• Baikal
    Dabei seit: 1135209600000
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    geschrieben 1190214478000

    Ganz gleich wie der Titel des Eingangspostings lautet, diese Frage stellt ein Verfassungsproblem da und unsere Verfassung kann sich nicht NUR (auch nicht ausnahmsweise) mit diesem Thema befassen, denn dafür ist sie nicht gedacht. Für solche Fälle gibt es eben die, nachrangigen, Einzelgesetze wie z. B. das gekippte Luftfahrtsicherungsgesetz. Von daher kann sich die Diskussion nicht nur um dieses eine Thema drehen.

    Zudem ist die Diskussion über eine Verfassungsänderung derzeit ohnehin unsinnig sie wird sich nicht durchsetzen lassen. Selbst wenn eine entsprechende Mehrheit gefunden würde, die Richter am Bundesverfassungsgericht sind glücklicherweise nicht blöde.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.
  • maran-08
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    geschrieben 1190216019000

    Also Leute, können wir nicht mal versuchen, die Frage mit etwas Logik und vielleicht auch noch etwas Sachverstand anzugehen, und gleichzeitig zu vergessen, dass man einfach nur Recht haben will ?

    Bereits auf Seite 2 habe ich mal versucht, alle "wenns" und "abers" etwas nüchtern und sachlich zu beleuchten. So, wie das hier manchmal dargestellt wird, funktioniert das doch in der praktischen Ausführung nicht.

    Hier wird mit einem Satz "eine Maschine entführt" und schon ist sie in ein Stadion oder Bürohochaus geflogen. Gleichzeitig wird in Sekunden entschieden, ob die Maschine abgeschossen wird oder nicht.

    Mit Verlaub - und ich will keinem persönlich zu nahe treten, aber das klingt doch nun wirklich wie hausgemachter Blödsinn.

    Ein Flugzeug gilt dann als entführt, wenn das Cockpit übernommen wurde, und nicht früher, egal was im Passagierraum passiert !

    Die Cockpittür ist nicht (mehr) von aussen zu öffnen, sondern nur noch von innen.

    Bevor die Cockpittür von aussen gewaltsam geöffnet werden kann, ist der Flieger bereits im Anflug auf irgendeinen unserer zahlreichen Flughäfen, und zwar mit Lande-Priorität.

    Gruß, Hardy

  • MarkusKue
    Dabei seit: 1185840000000
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    geschrieben 1190216147000

    Nun für Herrn Jung stellt es erst nach dem Abschuss ein Verfassungsproblem da, vorher ist es der übergesetzliche Notstand.

    Und laut weiteren Aussagen unseres Verteidigungsministers wäre es bei der Gefährdung der freiheitlich - demokratischen Grundordnung und gemeiner Gefahr auch laut GG möglich.

    Nun im ersten Posting wurde nach unseren Meinungen dazu gerfagt. Nicht nach einer GG- Änderung oder deren Möglichkeit oder sonstwas.

    Ich hab meine gesagt und vertreten. Und wenn wir uns - wie beim Nichtraucherschutzgesetz - immer streng an Europa halten, darf der Jung bald sein Gestz einbringen. Denn sollte sich so ein Flieger über England oder Frankreich verhaspeln, ist er sowieso weg vom Fenster.

    schönen Tag noch,

    Markus

  • MarkusKue
    Dabei seit: 1185840000000
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    geschrieben 1190216384000

    @Hardy01 sagte:

    Die Cockpittür ist nicht (mehr) von aussen zu öffnen, sondern nur noch von innen.

    Bevor die Cockpittür von aussen gewaltsam geöffnet werden kann, ist der Flieger bereits im Anflug auf irgendeinen unserer zahlreichen Flughäfen, und zwar mit Lande-Priorität.

    Gruß, Hardy

    Jetzt muss ich doch nochmal :disappointed:

    Wirklich bei allen Fliegern geschlossen ? Allen auf dieser Welt ? Du musst schon die 3te Welt ,den Ostblock, Iran usw... mit auf Deine Rechnung nehmen. Oder die Flieger die aus sicherheitstechnischen Gründen nicht nach Europa einfliegen dürfen. Aber die werden sich die Terroristen ja nicht aussuchen. ;)

  • maran-08
    Dabei seit: 1179964800000
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    geschrieben 1190222169000

    @MarkusKue sagte:

    Jetzt muss ich doch nochmal :disappointed:

    Wirklich bei allen Fliegern geschlossen ? Allen auf dieser Welt ? Du musst schon die 3te Welt ,den Ostblock, Iran usw... mit auf Deine Rechnung nehmen. Oder die Flieger die aus sicherheitstechnischen Gründen nicht nach Europa einfliegen dürfen. Aber die werden sich die Terroristen ja nicht aussuchen. ;)

    Glaubst Du wirklich, dass eine deutsche Regierung den Abschuss eines ausländischen Flugzeugs über Deutschland beschließen wird ?

    Hast Du eine Vorstellung davon, wie lange das dauert, bis die Regierung des Heimatlandes des "entführten" Flugzeugs erreicht und mit dem Abschuss einverstanden ist ?

    Und schon gar nicht aus einem der von Dir zitierten Länder, wie Iran usw.

    Das würde mehr als nur eine politische "Krise" auslösen.

    Die Flieger, die gar nicht erst in Europa landen dürfen ?? Die werden auch in Deutschland entführt ?? Ach so ... :frowning: :laughing:

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1190252716000

    Hallo

    Bei der ganzen Debatte in Deutschland ist mir aufgefallen, das scheinbar noch niemand darüber nachgedacht hat, was passieren würde wenn sich eine entführte Maschine im Anflug auf ein amerikanisches Ziel in Deutschland z.B. einen Fliegerhorst oder eine andere Kaserne befinden würde.

    Ich kann mir nicht vorstellen, das das Urteil den Standortkommandanten besonders interessieren wird.

    Gruß

    Karl

  • MarkusKue
    Dabei seit: 1185840000000
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    geschrieben 1190277507000

    Die Flieger, die gar nicht erst in Europa landen dürfen ?? Die werden auch in Deutschland entführt ?? Ach so ... :frowning: :laughing:

    Sag mal, ist es ein MUSS, dass die Maschine in Deutschland entführt wird um sie abzuschiessen ? Einfach mal etwas über den Horizont witerdenken.

    Und nicht immer nur fröhlich :rofl: :kuesse: verteilen :shock1:

  • speedyd
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    geschrieben 1190292121000

    @Baikal sagte:

    Ganz gleich wie der Titel des Eingangspostings lautet, diese Frage stellt ein Verfassungsproblem da und unsere Verfassung kann sich nicht NUR (auch nicht ausnahmsweise) mit diesem Thema befassen, denn dafür ist sie nicht gedacht. Für solche Fälle gibt es eben die, nachrangigen, Einzelgesetze wie z. B. das gekippte Luftfahrtsicherungsgesetz.

    Nachrangige Gesetze "sollten" sich aber schon im Lichte des GG bewegen (nett formuliert), d.h. es muss erstmal eine Grundlage für ein späteres einfaches Gesetz geben und die gibt es nicht und wird es so einfach auch nicht geben. Wer das Urteil genauer liest und ich muss dies beruflich, dann wird man feststellen, dass es nur eine kleine Variante eines Abschusses denkbar wäre und diese aber praktisch nicht vorkommen wird.

    Im Übrigen ist das Luftsicherheitsgesetz ( LuftSiG) nicht gekippt worden, sondern der entsprechende § 14 Abs. 3 LuftSiG für verfassungswidrig erklärt worden. Wenn das gesamte LuftSiG gekippt worden wäre, dann würde es mangels Rechtsgrundlage auch keine Kontrollen an Flughäfen mehr geben...

    So long

    Nenne Dich nicht arm, weil Deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind; wirklich arm ist nur, wer nie geträumt hat... Liebe das Leben... :-)
  • summertime2812
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    geschrieben 1190316704000

    Hi,

    ein Verteidigungsminister, der verkündet, dass er ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht beachten wird, ist für mich unerträglich und es zeigt, dass er sich nicht an demokratische Regeln halten will. Das ist schon mal ein unglaublicher Vorgang.

    Selbst die Vereinigung der Tornado-Piloten hat die Piloten aufgerufen, einen solchen Abschussbefehl nicht zu befolgen.

    Man kann nicht eine bestimmte Anzahl von Menschenleben gegen eine andere Anzahl abwägen. Find ich auch und das Bundesverfassungsgericht ist auch dieser Meinung. Wenn wir uns nicht an die BfG-Beschlüsse halten wollen, können wir uns gleich vom Rechtsstaat verabschieden. Ein solcher Minister gehört abgelöst!

    Mal abgesehen davon, welche praktischen Probleme ein solcher Abschuss mit sich bringt. Diese wurden ja weiter oben schon diskutiert.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Herrn Minister Jung und Schäuble befürchten, dass ein Flugzeug in den Bundestag oder das Bundeskanzleramt geflogen wird und sie um ihr eigenes Leben fürchten.

  • maran-08
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    geschrieben 1190321505000

    @MarkusKue sagte:

    Sag mal, ist es ein MUSS, dass die Maschine in Deutschland entführt wird um sie abzuschiessen ? Einfach mal etwas über den Horizont witerdenken.

    Und nicht immer nur fröhlich :laughing: :kuesse: verteilen :shock1:

    Junge, Du nervst !

    Nach Deiner Theorie wird also ein Flugzeug einer Airline, die normalerweise nicht nach Europa fliegen darf (wegen bekannter technischer Mängel ? Oder weshalb ?), ausserhalb von Europa entführt. Ok. Aber dann überlegen sich die Kidnapper - lass uns mal nach Deutschland fliegen, da werden wir dann sofort abgeknallt !

    Ach so .... :rofl:

    Bitte, versuche die Sache mal von der logischen, von der rechtlichen, von der politischen und auch von der Praxisdurchführbarkeit zu sehen:

    Das, was Du beschreibst, klingt unlogisch, nicht durchdacht.

    Rechtlich ist es gar nicht zulässig, eine Maschine -und jetzt kommt der deutsche Luftraum ins Spiel- über Deutschland abzuschießen.

    Politisch wird es äusserst bristant sein, ein ausländisches Flugzeug von der deutschen Luftwaffe im deutschen Luftraum abzuschießen. Bis das abgesegnet ist (von den ausländischen Behörden) vergeht so viel Zeit, dass das entführte Flugzeug schon über Deutschland hinweggeflogen ist und sich wieder im Ausland befindet, oder bereits abgestürzt ist - wo auch immer - aber nicht abgeschossen.

    Von der Praxisdurchführbarkeit her wird sich eine deutsche Luftwaffe weigern, irgendeine Maschine über bewohntes Gebiet abzuschießen. Also müsste man jetzt die entführte Maschine erst mal dazu kriegen, nicht mehr über bewohntes Gebiet zu fliegen. Hm, hier sehe ich ein kleines Problem.

    Und nochmal, weil Du es offensichtlich noch nicht verstanden hast:

    Ein Flugzeug gilt als entführt, wenn die Täter im Cockpit die Steuerung des Flugzeugs übernommen haben. Die Türen bei den etablierten Fluggesellschaften sind alle verstärkt und lassen sich nicht von aussen öffnen.

    Bitte, lass jetzt endlich gut sein.

    Hardy

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