Huhu,
ich muss zugeben, ich hab es leider nur geschafft alle Beiträge bis Seite 20 ausführlich zu lesen. Die restlichen konnte ich nur noch überfliegen, da es mir in den Fingern kribbelte
Als erstes möchte ich gerne mal ein paar verbreitete Unwahrheiten oder besser gesagt Falschinterprätationen glatt bügeln.
1. An die lieben und geschockten Österreicher: Nein, natürlich wird für die Berechnung des AlgI nicht das Vermögen zur Berechnung hinzugezogen, sondern nur das Einkommen aus den letzten 12 Monaten.
Erst bei dem Bezug von AlgII wird selbstverständlich nach dem Vermögen, Einkommen, Besitzgütern etc. gefragt, denn ich glaube kaum das irgendjemand hier einem Millionär auch noch mit seinen Steuergeldern den Lebensunterhalt finanzieren will.
Soweit mir bekannt ist wird es bei der Sozialhilfe in Österreich ähnlich berechnet.
2. Es ist falsch das einem Arbeitslosen ein gesetzlicher Urlaub zu steht. Ein Arbeitsloser darf sich nach vorheriger Genehmigung durch das entsprechende Amt orstabwesend aufhalten. Dies entspricht aber keinem Urlaub. Es heißt im Gesetzt auch nicht Urlaub, sondern Ortsabwesenheit.
Der Sinn der Ortsabwesenheit? Damit wurde nicht die Grundlage eines ausgediegenen Urlaubs geschaffen, sondern zB auch die Möglichkeit außerhalb des Wohnortes nach Arbeit zu suchen oder auch mal Verwandte zu besuchen. Ich denke das ist ein großer Unterschied.
Zudem beträgt die maximale jährliche Ortsabwesenheit nicht wie hier so oft erwähnt 18 Tage, sonder 21 Tage!!!
3. Es wird hier grundsätzlich davon ausgegangen, dass die erwähnte Familie im Startbeitrag ja noch AlgI bezieht und noch kein AlgII.
Wie kommt ihr da drauf? Klar wird nach einer jahrelangen Erwerbstätigkeit als erstes AlgI gezahlt, aber wenn wir hier von einer 4köpfigen Familie sprechen, wo nur die Ehefrau eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, dann kann man durchaus davon ausgehen, dass die Familie aufstockend AlgII bezieht. Denn mit einem Gehalt aus einer Teilzeitbeschäftigung und dem AlgI des Mannes, wird nur schwerlich der Lebensunterhalt beschritten werden können. Soll heißen, es liegt unterm AlgII-Satz. Da ich aber nicht weiß wie hoch der Verdienst der Frau und wie hoch das AlgI des Mannes ist, möchte ich dies nur mal in den Raum geworfen haben.
So und nun noch kurz zu meiner eigenen Meinung ob Urlaub ja oder nein.
Ich hoffe ich darf meine Meinung überhaupt äußern, denn ich bin mit meinen 24 Jahren ja ebenfalls noch sehr jung und weiß nicht was noch alles so auf mich zukommen kann
Aber um gleich mal den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ich war zwar (Gott sei Dank) noch nie alo, aber es gab Zeiten wärend meiner Ausbildung wo ich durchaus viel weniger Geld zur Verfügung hatte als ein AlgII-Empfänger heute. Und das trotz 40 Stunden-Woche
Und auch aus anderen Gründen kann ich mich sehr gut in die Situation eines Arbeitslosen herein versetzen.
Ich denke wenn jemand Arbeit hat und im Voraus seinen Urlaub bucht und dann plötzlich unerwartet alo wird, dann kann man denjenigen nicht bestrafen. Der Urlaub war lange geplant und keiner kann vorher wissen das man seine Arbeit verliert. In diesen Fällen sag ich: "Schönen Urlaub und kommen Sie erholt wieder!"
Doch wie einige hier, sehe ich es bei Langzeitarbeitslosen (also AlgII-Empfängern) etwas anders. Denn das AlgII wird nicht umsonst auch Hilfe zum Lebensunterhalt genannt und wird bekanntlicherweise aus Steuergeldern finanziert. Daher sollte man dieses Geld auch für den Lebensunterhalt aufwenden. Es ist vom Staat nicht vorgesehen, dass man mit diesem Geld große Sprünge machen kann. Wenn man dann noch von diesem Geld einen Urlaub finanzieren kann, ist meiner Meinung nach der AlgII-Mindestsatz zu hoch angesetzt.
Klar bekommen die jenigen die sich vom AlgII noch einen Urlaub finanzieren nicht mehr Geld vom Staat als andere, aber dieses gesparte Geld könnte durchaus für andere Dinge des Lebensunterhaltes aufgewendet werden. Was macht ein AlgII-Empfänger zB wenn die Waschmaschine kaputt geht? Klar.... er geht zum Amt und beantragt ein zinsloses Darlehen. Hätte man das Geld jedoch nicht für Italien und Co verwendet, dann hätte man hier nicht noch Extrahilfe von seitens des Staates benötigt.
Ich bin daher der Meinung das man während des AlgII-Bezuges lieber auf den Luxus eines Urlaubes verzichten sollte, auch wenn man moatlich ein wenig zurück legen konnte. Ich selbst hätte im Uralub gar keine Ruhe wenn ich wüsste das ich das soeben ausgegebene Geld ja noch für viel wichtigere Dinge gebrauchen könnte!
In dem Sinne
LG PüLo