• Wassermann182
    Dabei seit: 1365465600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1365524376000

    Hallo Freunde,

    mir ist was Doofes passiert. Ich hatte für eine Städtereise mit Freunden zwei Doppelzimmer im Forellenhof in Detmold über eine Buchungsplattform mit Kreditkarte gebucht. 14 Tage vor dem Termin musste ich wieder stornieren, weil einer der Freunde einen wichtigen Termin übersehehn hatte. Wegen der Stornierungsgebühren sollte ich mich mit dem Hotelier in Verbindung setzen, teilte die Buchungsplattform Hotel.de mir mit.  Der Hotelier wollte aber nichts nachlassen. Im Gegenteil. Am selben Tag noch hat er den gesamten Betrag (immerhin 440 €) von der Kreditkarte eingezogen. Trotz Mahnung will er auch nichts mehr davon herausgeben. Ich werde nun vor Gericht gehen müssen, um wenigstens einen teil wieder zu bekommen.

    Zusätzlich möchte ich aber gerne andere Reisende vor dieser Buchungsfalle warnen. Abhängig von der Buchungsplattform, der Zimmergröße und der Saison wird nämlich versteckt im Kleingedruckten, bzw hinter einem Info-Buttons auf diese Hinterhältigkeit  hingewiesen. Aber um das zu realisieren muss man schon sehr ausgeschlafen sein. Ihr könnt das ja mal ausprobieren. Man vermutet ja garnicht solche unzeitgemäßen Bestimmungen. Vor allem wenn es nicht durchgängig angegeben ist. 

    Die meisten Hotelbewertungsplattformen erlauben nur Bewertungen, wenn man in dem Hotel übernachtet hat. Das war hier gerade nicht der Fall. Dennoch muss man die anderen vor solchen Fallenstellern warnen!

    Kann mir einer etwas raten?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28997
    geschrieben 1365524734000

    Hi,

    der von dir so benannte "Info-Button" - führt er zu den  AGB und damit zu den Stornobedingungen des Hotels ?

    Oder was ist dort vermerkt ? War deine Buchung vllt. eine Art Hot-Deal = auf jeden Fall zu bezahlen / kein kostenfreies Storno möglich ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1365525076000

    Die AGBs sollte man nicht nur akzeptieren, sondern vorher auch mal lesen. Eine "Warnung" ist vollkommen unangebracht, da eben bestimmte Buchungsoptionen bei einigen Portalen/Hotels nicht stornierbar sind.

    Also einfach unter Lebenserfahrung abhaken. Gleiches übrigens auch, wenn eine Abmahnung bei Dir eingeht, denn Unterstellungen wie "Fallensteller" und "Hinterhältigkeit" können juristische Schritte nach sich ziehen. Das Internet ist nun einmal kein rechtsfreier Raum. ;)

  • Luftibus77
    Dabei seit: 1337558400000
    Beiträge: 114
    geschrieben 1365525935000

    Ja, ich rate Dir die Stornobedingungen zu lesen, bevor Du sie akzeptierst.

    Wer seine Wünsche zähmt, ist immer reich - Voltaire
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1365525976000

    @wassermann

    ein herzliches willkommen an dich im forum von holidaycheck.

    ich habe gerade mal eine probebuchung auf besagter seite für besagtes hotel durchgespielt.

    dort erscheint unter den reisedaten folgender satz:

    "Ratenbeschreibung:BestpreisBuchungs- und Stornierungsbedingungen:Eine Stornierung ist bis 14 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich. Es gilt die Ortszeit des Hotels."

    stand der bei deiner buchung da auch? und wenn ja, hast du screen shots gemacht?sollte das der fall sein, würde ich dir empfehlen, dir einen rechtsanwalt zu suchen und den um rat zu fragen.

    auch bei holidaycheck kannst du übrigends nur eine bewertung für ein hotel abgeben, wenn du dort selbst übernachtet hast.

    @curiosus

    in diesem fall nützt der blick in die agb leider sehr wenig.

    denn dort steht nur allgemeines. es wird auf die besonderen stonobedingungen im buchungsvorgang hingewiesen. diese besagen, dass bis zum anreisetag kostenfrei storniert werden kann. :disappointed:

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Gaukelei
    Dabei seit: 1171065600000
    Beiträge: 516
    geschrieben 1365528830000

    Es kommt natürlich darauf an, was Wassermann gebucht hat.

    Auf jeden Fall gilt aber: Wer lesen kann (und dies auch tut), ist klar im Vorteil.

    Ich habe vor 30 Jahren mal Rechtsanwalts- und Notargehilfin gelernt. Der beste Rat, den mir mein damaliger Chef gegeben hat, war, dass ich alles lesen soll, was ich unterschreibe. Das gilt heute natürlich auch für entsprechende Klicks im Internet und zwar sowohl für die AGB als auch die Bestimmungen im jeweiligen Einzellvertrag.

    Gut, daß nicht jeder so urlaubt wie ich.
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1365540190000

    @Lexilexi mit Deiner Aussage bezgl. Holidaycheck und der Bewertung liegst du leider falsch... ;)

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1365545363000

    @Lexilexi

    Es nennt sich "Allgemeine GeschäftsBedinungen" und sie behandeln nicht von ungefähr "Allgemeines" ...

    :?

    Spezielle Causae können damit nicht o.W. abgefrühstückt werden - man müsste allle Details kennen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1365671039000

    @shippysly

    echt? wie ist denn dann ???

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1365676603000

    @Lexilexi

    Du suchst Dir das Hotel, welches Du bewerten möchtest, schreibst Deine Bewertung und schickst sie ab.

    So geschehen bei meiner letzten Hotelbewertung für das Mercure Hotel Hamburg-City.

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
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