Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1628433148754 , zuletzt editiert von Kourion

    @Laye

    Die Kategorie "Risikogebiet" gibt es nicht mehr.

    Es gibt nur noch die Einteilung nach Hochrisiko- und Virusvariantengebiet. Italien fällt derzeit nicht unter diese Länderkategorien.

    Ansonsten... und wenn es um eine "Nur-Hotel"-Buchung geht... würde ich nach Angeboten schauen, die auch noch kurzfristig kostenfrei storniert werden können. Dann wird's zwar etwas teurer, aber du kannst dir sicher sein, dass du im Fall des Falles aus dem Vertrag raus kommst.

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    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Laye
    Dabei seit: 1628423576402
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    geschrieben 1628434244075

    ... herzlichen Dank für Ihre Hinweise!

    Ich versuche meine Frage anders zu formulieren: Gibt es eine generelle Regelung, die eine kostenlose Stornierung/Rückerstattung

    dann vorsieht, wenn ich aufgrund gesetzlicher/behördliche Auflagen in Verbindung mit Covid 19 das Land (Italien/Lombardei) nicht bereisen darf?

    Und wenn ich nur Hotel über HolidayCheck gebucht habe, wer ist für solche Ansprüche mein Ansprechspartner, Hotel oder doch HolidayCheck?

  • enno.2
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    geschrieben 1628442563517 , zuletzt editiert von enno.2

    @Laye:

    Wie bei vielen rechtlichen Fragen fängt die Antwort an mit: Es kommt darauf an...

    In Deinem Fall: Was steht in den Vertragsbedingungen!

    Wie Kourion schon sagte, gibt es die Möglichkeit solche kurzfristigen Stornierungen im Vertrag zu vereinbaren. Kostet dann eben etwas mehr.

    Von einem generellen Einreiseverbot, egal ob von/nach Italien oder Deutschland sind wir aber m. E. meilenweit entfernt. Bleibt nur die eventuell notwendige Quarantäne. Vor der schützt Dich (ausser bei Variantengebieten) immerhin die Impfung. Wie der Tabelle von Kourion ja zu entnehmen ist.

  • Laye
    Dabei seit: 1628423576402
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    geschrieben 1628444146566

    ... besten Dank! :ok_hand::smile:

  • pc558
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    geschrieben 1628449378686

    Hallo zusammen,

    wird für das "Freitesten" nach 5 Tagen ein PCR Test benötigt oder geht auch ein Schnelltest (kein Selbsttest)? Den führt man dann immer bei sich und die Quarantäne gilt als vorzeitig beendet oder wie darf man das verstehen? Die Einreise erfolgte letzten Freitag aus Ägypten in diesem Fall.

    LG

    Peter

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1628451633135

    Normaler."Bürgertest " reicht .

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • pc558
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    geschrieben 1628452884729

    @carloscb sagte:

    Normaler."Bürgertest " reicht .

    Danke, aber was heißt das genau?

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1628454007221 , zuletzt editiert von carlosCB

    Ich weiss ja nicht ,wo ihr wohnt...aber hier bei uns in NRW gibt es fast an jedem Gullydeckel eine Corona-Testststion.Da kann man einen kostenlosen Corona-Schnelltest (sog.Bürgertest) machen und bekommt ein Zertifikat.

    Da ihr ja die Einreise Anmeldung gemacht habt, kann sich evtl.das GA bei Euch melden und die Quarantäne überprüfen.

    Dann nur Zertifikat zeigen und dem Mitarbeiter eine schönen Tag wünschen.

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • Kourion
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    geschrieben 1628455104312

    @pc558

    Lass den kostenlosen Bügertest in einer Apotheke machen.

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    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Noemi70
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    geschrieben 1628455339076

    Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "

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