@Carsten, ich wiederhole mich ja sehr ungerne, aber richtig lesen hilft ungemein und vermeidet unnötige(n) Streit und Postings .
Ich darf zitieren:
"Eine Frage an euch, würdet ihr wegen den Schimmelbefalls im Beispiel 1 gegen den Reiseveranstalter wegen Schimmelbefalls klagen? Oder würdet ihr das als "südländische" Macke hinnehmen?
Bild 2 wurde zwar erwähnt, aber es wurde nicht danach gefragt."
Unterstellen wir mal, es wäre danach gefragt worden, naja, schön sieht es nicht aus. Die Frage, die sich mir dabei stellt, mußte Yaykayham im Bad übernachten oder gab es dazu noch ein Zimmer?
Wenn es ein Wohnbad war, hätte ich um ein anderes gebeten.
Interssant wäre, ob Y um Besitung des Mangels bzw. um eine anderes Wohnbad / Zimmer gebeten hat. Wenn nicht, keine Chance mit Klage. Außerdem wääre mir so etwas viel zu stressig.
Gruß, Peter