• vonschmeling
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    geschrieben 1627409297439 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Je nachdem wie David M.B. vor Ort verfahren ist kann er sich die nachträgliche Verfolgung von Erstattungen auch klemmen.

    Hat er die örtliche Vertretung von LuxCamp kontaktiert, wo er doch über die Verantwortlichkeiten ("Besitzer" der MHs) vom Platzbetreiber informiert wurde? Die Zuständigkeiten wurden ihm mit den Reiseunterlagen gewiesen.

    Falls nicht - Pech gehabt. Bei unsauberen Abhilfeersuchen gibt´s keinerlei Vertun.

    Ggf. hätte der örtlichen Vertretung Gelegenheit z.B. zum Angebot einer alternativen Einheit gegeben werden müssen. Offenbar waren die Nachbarn ja schon mal weniger schlimm betroffen.

    Gemeingültiger Hinweis für jene, die egal was an einer Unterkunft reklamieren wollen:

    An die Meldung vor Ort sind enge Bedingungen geknüpft. Erlaubt man sich dabei (Ersuchen um Abhilfe mit Fristsetzung an die zuständige örtliche Vertretung) Versäumnisse, ist der Forderungsdrops bereits gelutscht und jedes Gericht pulverisiert die Klage im Nachgang.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • David M.B.
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1627463575342

    Ich habe der Vertretung vor Ort die Möglichkeit gegeben die Mängel zu beheben und auch darüber informiert wie es in meinen Reiseunterlagen geschrieben steht. Aber ehrlich gesagt rechne ich auch nicht mit einer Rückerstattung. Ist mir aber auch herzlich egal von mir bekommt der Verein nie wieder Geld. Und ich hoffe das sich andere potenzielle Kunden sich das auch drei mal überlegen. Dann habe ich mehr erreicht als ich wollte und ich glaube das tut dem Unternehmen auf weite Sicht mehr weh.

    Sagen wir es in deinen Worten. Der Drops ist gelutscht !

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1627471608715

    Es gibt hier sicherlich auch stille Mitleser - daher der Hinweis:

    Schimmel, Nässe, Hygienemängel und defekte Küchengeräte sind jeder für sich Minderungsgründe.

    Die örtliche Vertretung hätte eine alternative Unterkunft in max. 24h zur Verfügung stellen müssen, um sich teilweise zu exkulpieren.

    Bei entsprechender Dokumentation sind die Aussichten auf eine Rückerstattung nicht schlecht.

    Den meisten Betroffenen wird das näher liegen als die vage Hoffnung, mit Schmähkritiken eine signifikante Wirkung auf die Umsätze des Unternehmens zu erwirken.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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