Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

  • Kitzelbacher
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    geschrieben 1637738502926

    Guten Morgen!

    Am Sonntag, so COVID will, fliegen wir nach Hurghada. Was wir an Unterlagen benötigen, ist alles soweit klar und auch in dreifacher Ausfertigung im Gepäck. :laughing:

    Nur zwei kleine technische Fragen zur Einreiseanmeldung nach Deutschland:

    Die Einreiseanmeldung liegt am Ende des Prozesses als PDF vor.

    Also kann ich die Einreiseanmeldung entspannt am größeren Tablet machen und mir das Dokument im Anschluss auf das Smartphone senden?

    Gemeinsam reisende Eheleute müssen die Einreiseanmeldung jeweils einzeln ausfüllen? Es gibt keine Option "Mitreisende"?

    Dankeschön!

    LG vom Kitzelbacher
  • HABERLING
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    geschrieben 1637739283036

    Richtig! :wink:

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  • Kitzelbacher
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    geschrieben 1637742241508

    @HABERLING Danke!

    LG vom Kitzelbacher
  • xxursulaxx
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    geschrieben 1637843653138

    Wir (Bundesland Bayern) haben im Sommer unseren Winterurlaub für Österreich gebucht, nur Unterkunft. Zu dieser Zeit war Österreich noch kein Hochinzidenzgebiet. Wenn wir jetzt in der 1. Januarwoche diesen Urlaub antreten, müssten unsere Kinder danach für 5 Tage in Quarantäne und würden die 1. Schulwoche versäumen. Wir haben schon mit der Pension versucht Kontakt aufzunehmen, aber die antworten nicht.

    Sollte der Lockdown in Österreich auch über Weihnachten hinaus bleiben, wäre das für uns ja erledigt, da z.Zt. touristische Reisen sowieso untersagt worden sind, aber wenn nur Hochinzidenzgebiet aufrecht erhalten bleibt, müssten unsere 9-jährigen Zwillinge danach in Quarantäne. Jetzt meine Frage: Kann ein privatgebuchter Pensionsaufenthalt in Österreich, wenn nach Buchung erst das Land hochgestuft wird, reiserechtlich kostenlos storniert werden?

  • HABERLING
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    geschrieben 1637845442439

    Hallo, der Lockdown ist erst mal bis 12.12.2021 befristet, von daher müsst ihr noch abwarten.

    Bei einer Individualbuchung gibt es im Falle einer Reisewarnung kein ausdrückliches gesetzliches Rücktrittsrecht. Ob ihr kostenfrei stornieren könnt, richtet sich danach, ob die Beherbergungsleistung grundsätzlich möglich ist.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1637848986657

    So ist es. Sofern die Beherbergungsleistung erbracht werden kann (= kein Verbot mehr für Urlaubsreisen) müssen die Kosten zurückgegeben werden. Die Quarantänepflicht der Kinder bei Rückkehr allein ist hingegen kein ausreichender Grund für einen kostenlosen Rücktritt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
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    geschrieben 1637850130393

    "müssen die Kosten nicht zurückgegeben werden" :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • xxursulaxx
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    geschrieben 1637859010975

    Dankeschön, ich habe mir fast so etwas gedacht. Aber vielleicht meldet sich die Pension ja noch und wir könnten dann alles irgendwie klären und auf einen Nenner kommen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1637860387635

    Ja sorry, ganz falsch ... sollte so lauten:

    Wenn die Beherbergsleistung nicht erbracht werden kann (Verbot), muss das Erlangte zurückgegeben werden ... hingegen ... :expressionless:

    Ich nehme fast an die Pension ist noch in der Schockstarre und arbeitet erstmal die direkt betroffenen Anreisen ab. Es ist wirklich alles fürchterlich für die Branche!

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  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1637916706502

    Im Grunde kann man sich für in Deutschland ansässige Personen den ganzen Zirkus inzwischen sparen. Ausnahme natürlich bei anderen Personen (denen ggfs. die Einreise zu verweigern ist) sowie bei Einreisen aus Virusvariantengebieten, da macht das durchaus noch Sinn.

    Aber sonst? Deutschland erfüllt inzwischen leider selbst(verschuldet) alle Kriterien eines Hochrisikogebiets. Eine Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter findet schon lange nicht mehr statt. Zwangsquarantäne für nicht-2-G-einreisende ist auch Quatsch, es ist, virologisch gesehen, vollkommen unerheblich ob ich von Österreich oder von Dresden her kommend nach Neckarschwabien zurückkehre. Eine umfassende Testpflicht besteht ja jetzt neu auch, 3G am Arbeitsplatz, regelmäßige Tests in Schulen, 2G+ bei Veranstaltungen etc. Das lässt sich dann viel effektiver kontrollieren als dieses riesige Datengrab der Einreiseanmeldungen.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob das nach dem offiziellen Auslaufen der epidemologischen Notlage gestern überhaupt rechtlich noch haltbar ist oder ggfs. neu verfügt werden müsste.

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