• holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1171011502000

    @'Brigitte' sagte:

    Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...denn auf demselbigen steht soweit ich das jetzt in Erinnerung hab die Personalausweisnummer drauf und da auf diesem Führerschein auch ein Foto drauf ist, ist ja wohl 100%ig sicher, dass man die Person, die darauf abgebildet ist vor sich hat.

    Nur mal so nebenbei.

    Hä, das ist mir neu.

    Dann muß man sich ja alle 10 Jahre einen neuen Führerschein holen, weil die Personalausweisnr sich ändert.

    Wobei das ja sowieso kommt, daß man den FS nach einer gewissen Zeit erneuern muß.

    Gruß

    holzwurm

  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
    Beiträge: 4247
    geschrieben 1171012011000

    @'holzwurm' sagte:

    Hä, das ist mir neu.

    Dann muß man sich ja alle 10 Jahre einen neuen Führerschein holen, weil die Personalausweisnr sich ändert

    man lernt nie aus. Du hast recht. Drei Ausweise, drei Nummern.

    Sag ich doch ...typisch deutsch. ;)

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1171012441000

    Aber man könnte, den Führerschein zum Personalausweisersatz machen.

    Da ja ab 2033 der Führerschein sowieso alle 10 bis 15 Jahre getauscht werden muß, könnte man dort gleich den Wohnsitz mit reinschreiben und innerhalb von D als zusätzliches Ausweisdokument gelten lassen.

    Gruß

    holzwurm

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1171012680000

    @'Brigitte' sagte:

    Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...denn auf demselbigen steht soweit ich das jetzt in Erinnerung hab die Personalausweisnummer drauf und da auf diesem Führerschein auch ein Foto drauf ist, ist ja wohl 100%ig sicher, dass man die Person, die darauf abgebildet ist vor sich hat.

    ...die Personalausweisnummer steht definitiv nicht auf dem Führerschein.

    Es würde auch gar keinen Sinn machen, da nicht jeder Bürger über einen PA verfügt und dieser auch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

    Hier mal die Angaben, die auf dem neuen EU-Führerschein seit dem 01.01.1999 stehen:

    1. Name

    2. Vorname

    3. Geburtsdatum und -ort

    4a. Ausstellungsdatum der Karte

    4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland unbefristet

    4c. Name der Ausstellungsbehörde

    5. Nummer des Führerscheins

    6. Lichtbild des Inhabers

    7. Unterschrift des Inhabers

    8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen

    9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, S, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden

    Rückseite:

    9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen

    10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein.

    Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet.

    11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen

    12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form

    13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland

    14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10)

  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    Verwarnt
    geschrieben 1171015119000

    @'Brigitte' sagte:

    Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...

    Mal zur "Aufklärung".

    Der Führerschein ist lediglich ein Dokument, welches bestätigt das man berechtigt ist ein bestimmtes Fahrzeug/bestimmte Fahrzeuge im Straßenverkehr fahren darf.

    Nicht mehr und nicht weniger!

    Gruß

    Stephan

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Petrajetset1
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    geschrieben 1171023385000

    Hallo,

    es ist schon richtig, dass man nur Pass oder Personalausweis benötigt, jedoch kann man auch Probleme bekommen, wenn man nur einen Pass hat. So passiert bei meinem Mann. Er war auf der Zulassungsstelle und wollte sein Auto anmelden, man erkannte aber den Pass nicht an, verlangte einen PA, dieser war abgelaufen, ein neuer bereits beantragt aber noch nicht fertig und schickte ihn wieder nach Hause. Da wir das Auto aber anmelden mussten ,läuft es nun auf meinen Namen.

    Petra

  • curiosus
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    geschrieben 1171025752000

    @'Petrajetset1' sagte:

    Er war auf der Zulassungsstelle und wollte sein Auto anmelden, man erkannte aber den Pass nicht an, verlangte einen PA

    ...da habt ihr euch aber ins Bockshorn jagen lassen. Ein BPA ist kein zwingend vorgeschriebenes Ausweisdokument für die Bundesrepublik Deutschland. Der Paß (international anerkanntes Dokument) + Meldebestätigung (zur Anschriftermittlung) muß anerkannt werden!

    Ich habe noch nie Probleme mit meinem Paß bei Behörden (auch der Zulassungsstelle) gehabt.

  • Petrajetset1
    Dabei seit: 1089331200000
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    geschrieben 1171026006000

    @curiosus,

    ich weiß schon, dass es so ist. Aber was will man machen, wenn die sich weigern. Selbst die Hinzuholung des Leiters der Zulassungsstelle bracht nichts. Die bestehen auf ihren Standpunkt.

    Petra

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1171026331000

    ...das dürfen sie nicht. Ich hätte eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, dann hätte man ja mal gesehen, was sie so dürfen...

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1171026481000

    Petra´s Ehemann hatte sicher die Meldebescheinigung nicht dabei ;)

    @ curiosius

    Ich habe mich übrigens von dir überzeugen lassen, dass in der BRD der Besitz eines PA nicht zwingend vorgeschrieben ist :D

    Da ich West-Berliner war und bin- hier war es anders, da Alliiertes Recht galt.

    Da mußte jeder einen haben und auch mitsich führen.

    Dafür war uns der Besitz eines Reisepasses verboten, da er von den Bundesdeutschen Behörden ausgestellt wurde und Berlin kein Teil der BRD war und nicht von ihr regiert werden durfte.

    Trotzdem konnte man sich einen besorgen :D

    Er wurde nur von der DDR nicht anerkannt.

    sorry für den politischen Exkurs

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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