@Rhodos Peter
Ja, hab ich. Zur Veranschaulichung.
Allerdings komme ich beruflich immer mal wieder mit dem Thema in Berührung - zum Glück eher in weiterem Sinn, nicht direkt.
Darum interessiert es mich, daher weiß ich, wie "risikoreich" die Aufsichtspflicht (sorry, ich erwähne sie erneut ) für eine Person werden kann, der diese Pflicht von den Eltern übertragen wurde, z. B. für Jugendleiter, usw.
Für diese Letzteren ist dies im BGB, § 832, 1+2 geregelt - sehr wichtig, denn auch großzügige Eltern sind sehr genau, wenn es um die - einer dritten Person - übertragene Aufsichtspflicht geht.
@Rhodos-Peter sagte:
"Wenn die Kinder klein sind, gib ihnen Wurzeln, wenn sie groß sind, gib ihnen Flügel"
Und die Einschätzung, wann die Kinder groß genug für die "Flügel" sind, sollte man den jeweiligen Eltern überlassen.
Denn diesbezüglich gehen die Meinungen - wie schon dieser Thread zeigt - sehr auseinander.