Je nachdem wie David M.B. vor Ort verfahren ist kann er sich die nachträgliche Verfolgung von Erstattungen auch klemmen.
Hat er die örtliche Vertretung von LuxCamp kontaktiert, wo er doch über die Verantwortlichkeiten ("Besitzer" der MHs) vom Platzbetreiber informiert wurde? Die Zuständigkeiten wurden ihm mit den Reiseunterlagen gewiesen.
Falls nicht - Pech gehabt. Bei unsauberen Abhilfeersuchen gibt´s keinerlei Vertun.
Ggf. hätte der örtlichen Vertretung Gelegenheit z.B. zum Angebot einer alternativen Einheit gegeben werden müssen. Offenbar waren die Nachbarn ja schon mal weniger schlimm betroffen.
Gemeingültiger Hinweis für jene, die egal was an einer Unterkunft reklamieren wollen:
An die Meldung vor Ort sind enge Bedingungen geknüpft. Erlaubt man sich dabei (Ersuchen um Abhilfe mit Fristsetzung an die zuständige örtliche Vertretung) Versäumnisse, ist der Forderungsdrops bereits gelutscht und jedes Gericht pulverisiert die Klage im Nachgang.