danke dir. Es hat ja auch alles geklappt mit der Anmeldung und dem hochladen des Impfnachweises. Hatte mir nur Sorgen gemacht,weil man den dann nirgendwo sieht.
Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland
-
geschrieben 1636200857526
-
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1636721856916 , zuletzt editiert von Ahotep
Das RKI hat eben aktualisiert. Demnach sind die Vereinigten Staaten von Amerika kein Hochrisikogebiet mehr ab 14.11.2021, dafür u.a. Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee)
sowie die Tschechische Republik
-
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1636733399028
Ungarn ist ebenfalls dazugekommen: Auch Hochrisikogebiet
-
geschrieben 1637419946264 , zuletzt editiert von eines
Hallo, weiß zufällig jemand, wie es sich verhält, wenn ich (bin geimpft) aus Österreich nach Deutschland einreise und weniger als 24 Stunden bleibe? Österreich wird ja als Hochrisikogebiet eingestuft, also brauche ich reintheoretisch eine Reiseanmeldung, allerdings bleibe ich keine 24 Stunden und bin eigentlich mehr oder weniger auf Durchreise. Weniger deshalb, weil ich mit dem Zug um 1 Uhr morgens am Flughafen ankomme und erst kurz vor 8 losfliege, also reise ich nicht auf direktem Weg durch. Brauche ich da jetzt eine Anmeldung oder nicht? Blicke nicht mehr durch
-
geschrieben 1637423250128 , zuletzt editiert von Kourion
Ich verstehe es so, dass - wenn du dich in den letzten 10 Tagen vor deiner Einreise in u. a. einem Hochrisikogebiet ( Österreich) aufgehalten hast - du vor der Einreise nach Deutschland auf dieser Website (klick) das Einreiseformular ausfüllen musst.
Ist nachzulesen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter "Anmeldepflicht" / "Wo müssen sich Einreisende anmelden" - hier klicken und runterscrollen bis "Anmeldepflicht".
Auf dieser verlinkten Seite findest du auch Angaben zu "Ausnahmen" / "Durchreise". Diese Ausnahmen findet man auch zum Punkt "Einreisequarantänepflicht".
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1637426974687 , zuletzt editiert von vonschmeling
Wenn ich eines´Anliegen richtig verstehe, fällt die Anreise zum Flughafen unter den Punkt Durchreise - "zur Weiterreise einreisen und auf schnellstem Wege wieder verlassen" - demnach unter die Ausnahmen unter den Anmeldepflichtigen.
Nun kann man streiten, ob 7h Aufenthalt bis zur Weiterreise dem Prädikat "auf schnellstem Wege" unterfallen, daher würde ich die Anmeldung vornehmen - rein praktisch!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1637433086104
Danke euch für die Antworten. Die Durchreise fällt ja eben unter Ausnahme, aber da ich ja einen Zwischenaufentahlt von ein paar Stunden habe, bin ich eben unsicher und ich habe keine Lust deshalb Probleme zu bekommen. Dann werde ich die Einreiseanmeldung mal zur Vorsicht machen.
-
geschrieben 1637434687529
Gute Entscheidung - kostjanix!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1637658827088 , zuletzt editiert von Kourion
Hier geht es um die Regelungen zur Rückreise nach Deutschland.
Zum Veranstalter / L'TUR-Thread geht's hier entlang - hier klicken
Kopier dein Posting einfach dort hinein.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1637660160166
Hab es dorthin verschoben, Danke Kourion..Aber auch L'Tur hat die gleichen Regeln wie TUI- ist ja nur noch eine Marke der TUI, kein eigentlicher Veranstalter mehr.