nicht gerne fotografieren lasse und deswegen keine Ausweißpapiere habe, klingt doch wie im Kindergarten.
Und das in einem Forum, in dem sich Erwachsene über ganz "normale" Themen unterhalten können.
MfG
Hans13
@'Hans13' sagte:
Hier Paragraphen zu zitieren ist doch witzig.
Die Aussage das ich mich nicht gerne fotografieren lasse und deswegen keine Ausweißpapiere habe, klingt doch wie im Kindergarten.
Und das in einem Forum, in dem sich Erwachsene über ganz "normale" Themen unterhalten können.
MfG
Hans13
Manche mögen halt nur Paragrafen, weil sie es sonst mit aller Wahscheinlichkeit nicht glauben würden.
Warum soll man nicht auf vorhandene Paragrafen hinweisen?
Nur weil es Dir nicht gefällt?
Oder kennst Du alle Paragrafen auswending?
Bleib mal auf dem Teppich.
Gruß
holzwurm
hier steht etwas,
ich glaube so sind fast alle fragen über ausweise beantwortet
@'katze2ooo' sagte:
hier steht etwas, ich glaube so sind fast alle fragen über ausweise beantwortet
...Du meinst also, daß die Informationen bei wiki aussagekräftiger sind, als die Gesetzestexte des Bundesministeriums der Justiz?
Na denn...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!