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Die Behauptung, die Nichtvorlage eines Nachweises löse kein Bußgeld aus, ist schlichtweg falsch. Das ergibt sich aus Paragraph 7 Abs. 1,2 , 13 Nr. 5 EinreiseVO.
@Paul Grothe
Der § 7 regelt die Einreise durch einen Beförderer, also Airline / Bahn / Schiff, nicht jedoch die individuelle Einreise mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, dem Moped oder auf 2 Füßen die millionenfach jeden Tag passiert. Und genau auf diese habe ich mich bezogen - und da gibts nunmal kein Bußgeld.
Übrigens bricht Bundes- Landesrecht und somit kann auch in Bayern in diesen Fällen kein Bußgeld verhängt werden. Das kann erst passieren wenn eine durch das örtliche Gesundheitsamt (das natürlich informiert wird) evtl. angeordnete Quarantäne missachtet wird.
Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtiger. Die Nachweispflicht gilt gem. Paragraph 7 Abs. 2 EinreiseVO auch dann und ist gem. Paragraph 13 Nr. 5 bußgeldbewehrt, wenn man nicht mit einem Beförderer einreist. Man sollte gesetzliche Regelungen immer vollständig lesen.
@rejbodenheim sagte:
Nicht unerwartet, und wahrscheinlich um Spekulationen in diesen Foren zu vermeiden, hat das RKI die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete aktualisiert. Die "normalen" Risikogebiet sind wie erwartet nicht mehr gelistet.
Den Beitrag von REJ Bodenheim ziehen wir mal nach Vorne ( in der Verlinkung bereits enthalten, aber dennoch...)
Neue Entscheidung:
Neue Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
Algerien
Bangladesch
Frankreich – die südfranzösischen Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy
Haiti
Honduras
Irak
Kasachstan
Korea (Demokratische Volksrepublik)
Papua-Neuguinea
Senegal
Tadschikistan
Trinidad und Tobago
Turkmenistan
Usbekistan
Ich denke normale "Risikogebiete" gibt es nicht mehr, nur noch Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete?
Nachtrag zu Frankreich --Details
Frankreich – die folgenden Regionen und französischen Überseegebiete gelten- (8.August )als-- Hochrisikogebiete:*
*Entnommen einer aktuellen Zusammenstellung von FVW Traveltalk Online
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!