@'Brigitte' sagte:
Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...denn auf demselbigen steht soweit ich das jetzt in Erinnerung hab die Personalausweisnummer drauf und da auf diesem Führerschein auch ein Foto drauf ist, ist ja wohl 100%ig sicher, dass man die Person, die darauf abgebildet ist vor sich hat.
...die Personalausweisnummer steht definitiv nicht auf dem Führerschein.
Es würde auch gar keinen Sinn machen, da nicht jeder Bürger über einen PA verfügt und dieser auch nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Hier mal die Angaben, die auf dem neuen EU-Führerschein seit dem 01.01.1999 stehen:
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum der Karte
4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland unbefristet
4c. Name der Ausstellungsbehörde
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild des Inhabers
7. Unterschrift des Inhabers
8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, S, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden
Rückseite:
9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen
10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein.
Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet.
11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10)