• juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1287067795000

    @Tattycat 1 sagte:

    Das mit den Kindern wärend der Schulzeit sollte ja jetzt ein Ende haben.

     Da haben sie mich und meinen Mann aber an der Kontrolle angehalten und gefragt wieso , weshalb und Warum ? Ich konnte zum Glück ne Genehmigung von der Schule vorlegen , sonst hätten die Kinder nicht mitfliegen dürfen !

    Hätten sie, (wer?) sonst deine Kinder am Flughafen verhaftet?

     

    :shock1:  

     

     

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1287071335000

    Nach meinen Informationen ist das quatsch was Tattycat schrieb, dass die Kinder ohne Genehmigung der Schule nicht Ausreisen hätten dürfen.

    Das Fernbleiben von dem Unterricht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und keine Straftat, wie Ordnungswidrigkeiten geahndet werden dürfte klar sein.

    Deshalb kann man die Ausreise nicht untersagen.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1287072682000

    Frage mich auch, welche Kontrolle gemeint ist, die darauf achtet, ob schulpflichtige Kinder reisen wollen.

    Kann nicht wirklich nachvollziehen, wie das abgelaufen sein soll.

  • schnicki-schnacki
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    geschrieben 1287082683000

    Oh, das macht die Polizei.

    In den Tagen vor den Ferien werden verstärkt Polizisten eingesetzt, um eben solche "Schulschwänzer" zu erwischen.

    Manchmal "machen die so lange rum", bis der Flieger weg ist...

    Wer keine Genehmigung der Schule vorlegen kann, muss mit Strafen rechnen.

    So ein Schultag in blau kostet zwischen 50 und 1000 Euro (meist aber "nur" 50).

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1287083178000

    Sprichst du aus eigener Erfahrung? Habe vorher noch nie davon gehört.

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1287083796000

    @Schnicki-schnacki

    Dann beleg mir mal bitte wo explizit die Ausreise von Kindern verboten ist die Schulpflichtig sind.

    Ich wiederhole mich nochmal:

    Das ganze ist eine Ordnungswidrigkeit, d.h darauf werden Geldstrafen erhoben. Da es keine Straftat ist kann man niemanden an den Willen sich nach Standort XY zu bewegen hindern.

    Eine Genehmigung der Schule kann nicht immer eingeholt werden so kurzfristig da vers. Vorfälle nicht vorhersehbar waren. Eine nachträgliche Erteilung ist deshalb auch möglich.

    Von daher ..

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1287084133000

    wer bitte soll mich an der Ausreise mit meinen Kindern hindern? Schließlich habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Allerdings sind diese Art Ferienverlängerungen genehmigungsbedürftig und zumindest an der Schule meiner Kinder hat man sich damit sehr sehr kleinlich angestellt. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld von den Eltern erhoben werden, damals waren es glaube ich 150,00 € pro Kind. Von Polizeikontrollen in dieser Hinsicht an den Flughäfen habe ich noch niemals gehört.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1287085345000

    Hindern selbstverständlich nicht.

     

    Aber die Franken machens:

     

    Kontrollettis :shock1:

     

    Abfallprodukt??

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1287086961000

    Merkwürdig. Bei uns (NRW) melden die Schulen die unentschuldigt fehlenden Kinder der Behörde.

  • ZenQi93
    Dabei seit: 1187308800000
    Beiträge: 592
    geschrieben 1287087274000

    @YouRise

    eine nachträgliche Erteilung der Schulen ist nicht. Die Schule meiner Tochter stellt grundsätzliche keine Genehmigungen bzw. "Urlaubsbefreiungen" aus. Weder vorher noch nachher.

     

    @juanito

    nicht nur die Franken machens ;)

    Wir hatten die Begegnung im letzten Jahr am Frankfurter Flughafen. Da wurden wir gefragt, aus welchen Bundesland wir kommen und in welcher Jahrgangsstufe die Tochter ist. Aber selbstverständlich war noch Ferienzeit :D

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