Hallo,
wir reden hier über eine Theorie, die in der praktischen Ausführung von zuständigen deutschen Behörden nur im Luftraum Deutschlands angeordnet werden kann - wenn es überhaupt eine Gesetzesgrundlage dafür gibt.
Eine Maschine, im Luftraum über Deutschland entführt, kann von jedem deutschen Flughafen aus in ca. 15 Minuten im Ausland sein.
Natürlich ist es für die Entführer erstrebenswert, im deutschen Luftraum zu bleiben, wenn sie wissen, dass sie im deutschen Luftraum abgeschossen werden können ...
Eine deutsche Regierung kann vielleicht laut Wünsche äußern, dass im ausländischen Luftraum eine deutsche Maschine abgeschossen wird, sie wird sich aber hüten, von einer ausländischen Regierung zu verlangen, dass eine deutsche Maschine im nicht-deutschen Luftraum -von wem auch immer- abgeschossen wird. Jede ausländische Regierung wird die -jetzt- ausländische Maschine so lange fliegen lassen, bis es den ausländischen Luftraum wieder verlassen hat und sich in einem anderen (ausländischen ?) Luftraum befindet.
Das ist das eine.
Wann ist ein Flugzeug entführt.
Das andere ist, dass in einem Flugzeug zwar ********** sein können, die versuchen wollen, die Maschine in ihre Gewalt zu bekommen. Eine Maschine kontrolliert allerdings der, der vorn im Cockpit sitzt, und nicht derjenige, der vielleicht im Passagierbereich Passagiere umbringt.
Bei den etablierten Fluggesellschaften sind die Cockpittüren mittlerweile während des Fluges verschlossen und in der Regel von aussen nicht zu öffnen, sondern nur von innen. Cameras überwachen den Vorraum vor der Cockpittür. Den Sprengstoff, oder die Waffen, um die Cockpittür gewaltsam zu öffnen, muss man erst mal an Bord bringen können.
Innerhalb Deutschlands kann eine Maschine, die zwar ********** an Bord hat, aber erst noch entführt werden soll (durch Übernahme der Steuergewalt im Cockpit) innerhalb von maximal 15 bis 20 Minuten einen Flughafen erreichen.
Man schaue sich mal die Karte Deutschlands an:
Hamburg, Berlin, Mönchengladbach, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Augsburg und München - um nur mal größere Flughäfen zu nennen. Dazu kommen noch Flughäfen in Grenz-Bereichen.
Ein Flugzeug, dass in Frankfurt gestartet ist und nach Erreichen der Reiseflughöhe entführt werden soll ist auf einem dieser Flughäfen eher gelandet, als der Abschussbefehl formuliert, an die entsprechenden Stellen weitergegeben ist und durchgeführt werden kann.
Gruß, Hardy